469_1971
AT
469. Bundesgesetz: Änderung des Außenhandelsgesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 469. Bundesgesetz: Änderung des Außenhandelsgesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Außenhandelsgesetz 1968, BGBl. Nr. 314,
wird wie folgt geändert
Artikel II
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1972
in Kraft.
(2) Die zu seiner Durchführung zu erlassenden
Verordnungen können schon an dem auf die
Kundmachung folgenden Tag erlassen werden;
sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem
Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.
(3) Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses
Bundesgesetzes richtet sich nach § 27 des Außenhandelsgesetzes
1968.