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469_1971 AT

469. Bundesgesetz: Änderung des Außenhandelsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 469. Bundesgesetz: Änderung des Außenhandelsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Außenhandelsgesetz 1968, BGBl. Nr. 314,

wird wie folgt geändert

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1972

in Kraft.

(2) Die zu seiner Durchführung zu erlassenden

Verordnungen können schon an dem auf die

Kundmachung folgenden Tag erlassen werden;

sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem

Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(3) Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses

Bundesgesetzes richtet sich nach § 27 des Außenhandelsgesetzes

1968.

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