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468_1996 AT

468. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 468. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

(BGBl. Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 784/1993) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Brunei Darussalam 1. Juli 1996

Eritrea 8. August 1995

Malediven 8. September 1995

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 1. Juli 1994

Moldova 28. Oktober 1994

Panama 8. März 1996

Venezuela 1. Juli 1996

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