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468_1971 AT

468. Bundesgesetz: Änderung des Qualitätsklassengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 468. Bundesgesetz: Änderung des Qualitätsklassengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Qualitätsklassengesetz, BGBl. Nr. 161/

1967, wird wie folgt geändert

Die Anlage hat zu lauten

„Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des

§ 1 Abs. 3 sind (angeführt unter Verwendung

der Tarifnummer und Warenbezeichnung des

Zolltarifgesetzes 1958, BGBl. Nr. 74, in der

jeweils geltenden Fassung)

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner

1972 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

im Einvernehmen mit den Bundesministern

für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe

und Industrie betraut.

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