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467_1986 AT

467. Kundmachung: Aufhebung des § 29 Abs. 3 des Ingenieurkammergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 467. Kundmachung: Aufhebung des § 29 Abs. 3 des Ingenieurkammergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 12. Juni 1986, G 234/85-19, V 65/85-19,

der Bundesregierung zugestellt am 12. August

1986, den § 29 Abs. 3 des Ingenieurkammergesetzes,

BGBl. Nr. 71/1969, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1987 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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