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467_1983 AT

467. Beschluß Nr. 2/1983 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 467. Beschluß Nr. 2/1983 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 2/83

(In der 5. gemeinsamen Sitzung am 24. März 1983

gefaßt)

ÄNDERUNG DER LISTE A DES ANHANGS B

DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. In Abschnitt I der Beilage 2 (Liste A) zum

Anhang B erhält die Fußnote zu Tarifnummer

84.59, die sich auf Brennstoffelemente bezieht, folgende

Fassung

„Diese Bestimmungen sind bis 31. Dezember 1983

nicht auf Brennstoffelemente der Tarifnummer

84.59 anzuwenden."

2. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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