467_1983
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467. Beschluß Nr. 2/1983 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 467. Beschluß Nr. 2/1983 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1983_467_0 467. Beschluß Nr. 2/1983 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
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(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 2/83
(In der 5. gemeinsamen Sitzung am 24. März 1983
gefaßt)
ÄNDERUNG DER LISTE A DES ANHANGS B
DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. In Abschnitt I der Beilage 2 (Liste A) zum
Anhang B erhält die Fußnote zu Tarifnummer
84.59, die sich auf Brennstoffelemente bezieht, folgende
Fassung
„Diese Bestimmungen sind bis 31. Dezember 1983
nicht auf Brennstoffelemente der Tarifnummer
84.59 anzuwenden."
2. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.