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467_1982 AT

467. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 219 Poysdorfer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Poysdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 467. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 219 Poysdorfer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Poysdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 219

Poysdorfer Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Poysdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 8,713 (alt) und bindet bei km 8,912 (alt) wieder

in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde

Poysdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. 219/23-81 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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