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467_1979 AT

467. Beschluß Nr. 4/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 467. Beschluß Nr. 4/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. 5/1979,

gestützt auf Artikel 6 Abs. 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 5/1979 Der Beschluß Nr. 5/1979 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 466/1979 verlautbart. , der Portugal

ermächtigt, aufgrund des Abs. 6 ter des Anhangs

G des Übereinkommens Einfuhrzölle auf

bestimmte Waren anzuwenden, ist auch für Finnland

bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-

Übereinkommens anzuwenden.

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