467. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend Maßnahmen für die wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz der Vereinten Nationen über Staatennachfolge in Verträge
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
VEREINTE NATIONEN
LE 113 (2-4-1)
3. Mai 1978
Exzellenz!
„Eingedenk der von der Konferenz der Vereinten
Nationen über Staatennachfolge in Verträge
einstimmig angenommenen Empfehlung,
daß die Konferenz für eine abschließende Tagung
von vier Wochen nach Wien wiedereinberufen
werden soll" und „angesichts der Einladung
der österreichischen Regierung, die von der
Generalversammlung in der Resolution 31/18
angenommen wurde und sich auch auf eine
wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz
erstreckt", hat die Generalversammlung durch
ihre Resolution 32/47 vom 8. Dezember 1977
„die Einberufung der wiederaufgenommenen
Sitzung ... der Konferenz ... nach Wien für
einen Zeitraum von drei Wochen, vom 31. Juli
bis 18. August 1978, mit einer Verlängerungsmöglichkeit
um eine weitere Woche, sollte sich
dies nach Ansicht der Konferenz als notwendig
erweisen", genehmigt.
Das Abkommen Kundgemacht in BGBl. Nr. 227/1977 vom 1. April 1977 zwischen
den Vereinten Nationen und der Österreichischen
Bundesregierung betreffend Maßnahmen für die
Konferenz bezog sich nur auf die Sitzung des Jahres
1977. Die Vereinten Nationen wären einverstanden,
wenn die Bestimmungen des Abkommens
aus dem Jahre 1977 sinngemäß ausgedehnt
werden und sich auf die Maßnahmen
betreffend die wiederaufgenommene Sitzung im
Jahre 1978 beziehen, wobei Einverständnis darüber
besteht, daß die Bestimmungen des Art. II
Abs. 1 und Art. XIII Abs. 2 des erwähnten
Abkommens auch die Vertreter des Rates der
Vereinten Nationen für Namibia mitumfassen.
Falls die österreichische Regierung diesem
Vorschlag zustimmt, beehre ich mich, vorzuschlagen,
daß diese Note und Ihre bestätigende
Note ein Abkommen zwischen den Vereinten
Nationen und der Österreichischen Bundesregierung
betreffend Maßnahmen für die wiederaufgenommene
Sitzung der Konferenz der Vereinten
Nationen über Staatennachfolge in Verträge
darstellen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner höchsten Wertschätzung.
Erik Suy
Rechtsberater
S.E.
Herrn Peter Jankowitsch
ao. und bev. Botschafter,
Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen,
Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten
Nationen
New York
(Übersetzung)
ÖSTERREICHISCHE VERTRETUNG
BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
Zl. 3603-A/78
New York, am 7. Juli 1978
Exzellenz !
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note
vom 3. Mai 1978 zu bestätigen, die wie folgt
lautet
„Eingedenk der von der Konferenz ... (es
folgt der weitere Text der Übersetzung der
UN-Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ...
darstellen."
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die
Österreichische Bundesregierung mit Ihrem Vorschlag
betreffend die sinngemäße Anwendung
des Abkommens vom 1. April 1977 auf die
wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz
der Vereinten Nationen über Staatennachfolge
in Verträge einverstanden ist und daß Ihre
Note und diese Antwortnote ein Abkommen
bilden, das mit dem Datum dieser Antwortnote
in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner besonderen Wertschätzung.
Peter Jankowitsch
Außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter
Ständiger Vertreter Österreichs bei den
Vereinten Nationen
Herrn
Erik Suy
Untergeneralsekretär
Rechtsberater
New York