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467_1978 AT

467. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend Maßnahmen für die wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz der Vereinten Nationen über Staatennachfolge in Verträge

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 467. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend Maßnahmen für die wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz der Vereinten Nationen über Staatennachfolge in Verträge

(Übersetzung)

VEREINTE NATIONEN

LE 113 (2-4-1)

3. Mai 1978

Exzellenz!

„Eingedenk der von der Konferenz der Vereinten

Nationen über Staatennachfolge in Verträge

einstimmig angenommenen Empfehlung,

daß die Konferenz für eine abschließende Tagung

von vier Wochen nach Wien wiedereinberufen

werden soll" und „angesichts der Einladung

der österreichischen Regierung, die von der

Generalversammlung in der Resolution 31/18

angenommen wurde und sich auch auf eine

wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz

erstreckt", hat die Generalversammlung durch

ihre Resolution 32/47 vom 8. Dezember 1977

„die Einberufung der wiederaufgenommenen

Sitzung ... der Konferenz ... nach Wien für

einen Zeitraum von drei Wochen, vom 31. Juli

bis 18. August 1978, mit einer Verlängerungsmöglichkeit

um eine weitere Woche, sollte sich

dies nach Ansicht der Konferenz als notwendig

erweisen", genehmigt.

Das Abkommen Kundgemacht in BGBl. Nr. 227/1977 vom 1. April 1977 zwischen

den Vereinten Nationen und der Österreichischen

Bundesregierung betreffend Maßnahmen für die

Konferenz bezog sich nur auf die Sitzung des Jahres

1977. Die Vereinten Nationen wären einverstanden,

wenn die Bestimmungen des Abkommens

aus dem Jahre 1977 sinngemäß ausgedehnt

werden und sich auf die Maßnahmen

betreffend die wiederaufgenommene Sitzung im

Jahre 1978 beziehen, wobei Einverständnis darüber

besteht, daß die Bestimmungen des Art. II

Abs. 1 und Art. XIII Abs. 2 des erwähnten

Abkommens auch die Vertreter des Rates der

Vereinten Nationen für Namibia mitumfassen.

Falls die österreichische Regierung diesem

Vorschlag zustimmt, beehre ich mich, vorzuschlagen,

daß diese Note und Ihre bestätigende

Note ein Abkommen zwischen den Vereinten

Nationen und der Österreichischen Bundesregierung

betreffend Maßnahmen für die wiederaufgenommene

Sitzung der Konferenz der Vereinten

Nationen über Staatennachfolge in Verträge

darstellen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner höchsten Wertschätzung.

Erik Suy

Rechtsberater

S.E.

Herrn Peter Jankowitsch

ao. und bev. Botschafter,

Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen,

Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten

Nationen

New York

(Übersetzung)

ÖSTERREICHISCHE VERTRETUNG

BEI DEN VEREINTEN NATIONEN

Zl. 3603-A/78

New York, am 7. Juli 1978

Exzellenz !

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note

vom 3. Mai 1978 zu bestätigen, die wie folgt

lautet

„Eingedenk der von der Konferenz ... (es

folgt der weitere Text der Übersetzung der

UN-Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ...

darstellen."

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die

Österreichische Bundesregierung mit Ihrem Vorschlag

betreffend die sinngemäße Anwendung

des Abkommens vom 1. April 1977 auf die

wiederaufgenommene Sitzung der Konferenz

der Vereinten Nationen über Staatennachfolge

in Verträge einverstanden ist und daß Ihre

Note und diese Antwortnote ein Abkommen

bilden, das mit dem Datum dieser Antwortnote

in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner besonderen Wertschätzung.

Peter Jankowitsch

Außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter

Ständiger Vertreter Österreichs bei den

Vereinten Nationen

Herrn

Erik Suy

Untergeneralsekretär

Rechtsberater

New York

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