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466_2003 AT

466. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Villach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 466. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Villach

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet.

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