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466_2002 AT

466. Verordnung: Änderung der Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 466. Verordnung: Änderung der Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung

Auf Grund der §§ 131 und 134 des Luftfahrtgesetzes, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 105/1999, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für soziale

Sicherheit und Generationen verordnet

Die Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung des Bundesministers für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr, ZARV – 1985, BGBl. Nr. 126/1985, in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 372/2002 wird wie folgt geändert

§ 10 Abs. 2 zweiter Satz lautet

„Der § 8 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 372/2002 tritt mit 1. Mai 2003 in Kraft.“

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