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466_1994 AT

466. Verordnung: Zusatzstoff-Analysenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 466. Verordnung: Zusatzstoff-Analysenverordnung

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 42 Abs. 4 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird verordnet

Die für die Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Zusatzstoffe notwendigen Analysen sind nach den in der Anlage II beschriebenen Methoden, deren Anwendungsbereich in Anlage I definiert ist, durchzuführen.

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