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466_1989 AT

466. Kundmachung: Aufhebung von Satzteilen des § 15 der Verordnung über die Geschäftsordnungen der in den §§ 344 bis 346 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vorgesehenen Schiedskommissionen durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 466. Kundmachung: Aufhebung von Satzteilen des § 15 der Verordnung über die Geschäftsordnungen der in den §§ 344 bis 346 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vorgesehenen Schiedskommissionen durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 20. Juni 1989, V 202/88-10 und V 1,2/89-8,

dem Bundesminister für Arbeit und Soziales

zugestellt am 30. August 1989, § 15 Abs. 1 Z 3

sowie den Satzteil „und 3" in § 15 Abs. 2 zweiter

Satz der Verordnung des Bundesministers für

soziale Verwaltung vom 8. Mai 1956, BGBl.

Nr. 105/1956, als gesetzwidrig aufgehoben.

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