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466_1981 AT

466. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1981

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 466. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1981

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1981, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 224/1981, 300/1981, 338/1981 und 354/1981 genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3. Der Bundesminister für Finanzen ist im Sinne des Art. X Abs. 1 Z 2 und 3 des Bundesfinanzgesetzes

für das Jahr 1981, BGBl. Nr. 1, ermächtigt, im Finanzjahr 1981 bis zur Höhe der im

§ 1 dieses Bundesgesetzes für bundeseigene oder bundesgeförderte Bauvorhaben und für Liegenschaftskäufe

des Bundes sowie für Anlagen der Bundesbetriebe genehmigten, aber nicht in Anspruch

genommenen Teile der Ausgabenüberschreitungen eine Reservierung im Wege einer Rücklagenzuführung

vorzunehmen.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundes minister für

Finanzen betraut.

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