466. Abkommen zwischen dem Generalkommissär des Hilfswerkes der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten und der österreichischen Bundesregierung über Privilegien und Immunitäten des Hauptquartiers in Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
VEREINTE NATIONEN
Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten
Büro des Generalkommissärs
UNRWA, Hauptquartier, Beirut, Libanon
OR 120(4)
28. Juni 1978
Herr Minister!
Ich beehre mich, auf mein Schreiben vom
9. Juni 1978 Bezug zu nehmen, mit dem ich die
Annahmebereitschaft zum Angebot der österreichischen
Regierung mitteilte, das Hauptquartier
des Palästinenser-Hilfswerkes der Vereinten
Nationen (nachstehend kurz „UNRWA" genannt)
in Wien zu errichten.
Ich gehe davon aus, daß das Hauptquartier
der UNRWA von der österreichischen Regierung
als ein Amt der Vereinten Nationen angesehen
wird, welches unter die Bestimmungen des Abschnittes
45 des Abkommens zwischen den Vereinten
Nationen und der Republik Österreich
über den Amtssitz der Organisation der Vereinten
Nationen für Industrielle Entwicklung
vom 13. April 1967 Kundgemacht in BGBl. Nr. 245/1967 fällt, und daß demnach
der UNRWA und seinem Personal die Privilegien
und Immunitäten eingeräumt werden, die in
dem zitierten Abkommen niedergelegt sind.
Ich beehre mich vorzuschlagen, daß diese Note
und Ihre Antwort ein Abkommen zwischen der
österreichischen Regierung und der UNRWA
darstellt, welches mit dem Zeitpunkt Ihrer Antwortnote
in Kraft tritt.
Empfangen Sie, Herr Minister, den Ausdruck
meiner ausgezeichneten Hochachtung
Thomas W. McElhiney
Generalkommissär
S.E.
Herrn
Dr. Willibald Pahr
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Wien
Österreich
(Übersetzung)
DER BUNDESMINISTER FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Zl. 600.108/32-I.6/78
Wien, am 4. Juli 1978
Herr Generalkommissär!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom
28. Juni 1978 zu bestätigen, die folgenden
Wortlaut hat
„Ich beehre mich, ... (es folgt der weitere
Text der UNRWA-Eröffnungsnote in deutscher
Übersetzung) ... tritt."
Ich beehre mich zu bestätigen, daß die österreichische
Regierung der in Ihrer Note ausgedrückten
Annahme zustimmt, derzufolge das
UNRWA-Hauptquartier als ein Amt der Vereinten
Nationen angesehen wird, welches unter
die Bestimmungen des Abschnittes 45 des Abkommens
zwischen den Vereinten Nationen und
der Republik Österreich über den Amtssitz der
Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle
Entwicklung vom 13. April 1967 fällt,
und daß Ihre Note und diese Antwort ein Abkommen
zwischen der österreichischen Regierung
und der UNRWA darstellt, welches am heutigen
Tage in Kraft tritt.
Empfangen Sie, Herr Generalkommissär, den
Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung
Willibald P. Pahr
Herrn
Thomas W. McElhiney
Generalkommissär der UNRWA
Beirut