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465_1994 AT

465. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur neuerlichen Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 465. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur neuerlichen Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Republik Österreich Dr. Wolfgang Schüssel Wirtschaftsminister

Wien, am 27 April 1994 GZ.: 32.420/36-III/A/3/94

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, unter Bezugnahme auf die Verhandlungen der gemäß Artikel 6 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen vom 27 November 1989 Kundgemacht in BGBl. Nr. 308/1990, in der Fassung BGBl. Nr. 547/1992 eingesetzten Expertenkommission und den Briefwechsel vom 22. Juni 1993 zwischen dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Dr. Rainer Ortleb und mir vorzuschlagen

Die Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des obgenannten Abkommens wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgenommene Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse neuerlich ergänzt.

Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am 1. Tage des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem Sie mir mitteilen, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt sind.

Ich darf Ihnen mitteilen, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels auf österreichischer Seite gegeben sind.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Wolfgang Schüssel

Herrn

Bundesminister des Äußeren

Dr. Klaus KINKEL

Adenauerallee 86 D-53170 Bonn

ÖSTERREICHISCH-DEUTSCHES BERUFSAUSBILDUNGSABKOMMEN Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse — 2. Notenwechsel

DEUTSCH-ÖSTERREICHISCHES BERUFSAUSBILDUNGSABKOMMEN

Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse — 2. Notenwechsel

Der Notenwechsel ist mit 1. Juni 1994 in Kraft getreten.

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