465. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 71 Zellerrain Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaming
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 71
Zellerrain Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Gaming wie folgt bestimmt
Die B 71 Zellerrain Straße wird von km 8,916
(alt) bis km 9,900 (alt) auf die bereits fertiggestellte
und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten
sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes aus
den beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Marktgemeinde Gaming
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 : 2880)
zu entnehmen.