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465_1984 AT

465. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 71 Zellerrain Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaming

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 465. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 71 Zellerrain Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaming

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 71

Zellerrain Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Gaming wie folgt bestimmt

Die B 71 Zellerrain Straße wird von km 8,916

(alt) bis km 9,900 (alt) auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten

sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes aus

den beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Gaming

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 : 2880)

zu entnehmen.

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