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465_1969 AT

465. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Dorotheums-Bedienstetengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 465. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Dorotheums-Bedienstetengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Dorotheums-Bedienstetengesetz, BGBl.

Nr. 194/1968, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 29/1969 und 228/1969, wird abgeändert

wie folgt

Im § 2 Abs. 3 hat der zweite Satz zu lauten

„Für eine Wochentagsarbeitsstunde gebührt ab

5. Jänner 1970 der 186ste Teil des Monatsbezuges."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Inneres betraut.

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