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464_1992 AT

464. Bundesgesetz: Änderung des Präferenzzollgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 464. Bundesgesetz: Änderung des Präferenzzollgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Präferenzzollgesetz, BGBl. Nr. 487/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 692/1991, wird wie folgt geändert

In der Anlage C, Gruppe I, werden eingefügt

— nach den Worten „Republik El Salvador" die Worte „Republik Estland",

— nach den Worten „Staat Kuwait" die Worte „Republik Lettland",

— nach den Worten „Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija" die Worte „Republik Litauen".

Artikel II

(1) Im § 10 erhält der Abs. 3 die Bezeichnung Abs. 4; als neuer Abs. 3 wird eingefügt

„(3) Die Änderungen der Anlage C des Präferenzzollgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 464/1992 treten mit 1. Juli 1992 in Kraft."

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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