464. Bundesgesetz: Änderung des Präferenzzollgesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Präferenzzollgesetz, BGBl. Nr. 487/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 692/1991, wird wie folgt geändert
In der Anlage C, Gruppe I, werden eingefügt
— nach den Worten „Republik El Salvador" die Worte „Republik Estland",
— nach den Worten „Staat Kuwait" die Worte „Republik Lettland",
— nach den Worten „Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija" die Worte „Republik Litauen".
Artikel II
(1) Im § 10 erhält der Abs. 3 die Bezeichnung Abs. 4; als neuer Abs. 3 wird eingefügt
„(3) Die Änderungen der Anlage C des Präferenzzollgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 464/1992 treten mit 1. Juli 1992 in Kraft."
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.