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464_1973 AT

464. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 464. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1973/74

Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971,

BGBl. Nr. 286/1972 und BGBl. Nr. 335/1973

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

§ 1. Auf Grund der statistischen Erhebungen

über das Studienjahr 1972/73 wird die Zahl der

auf die nachstehend angeführten Anstalten entfallenden

Begabtenstipendien wie folgt festgestellt

§ 2. Gemäß § 23 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes

werden der Fakultät für Bauingenieurwesen

und Architektur der Universität in

Innsbruck neun Begabtenstipendien und der

Technisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der

Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

in Linz acht Begabtenstipendien zusätzlich

zu den oben angeführten bewilligt.

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