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463_2002 AT

463. Verordnung: Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 463. Verordnung: Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2002, wird verordnet

Die Entgeltrichtlinienverordnung, BGBl. Nr. 924/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. II 490/2001, wird wie folgt geändert

1. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a wird der Betrag „2280 S (165,69 Euro)“ durch den Betrag „170,4 €“, in § 6

Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „2832 S (205,81 Euro)“ durch den Betrag „211,2 €“ ersetzt.

2. § 6 Abs. 2 zweiter Satz lautet

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat die sich hieraus gegenüber dem Vorjahr ergebenden

geänderten Sätze im Bundesgesetzblatt kundzumachen, wobei die nach dem ersten Satz ermittelten Beträge

auf durch zwölf teilbare volle 10-Cent-Beträge auf- oder abzurunden sind.“

3. In § 21 wird folgender Abs. 7 angefügt

„§ 6 Abs. 1 Z 1 lit. a und b und § 6 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 463/2002 treten mit 1. April 2002 in Kraft.“

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