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463. Verordnung: Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 463. Verordnung: Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes, BGBl. I Nr. 115/1998, wird verordnet

Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum

Rechtsform

§ 1. Das Kunsthistorische Museum (KHM) ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des

Bundes, die mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM

§ 2. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die

wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine

Zielsetzung des KHM. Darüber hinaus definieren der große historische Hintergrund und seine kunst- und

kulturgeschichtliche sowie kulturpolitische Bedeutung in der Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.

(2) Die im § 7 aufgeführten Sammlungen des KHM, die von den Zeugnissen der altägyptischen

Hochkultur über die Denkmäler der griechisch römischen Antike, den mittelalterlichen Sammlungsobjekten

der Kunstkammer und den Werken der Gemäldegalerie über Gotik, Renaissance und Barock bis

in das 20. Jahrhundert einen weiten zeitlichen und kulturellen Bogen kunst- und kulturgeschichtlicher

Leistungen eines vor allem europäischen Kulturerbes umfassen, bilden das Fundament der spezifischen

Zielsetzungen des KHM. Diese definieren sich aus der Qualität, dem Anspruch und der Charakteristik

einer über fünf Jahrhunderte alten Sammlungsgeschichte, deren Anfänge bis in die Zeit der frühen

Habsburger Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. zurückreichen. Zeitbedingter Kunstgeschmack, die

Sammelleidenschaft und das Repräsentationsbedürfnis der Habsburger Herrscher bis zu Franz Joseph I.

waren und sind für Vielfalt, Reichtum und Besonderheiten dieses Sammlungsbestandes verantwortlich,

der ein Panorama nicht nur der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte präsentiert. Eine besondere

kulturgeschichtliche Bedeutung des KHM ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß in der Weltlichen Schatzkammer

des KHM sowohl die Insignien des österreichischen Kaisertums als auch die Reichskleinodien

des Heiligen Römischen Reiches aufbewahrt und präsentiert werden. Als Sammlungs- und Bewahrungsort

dieser bedeutenden Zeugnisse europäischer Geschichte, deren Anziehungskraft weit über die nationalen

Grenzen hinaus jährlich hunderttausende Besucher aus aller Welt fasziniert, ist das KHM dazu aufgerufen

und verpflichtet, in seiner Zielsetzung und Zweckbestimmung jene wissenschaftlichen, edukativen und

kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen, die es in einem permanenten und breiten gesellschaftlichen

Diskurs in unsere Gesellschaft einbinden.

Aufgabenkatalog

§ 3. Die Aufgaben des KHM sind

1. den bestehenden Sammlungsbestand in bestmöglichem Zustand zu bewahren, planmäßig zu

erweitern und für zukünftige Generationen zu sichern. Dazu zählen die Schaffung optimaler

konservatorischer und sicherheitstechnischer Bedingungen für die Aufbewahrung und Präsentation

der Objekte sowie eine permanente konservatorische Betreuung der Objekte;

2. die Sammlungen wissenschaftlich zu erschließen und die Forschungsergebnisse in angemessener

Form und in einem angemessenen Zeitraum zu veröffentlichen. Dazu zählen auch die regelmäßige

Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentationen zu

jedem einzelnen Objekt;

3. den sammlungsspezifischen Schwerpunkten des KHM in eigenen Forschungsprojekten (zB

archäologischen Unternehmungen) Rechnung zu tragen. Eine unterstützende Umsetzung dieser

Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist

anzustreben;

4.verstärkt mitzuwirken an einem internationalen Austausch von Forschungsergebnissen,

Einzelprojekten und Kooperationen in Form eines aktiven wissenschaftlichen Diskurses;

5. die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten im In- und Ausland, seien es

Museen, Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen, zu vertiefen und auszubauen. Dazu

gehören der internationale Austausch von Wissenschaftern, Restauratoren, Museologen und

anderen Angehörigen des KHM mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland, vor allem

aber die Kooperation mit internationalen wissenschaftlichen Institutionen etwa der Archäologie,

Ägyptologie, Numismatik, Kunstgeschichte, Museologie und vergleichbarer Fachrichtungen;

6. die Sammlungsbestände nach Maßgabe ihrer kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung unter

Berücksichtigung der besonderen räumlichen und historischen Bedingungen des KHM in einer

den Erkenntnissen der modernen Museologie und Museumsdidaktik entsprechenden Form der

Öffentlichkeit zu erschließen und zu präsentieren. Diese Schausammlungen sind neuen Erkenntnissen

der Forschung jeweils anzupassen. Durch die nach museumsdidaktischen Prinzipien

gestaltete Aufstellung ist eine befriedigende, auch für eine breite Öffentlichkeit verständliche

Einführung in die Sinnzusammenhänge und eine Erklärung des Sinns der Einzelobjekte anzustreben;

7. die spezifischen Sammlungsschwerpunkte in Form von Sonderausstellungen in einen größeren

kunst- und/oder kulturgeschichtlichen Kontext zu stellen, um auf diese Weise deren

Besonderheiten und Qualität sowie den vielfältigen Reichtum des KHM auch außerhalb der

ständigen Schausammlungen zu präsentieren und/oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse

vorzustellen;

8. die besondere Bedeutung des KHM als Leihgeber bei international bedeutenden Ausstellungen

auf der ganzen Welt nach Maßgabe restauratorischer und konservatorischer Gesichtspunkte zu

unterstreichen, um auf diese Weise einen Beitrag des KHM zum internationalen Kulturaustausch

im Sinne einer weit über Österreich hinaus reichenden kulturpolitischen Zielsetzung zu leisten;

9. im internationalen Ausstellungsgeschehen als Veranstalter und Veranstaltungsort präsent zu sein.

Die internationale Kooperation mit den großen Museen dieser Welt, sowohl im Forschungsbereich

als auch bei bedeutenden Ausstellungen, ist eine dem Ansehen und dem Anspruch des

KHM verpflichtete Zielsetzung;

10. den besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert des KHM in Österreich und

darüber hinaus in Verbindung mit den gegebenen personellen, organisatorischen und strukturellen

Voraussetzungen dazu zu nützen, das KHM zu einem verantwortlichen Ort einer lebendigen

und zeitgemäßen Auseinandersetzung mit kultur- und kunstgeschichtlichen Phänomenen und

Zeugnissen auch außerhalb des eigenen Sammlungsbereiches zu etablieren. Die Verankerung des

KHM im gesellschaftlichen Bewußtsein unserer Zeit bedarf einer weitgehenden Offenheit in

konzeptioneller und thematischer Hinsicht, sei es bei Sonderausstellungen oder wissenschaftlichen

Veranstaltungen;

11. den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen unserer Gesellschaft dienstbar zu sein. Es ist die

verpflichtende Aufgabe des KHM, das durch Generationen zusammengetragene Sammlungsgut

jetzt in verständlicher Form unserer Jugend als Zeugnisse unserer Geistesgeschichte zu

vermitteln. So ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Jugendbetreuungseinrichtungen, mit

Schulen aller Bildungsstufen, mit Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen

der Erwachsenenbildung eine besondere Verpflichtung im Aufgabenkatalog des KHM;

12. die gesellschaftliche Einbindung des KHM in das Bewußtsein seines regionalen Umfeldes aber

auch darüber hinaus durch eine offene und kooperative Grundhaltung für die Anliegen von

Sponsoren, Mäzenen und anderen Förderern wie zB Museumsvereinen zum Ausdruck zu bringen,

ohne dadurch die Grundsätze der oben formulierten Zielsetzungen zu verlassen;

13. im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Diskurses darauf hin zu wirken, daß das KHM nicht

nur als wissenschaftlicher und forschungsintensiver Bewahrungsort der anvertrauten Sammlungen

aufgefaßt wird, sondern auch als gesellschaftsbezogener Erbauungs- und Begegnungsort aller

Alters- und Bildungsschichten unserer Gesellschaft. Neben einer edukativen Zielsetzung ist es

Aufgabe des KHM dafür Sorge zu tragen, daß die Auseinandersetzung mit den großen Werken

der Kunst, die einen wichtigen Teil des allgemeinen Kulturerbes Österreichs, ja der Welt

ausmachen, auch der persönlichen Bereicherung, der Freude und Selbstbestimmung in einem

nicht nur historisch bestimmten Umfeld dienen.

Aufbauorganisation

§ 4. (1) Das KHM wird von einem Generaldirektor geleitet, der entsprechend dem Bundesmuseen-

Gesetz als Geschäftsführer die Leitung der wissenschaftlichen Anstalt KHM innehat. Er bestimmt im

Einvernehmen mit dem Kuratorium aus dem Kreis der Museumsangehörigen für die Dauer seiner

Funktionsperiode einen Stellvertreter, dessen Rechte und Pflichten in der Geschäftsordnung des KHM

geregelt sind. Wiederbestellungen als Generaldirektor-Stellvertreter sind möglich.

(2) Anstellungserfordernis für den Generaldirektor und für seinen Stellvertreter ist ein abgeschlossenes

Universitätsstudium in einer geisteswissenschaftlichen Fachrichtung, die im KHM vertreten

ist.

(3) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan des Geschäftsführers dient ein vom Bundesminister für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bestelltes Kuratorium, dem Voranschläge, der Budgetvollzug

und der Rechnungsabschluß nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorgelegt werden

müssen.

Bereichsgliederung und Organisationsstruktur

§ 5. Zur Erfüllung der in § 2 und § 3 dieser Museumsordnung aufgeführten Leitlinien zur Zweckbestimmung

bzw. des Aufgabenkatalogs des KHM dient folgende Gliederung

1. Forschungsbereich mit Forschungskonferenz

2. Sammlungsbereich mit den einzelnen Sammlungen

3. Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich mit Generaldirektion, Verwaltungsbereichen und Hauptabteilungen.

Der Forschungsbereich

§ 6. (1) Obwohl alle Bereiche ohne gegenseitige Bezugnahme den kulturpolitischen und gesellschaftlichen

Auftrag des KHM nicht erfüllen können, ist zu ihrer Förderung und Effizienzsteigerung eine

Organisationsstruktur notwendig, die jedem einzelnen Bereich eine möglichst große Selbstbestimmung

gewährleistet. So wird der Forschungsbereich neben dem Sammlungsbereich als vorrangige Aufgabe der

Sammlungsdirektoren und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter (Kustoden und Restauratoren) durch eine

möglichst weitgehende Entlastung der einzelnen Wissenschafter von administrativen und organisatorischen

Aufgaben in seiner Effizienz beträchtlich verstärkt. Die Konzentration der Sammlungsdirektoren

und ihrer Mitarbeiter auf sammlungsspezifische Fragestellungen – vor allem auf die Inventarisierung,

wissenschaftliche Bearbeitung und Veröffentlichung des Sammlungsbestandes in Form von Sammlungskatalogen

oder wissenschaftlichen Abhandlungen bzw. Aufsätzen – wird durch die Auslagerung nicht

wissenschaftlicher Aufgabenbereiche in zum Teil bereits bestehende, zum Teil neu strukturierte Hauptabteilungen

in hohem Ausmaß erleichtert.

(2) Die Forschung am KHM wird entspechend den Forschungsaufgaben und Zielen nach § 3 von

Wissenschaftern wahrgenommen, die entweder dem KHM angehören oder die zur Erfüllung kurz-

und/oder mittelfristiger Forschungsvorhaben für einen begrenzten Zeitraum für das KHM tätig sind. Dies

betrifft sowohl allgemeine Forschungsvorhaben, die von besonderem wissenschaftlichen (zB kunstgeschichtlichen,

kulturgeschichtlichen, archäologischen, historischen) Wert sind, vor allem aber Forschungsziele,

die auf die Sammlungsobjekte des KHM, ihre Herkunft, Erschließung, Rezeption und

Wirkungsgeschichte, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung usw. ausgerichtet sind bzw. mit der

Geschichte des KHM und seinen Sammlungen insgesamt im Zusammenhang stehen. So kommt vor allem

der Aufarbeitung der Sammlungsbestände in Form wissenschaftlicher Bestandskataloge eine besondere

Bedeutung zu. Die einzelnen Forschungsvorhaben werden von den zuständigen Sammlungsdirektoren in

Einvernehmen mit den beteiligten Wissenschaftern genau definiert und mit dem entsprechenden Budget

und Zeitplan der Generaldirektion vorgelegt, die bei einer Annahme des Vorhabens für die Umsetzung

des beantragten Forschungsvorhabens durch die Bereitstellung der notwendigen personellen und budgetären

Mittel verantwortlich zeichnet. Sowohl die einzelnen Wissenschafter als auch der Generaldirektor

können das Forschungsvorhaben auswärtigen Gutachtern zur Evaluierung vorlegen. Eine Unterstützung

der einzelnen Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme

ist anzustreben. Zur Koordinierung der Forschungsvorhaben dient eine mindestens zweimal jährlich

abzuhaltende Forschungskonferenz, die vom Generaldirektor einzuberufen ist. Sämtliche wissenschaftlichen

Mitarbeiter des KHM sind an der Forschungskonferenz teilnahmeberechtigt.

Der Sammlungsbereich

§ 7. (1) Ausgehend von einem über Jahrhunderte gewachsenen Entwicklungsprozeß und unter

Berücksichtigung der unter Kaiser Franz Joseph I., dem die Errichtung des Gebäudes des KHM zu ver-

danken ist erfolgten Neuordnung der „Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses“ und unter Bezugnahme

auf organisatorische und räumliche Erfordernisse und Entwicklungen der Gegenwart, gliedert sich

der Sammlungsbestand des KHM in folgende Sammlungen

1. Ägyptisch-Orientalische Sammlung

2. Antikensammlung (Sammlung griechischer und römischer Altertümer)

3. Münzkabinett

4. Kunstkammer

5. Geistliche und Weltliche Schatzkammer

6. Gemäldegalerie

7. Hofjagd- und Rüstkammer

8. Sammlung alter Musikinstrumente

9. Sammlung historischer Prunk- und Gebrauchswagen (Wagenburg)

10. Monturdepot

11. Sammlungen des Schlosses Ambras

12. Museumsarchiv

13. Bibliothek

(2) Die von Wissenschaftern geleiteten Sammlungen ergeben in ihrer Gesamtheit den Sammlungsbestand

des KHM. Insofern ist bei sämtlichen wissenschaftlichen Untersuchungen, Publikationen und

Leihgaben bei Ausstellungen das KHM immer an erster, die entsprechende Sammlung an zweiter Stelle

zu nennen. Die Sammlungsdirektoren werden nach Anhörung des Betriebsrates (§ 11 Bundesmuseen-

Gesetz) vom Generaldirektor bestellt.

(3) Die Aufgabenstellung der einzelnen Sammlungen bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse,

Aufarbeitung, Beschreibung, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung,

wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. zusammenhängender

Sammlungsteile.

(4) Sammlungsgeschichtliche Aspekte und Fragestellungen bzw. die Aufarbeitung der Archivalien

der einzelnen Sammlungen sind Forschungsgegenstand des Museumsarchivs, das über sämtliche

Sammlungsarchive verfügt.

(5) Der Sammlungsbestand des KHM ist in den Inventaren der einzelnen wissenschaftlichen

Sammlungen verzeichnet. Verantwortlich für die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw.

laufende Ergänzung der Dokumentation zu den einzelnen Objekten ist der jeweilige Sammlungsdirektor.

Er veranlaßt auch die Führung eines entsprechenden Standortverzeichnisses. Veränderungen im Standortverzeichnis,

vor allem aber Veränderungen im Gesamtinventar, sei es durch Verlust (Diebstahl) oder

Beschädigung, sind dem Generaldirektor unverzüglich anzuzeigen.

(6) Sammlungen können aus organisatorischen, personellen und/oder wirtschaftlichen Gründen nach

Befassung der Vollversammlung des wissenschaftlichen Personals sowie des Betriebsrates zusammengelegt

und unter die Leitung eines Sammlungsdirektors gestellt werden. Die interimistische Leitung einer

Sammlung durch den Generaldirektor ist möglich.

(7) Darüber hinaus führen die Sammlungen Fremdinventare über die in den Sammlungen aufbewahrten,

aber nicht im Eigentum des KHM stehenden Objekte.

(8) Den einzelnen Sammlungen sind nach Maßgabe ihres Sammlungsbestandes Restaurierwerkstätten

zugeordnet. Die Zielvorgaben der Restaurierwerkstätten werden von den jeweiligen Leitern der

Restaurierwerkstätten im Einvernehmen mit den Sammlungsdirektoren definiert und dem Generaldirektor

zur Genehmigung vorgelegt. Die Restauratoren sind für die permanente Pflege und Betreuung der

jeweiligen Sammlungsbestände zuständig und gehen dafür von einem jährlich zu erstellenden Restaurierungsplan

aus.

(9) Zum Sammlungsbereich zählt auch das Naturwissenschaftliche Labor. Seine Aufgabe liegt in der

technologischen und naturwissenschaftlichen Untersuchung der Sammlungsbestände. Im Mittelpunkt

stehen konservatorische und restauratorische Fragestellungen aber auch die Bearbeitung wissenschaftlicher

(kunsthistorischer oder archäologischer) Aufgaben in Zusammenarbeit mit allen Sammlungen

und den diesen zugeordneten Restaurierwerkstätten. Der Einsatz des Naturwissenschaftlichen Labors

richtet sich nach den Erfordernissen der einzelnen Sammlungen. Ihre Durchführung wird mit den

Sammlungsdirektoren koordiniert, wobei etwaige Prioritäten von der Generaldirektion bekanntgegeben

werden.

Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich

§ 8. Folgende Einheiten sorgen für die Umsetzung der Aufgaben des KHM

1. Generaldirektion

2. Verwaltung

a) Finanzmanagement

b) Personalmanagement

c) Gebäudemanagement

3. Profit Center (Wirtschaftsangelegenheiten)

4. Hauptabteilungen

a) Ausstellungsorganisation (Leihverkehr und Versicherungen)

b) Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen

c) Museum und Publikum

d) Publikationswesen.

Generaldirektion

§ 9. (1) Der Generaldirektor führt die Geschäfte und vertritt das KHM nach außen. Er wird unterstützt

von einem auf Zeit bestellten Stellvertreter aus dem Kreis der Museumsangehörigen. Der Generaldirektor

ist für sämtliche Belange des KHM verantwortlich. Bei der Durchführung seiner Aufgaben

unterstützen ihn die einzelnen Hauptabteilungen und die Verwaltung.

(2) Der Generaldirektion direkt zugeordnet ist die Abteilung EDV, Neue Medien und Technologien.

Diese sorgt für die Einrichtung, die Funktion und den Betrieb der in der Verwaltung, den Abteilungen und

Sammlungen verfügbaren EDV-Anlagen. Sie ist für Betrieb und Programmierung, Erstellung von

Software-Programmen (zB für das Rechnungswesen), Entwicklungsplanung und Wartungsarbeiten der

EDV-Ausstattung des KHM zuständig. Ebenso ist sie für Auskünfte und Hilfestellung gegenüber den

einzelnen Museumsangehörigen zuständig. Diese Abteilung ist auch verantwortlich für die Entwicklung,

Einführung und den Betrieb von Neuen Medien und Technologien in bezug auf die Präsentation,

Veranschaulichung und Verbreitung museumsspezifischer und ausstellungsbezogener Inhalte. Dazu zählt

auch die digitalisierte Bilderfassung der Sammlungsbestände zu Zwecken der Dokumentation und

Inventarisierung. Die technische Gestaltung des Internet-Auftritts des KHM ist in Absprache mit der

Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit vorzunehmen.

Verwaltung

§ 10. Die Einheit Verwaltung des KHM umfaßt das Finanzmanagement, das Personalmanagement

und das Gebäudemanagement.

a) Dem Finanzmanagement (Rechnungswesen) obliegt die Vorbereitung des Finanz- und Begleitcontrollings

durch den Bund im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz, die Erstellung

der Einjahres- und Vierjahrespläne für das Budget, die begleitende Kostenrechnung, die Rechnungsabwicklung,

die Buchhaltung und die Erstellung der Bilanzen.

b) Dem Verwaltungsbereich Personalmanagement ist die Regelung des Personaleinsatzes, die

Vorbereitung von Stellenbesetzungen bzw. von entsprechenden Ausschreibungen, die Abfassung und der

Abschluß von Dienstverträgen, die Kontrolle der Gleitzeit, die Urlaubsführung einschließlich der

Urlaubsvertretungen, Reiseanträge und Reisekostenabrechnungen, die Aufsicht über den Fuhrpark, die

Kontrolle und der Einsatz von Fremdpersonal übertragen, ebenso der Personaleinsatz des Sicherheitsdienstes.

c) Dem Verwaltungsbereich Gebäudemanagement sind die Werkstätten, die Haustechnik sowie die

einzelnen Gebäudedienste wie Reinigung, Wartung, Instandsetzung, Energieversorgung, die Planung von

baulichen Veränderungen und eventuellen Erweiterungen sowie Einrichtungsfragen für sämtliche im

Verantwortungsbereich des KHM befindlichen Gebäude sowie der Sicherheitsdienst übertragen.

Die Zuständigkeit des Sicherheitsdienstes erstreckt sich auf alle Einrichtungen, die die Sicherheit und den

Schutz von Personen und Sachen im KHM zum Gegenstand haben. Der Sicherheitsdienst informiert die

Generaldirektion und alle Sammlungsdirektoren in allen Sicherheitsbelangen. Er hat in Zusammenarbeit

mit Polizei und Feuerwehr Alarmpläne zu erstellen und für die Durchführung von Alarmübungen mit

allen Mitarbeitern des Hauses zu sorgen. Der Sicherheitsdienst setzt im Einvernehmen mit dem

Generaldirektor den Standard des Aufsichtsdienstes fest und ist für die Instandhaltung und Verbesserung

der sicherheitstechnischen Anlagen sowohl in der Sicherheitszentrale als auch beim Aufsichtspersonal

verantwortlich.

Aufgaben können an Dritte ausgelagert werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Museumsbetriebes

möglich ist und dadurch wesentliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Die Mitwirkungsrechte des

Betriebsrates bleiben unberührt. Die im Bundesmuseen-Gesetz vorgesehene Überlassung von Immobilien

bzw. Teilen von Immobilien samt Zubehör an das KHM zum entgeltlichen Gebrauch enthält auch die

Verpflichtungen des KHM zur Erhaltung des betriebsbereiten Zustandes bzw. die Erhaltung der Immobilien

mit Ausnahme des Äußeren und der konstruktiven Teile. Der Verwaltungsbereich Gebäudemanagement

sorgt für die laufende Bearbeitung und Ergänzung der Immobilienverzeichnisse und der Verzeichnisse

der beweglichen Ausstattung.

Profit Center (wirtschaftliche Angelegenheiten)

§ 11. Obwohl die wissenschaftliche Anstalt KHM gemäß der internationalen Museumsdefinition

(ICOM) eine Non-profit-Organisation darstellt, eine Gewinnerzielung demnach nicht zum direkten

Aufgabenbereich des KHM zählt, dient das Profit Center der notwendigen Einbindung der wirtschaftlichen

Aufgaben des KHM. In dieser Abteilung werden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten des KHM

zusammengefaßt, die sich aus der ehemaligen Teilrechtsfähigkeit ergeben. Dazu gehören

a)sämtliche Angelegenheiten der Museumsshops, wie Errichtung, Betrieb, Gestaltung und

Marketing;

b) die Produktentwicklung, vor allem in Hinsicht auf die eigenen Sammlungsbestände oder in bezug

auf Sonderausstellungen;

c) der Vertrieb von entsprechenden Produkten nach außen – sei es in Form von Geschäftsverbindungen

zu anderen großen Museen oder in Form von Mailingaktionen;

d) die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsgesellschaften;

e) die Abwicklung der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten oder Teilbereichen des

KHM, soweit die Aufgabenstellungen des KHM davon nicht beeinträchtigt werden. Der Bereich

Veranstaltungswesen schließt die entsprechenden Miet- und gegebenenfalls Pachtverträge ab,

führt den Terminplan und stellt den Kontakt zu verschiedenen Cateringfirmen und anderen

Veranstaltern her. Bei der Durchführung von Veranstaltungen in Räumlichkeiten des KHM hat

die Sicherheit des Sammlungsgutes höchste Priorität;

f) die Durchführung von Sponsoraktionen bzw. die Gewinnung von Sponsoren, Förderern und

Mäzenen für das KHM. Der Bereich Sponsorwesen hat die Aufgabe, durch vielfältige Kontakte

mit Förderervereinen, Sponsoren, Industriebetrieben, Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen

die Finanzgebarung des KHM durch das Aufbringen entsprechender Sponsorsummen zu

unterstützen. Die im Einvernehmen mit der Generaldirektion vorgenommenen Sponsorengespräche

sollten in ihrer Zielsetzung der Würde und dem Ansehen des Hauses angemessen sein.

Dasselbe gilt für den Charakter und die Durchführung von Sponsorenveranstaltungen in

Räumlichkeiten des KHM;

g) Dem Bereich Reproduktion ist das Fotoatelier beigeordnet, soweit dieses nicht durch die

Außenvergabe von Fotoaufträgen ersetzt wird. Der Bereich Reproduktion des KHM archiviert

und verwaltet das gesamte Negativ- und Fotomaterial der Sammlungen des KHM. Er ist

verantwortlich für die Entgegennahme und die Durchführung von Fotobestellungen. Er erteilt die

entsprechenden Reproduktionsrechte auf Grund der jeweils geltenden Preislisten;

h) Das Fotoatelier ist für die Erstellung von Dokumentationsaufnahmen und Sammlungsfotos für

wissenschaftliche und öffentliche Zwecke verantwortlich. Es übernimmt grundsätzlich Aufträge

von sämtlichen Sammlungen und Abteilungen des KHM, wobei die Abwicklung der Aufträge

von Terminvorgaben und Auftragsumfang abhängig ist. Zur Steuerung des Arbeitspensums ist für

alle Auftraggeber die schriftliche Auftragserteilung an das Fotoatelier erforderlich, die mit Datum

der Auftragserteilung und gewünschtem Fertigstellungsdatum versehen sein muß. Grundsätzlich

können Fotoarbeiten auch aus dem Hause ausgelagert werden, wenn dies den organisatorischen

Ablauf effizienter gestaltet. Das Fotoatelier ist ebenso zuständig für die Anfertigung von Dokumentationsaufnahmen

bei Ausstellungseröffnungen, Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen.

Die entsprechenden Dokumentationsfotos sind dem Museumsarchiv auszuhändigen, die

Abwicklung sämtlicher Fotoangelegenheiten, wie etwa der Wiedervertrieb von Bildrechten,

erfolgt über die Reproduktionsabteilung.

Hauptabteilungen

§ 12. (1) Die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation ist für sämtliche Belange des KHM und seiner

Sammlungen, soweit sie Ausstellungen des KHM in und außerhalb der von diesen genutzten Räumlichkeiten

betreffen, zuständig, aber auch für die Durchführung von Ausstellungen in anderen Museen oder

Ausstellungshäusern in oder außerhalb Österreichs. Die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation ist für

die Abwicklung des gesamten Leihverkehrs von Leihgaben sowohl vom KHM wie an das KHM ebenso

zuständig wie für die Abfassung der Leihverträge, die Abwicklung der Transporte, die Erstellung des

Zeitplans und die Koordination mit den anderen zuständigen Abteilungen des KHM. Die Ausstellungsorganisation

übernimmt sämtliche Leihverträge auch der einzelnen Sammlungen und legt sie jeweils dem

Generaldirektor zur Unterzeichnung vor. Insofern ist die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation für die

Information über sämtliche Leihansuchen an das KHM ebenso zuständig wie für die Weitergabe von

Informationen bezüglich sämtlicher Leihgabefragen an den Generaldirektor. Zur Bewältigung dieses

umfangreichen Aufgabenbereichs wird in der Hauptabteilung Ausstellungsorganisation eine Registratur

zur Sammlung sämtlicher Daten über entliehene oder geliehene Objekte eingerichtet. Bei Ausstellungen,

die vorwiegend von einer Sammlung des KHM geplant werden, ist auf eine stetige gegenseitige

Information und Rücksprache zu achten. Die organisatorische Durchführung dieser Ausstellungen obliegt

der Hauptabteilung Ausstellungswesen. Entscheidungen über Leihgaben aus den Sammlungen des KHM

fallen zuerst in die Verantwortlichkeit der Sammlungsdirektoren. Letzte Entscheidungen trifft der

Generaldirektor, der zu seiner Entscheidungsfindung die Meinung des zuständigen Sammlungsdirektors

bzw. Restaurators einholt. Er hat sich gegebenenfalls über die restauratorischen und konservatorischen

Gründe, die einer Ausleihe nach Ansicht der zuständigen Sammlung bzw. der Restaurierungswerkstätte

entgegenstehen, zu informieren und entsprechende Sachverhaltsdarstellungen in seiner Entscheidung zu

berücksichtigen. Gegebenenfalls kann er auswärtige Gutachter für seine Entscheidungsfindung heranziehen.

Einmal im Monat findet eine Ausleihsitzung statt, in der sämtliche Anfragen oder Ausstellungsprojekte

zwischen den betroffenen Sammlungen, der Ausstellungsabteilung und dem Generaldirektor

besprochen werden. Diese Sitzung dient der gegenseitigen Information, entsprechende Fachkollegen (zB

Restauratoren) sind hinzuzuziehen.

(2) Die Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen stellt das Bindeglied des KHM zum

weiten Bereich der interessierten Öffentlichkeit dar. Sie ist verantwortlich für sämtliche Werbemaßnahmen,

Werbeflächen und PR-Aktivitäten für das KHM und die in ihm oder von ihm veranstalteten

Sonderausstellungen. Insofern ist sie für die rechtzeitige Anmietung von Plakat- und Werbeflächen und

für Werbeinserate ebenso zuständig wie für die Publikation von Ausstellungsfoldern – dies in Zusammenarbeit

mit der Abteilung Publikationswesen – und anderen Kurzinformationen über das KHM und seine

gesamten Aktivitäten. Sie sorgt in Absprache mit der Abteilung EDV, Neue Medien und Technologien für

die entsprechende Betreuung und Aktualisierung des Internet-Auftritts des KHM, soweit es sich um die

Belange von Sonderausstellungen, geänderte Öffnungszeiten, Feiertagsregelungen und andere wichtige

Informationen für die Öffentlichkeit handelt. Die Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit ist für die Durchführung

eines vorgegebenen Marketingkonzeptes verantwortlich und betreut überdies die Durchführung

von Ausstellungseröffnungen (Einladungen, Termine usw.).

(3) Die Hauptabteilung Museum und Publikum (Führungsabteilung) ist für die Organisation und

Abwicklung sämtlicher Führungen durch die Sammlungen und Sonderausstellungen des KHM zuständig.

Ihr obliegt es, für ein ausreichendes und gut geschultes Führungspersonal ebenso zu sorgen wie für eine

termingerechte und öffentlichkeitsgerechte Durchführung von Führungsveranstaltungen. Dies betrifft

sowohl die Führungen in den Sammlungen des KHM in Form von Übersichtsführungen, Spezialführungen

und fremdsprachigen Führungen als auch Führungen in den vom KHM genutzten übrigen

Räumlichkeiten, wie dem Künstlerhaus oder dem Palais Harrach. Bei der terminlichen Festsetzung der

Führungen ist das Einvernehmen mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen herzustellen

bzw. für eine rechtzeitige Information zu sorgen. Die Hauptabteilung Museum und Publikum ist

verantwortlich für eine ausreichende Information der Museums- und Ausstellungsbesucher, beginnend

beim Museums- bzw. Ausstellungseingang bis zum Verlassen des Hauses. Das betrifft vor allem bei

Umhängungen oder Umgruppierungen von wichtigen Ausstellungsobjekten den Hinweis auf das Fehlen

bestimmter Kunstwerke auf Grund von Verleihung oder Restaurierung usw. Ebenso ist die Hauptabteilung

Museum und Publikum für die ausreichende Beschriftung der einzelnen Museumsobjekte in den

ständigen Schausammlungen zuständig, wobei die wissenschaftliche Verantwortung für den Inhalt der

Texte bei den jeweiligen Sammlungsdirektoren liegt. Die Hauptabteilung Museum und Publikum sorgt für

die Herausgabe museumspädagogischer Kurzführer bzw. eines entsprechenden Begleitmaterials vor allem

für Kinder und Jugendliche. Vor einer Herausgabe ist der Kontakt zur Hauptabteilung Publikationswesen

herzustellen.

(4) Der Hauptabteilung Publikationswesen obliegen das Lektorat und die Herausgabe sämtlicher

wissenschaftlicher und museumsdidaktischer Publikationen des KHM. Sie sorgt für die rechtzeitige

Information der Autoren über Termine und Umfang der zu erwartenden Leistung, hält den Kontakt zu den

entsprechenden Verlagen und informiert den Generaldirektor über Kostenkalkulation und Finanzbedarf.

Für das Jahrbuch des KHM ernennt der Generaldirektor ein Redaktionskomitee.

Direktorenkonferenz

§ 13. (1) Zur Unterstützung der Agenden des Generaldirektors bzw. zur Sicherung eines ausreichenden

gegenseitigen Informationsaustausches dient die Direktorenkonferenz. In ihr werden Angelegenheiten,

die die Gesamtheit des KHM betreffen, erörtert und beraten. Die Direktorenkonferenz besteht aus

dem Generaldirektor, seinem Stellvertreter, den Sammlungsdirektoren und deren Stellvertretern, dem

Leiter des Profit Centers und dessen Stellvertreter, den Hauptabteilungsleitern und deren Stellvertretern

sowie einem vom Betriebsrat im Anlassfall entsendeten Mitglied.

(2) Die Direktorenkonferenz ist vom Generaldirektor regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei

Monate, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Jeder wissenschaftliche Mitarbeiter des

KHM ist berechtigt, Tagesordnungspunkte zur Behandlung in der Direktorenkonferenz einzubringen. Die

Direktorenkonferenz ist vom Generaldirektor kurzfristig einzuberufen, wenn es ein Drittel der

Sammlungsdirektoren und Hauptabteilungsleiter verlangt.

Vollversammlung des wissenschaftlichen Personals

§ 14. Die Vollversammlung aller wissenschaftlichen Bediensteten, die auf geistes-, naturwissenschaftlicher

oder konservatorischer Ebene mit dem Sammlungsgut zu tun haben und die dadurch an der

Verwirklichung des Museumszwecks (der Museumspolitik) beteiligt sind, ist vom Generaldirektor in

regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Jahr, einzuberufen, und zwar schriftlich unter

Anführung der Tagesordnung. Sie ist ferner in kurzer Frist einzuberufen, wenn dies ein Drittel der

Teilnehmer schriftlich verlangt. Die Vollversammlung dient der Information der wissenschaftlichen

Bediensteten über langfristige Maßnahmen und der Beratung von wichtigen Angelegenheiten im Sinne

der §§ 2 und 3 dieser Verordnung, die das KHM insgesamt betreffen. Weitere Tagesordnungspunkte

können von den Teilnehmern im vorhinein schriftlich vorgeschlagen werden.

Vollversammlung des KHM

§ 15. Die Vollversammlung besteht aus allen Bediensteten des KHM. Sie ist vom Betriebsrat in

regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal in jedem Kalenderhalbjahr, einzuberufen. Sie ist ferner

einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Bediensteten oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder schriftlich

verlangt. Die Vollversammlung dient der Information aller Bediensteten über längerfristige Maßnahmen

und der Beratung von wichtigen Angelegenheiten, die die Gesamtheit des KHM und seiner Bediensteten

betreffen. Die Vollversammlung stellt eine Betriebsversammlung im Sinne des § 43 ArbVG dar.

Verzeichnisse und Dokumentationen

§ 16. Folgende Verzeichnisse und Dokumentation liegen im KHM auf und entsprechen dem

Dokumentationsstand vom 31. Dezember 1998. Sie sind laufend zu bearbeiten und zu ergänzen

1. Verzeichnis der dem KHM überlassenen Immobilien mit Zustandsbeschreibung

2. Verzeichnis der beweglichen Ausstattung

3. Inventare einschließlich Fremdinventar und Dokumentationen der einzelnen Sammlungen, der

Bibliothek und des Archivs.

§ 17. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

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