Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
463_1996 AT

463. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 463. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes

Auf Grund des § 14a Abs. 2 und des § 14b Abs. 1 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 516/1995, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

und des EG-Amtshilfegesetzes, BGBl. Nr. 38/1995, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 881/1995 wird wie folgt geändert

1. § 3 Abs. 1 Buchstabe c lautet:,,

c) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Seebergsattel, Loibltunnel, Wurzenpaß.“

2. § 3 Abs. 2 Buchstabe c lautet:,,

c) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Seebergsattel, Loibltunnel, Wurzenpaß.“

3. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

Zollamt Brennerpaß in Gries am Brenner,“

4. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

Zollamt Reutte in Reutte.“

5. In Anlage 2 zu § 1 entfällt in Abschnitt D die Zeile:,,

Zollamt Lavamünd in Lavamünd,“

6. In Abschnitt E der Anlage 3 zu § 1 wird vor dem Wort „Villach“ folgende Wortfolge eingefügt:,,

Lavamünd Abfertigung im Straßenverkehr“

7. In Anlage 3 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

Brennerpaß Brenner-Straße Abfertigung im Straßenverkehr“

8. In Abschnitt F der Anlage zu § 2 lautet der örtliche Bereich des Zollamtes Innsbruck:,,

Innsbruck Landeshauptstadt Innsbruck

Bezirk Innsbruck-Land

Bezirk Imst

Bezirk Landeck

Bezirk Reutte

Bezirk Schwaz“

9. In der Anlage zu § 2 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,

Reutte Bezirk Reutte“

10. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1996 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →