463. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 14a Abs. 2 und des § 14b Abs. 1 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 516/1995, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
und des EG-Amtshilfegesetzes, BGBl. Nr. 38/1995, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 881/1995 wird wie folgt geändert
1. § 3 Abs. 1 Buchstabe c lautet:,,
c) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Seebergsattel, Loibltunnel, Wurzenpaß.“
2. § 3 Abs. 2 Buchstabe c lautet:,,
c) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten: Seebergsattel, Loibltunnel, Wurzenpaß.“
3. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,
Zollamt Brennerpaß in Gries am Brenner,“
4. In Anlage 1 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,
Zollamt Reutte in Reutte.“
5. In Anlage 2 zu § 1 entfällt in Abschnitt D die Zeile:,,
Zollamt Lavamünd in Lavamünd,“
6. In Abschnitt E der Anlage 3 zu § 1 wird vor dem Wort „Villach“ folgende Wortfolge eingefügt:,,
Lavamünd Abfertigung im Straßenverkehr“
7. In Anlage 3 zu § 1 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,
Brennerpaß Brenner-Straße Abfertigung im Straßenverkehr“
8. In Abschnitt F der Anlage zu § 2 lautet der örtliche Bereich des Zollamtes Innsbruck:,,
Innsbruck Landeshauptstadt Innsbruck
Bezirk Innsbruck-Land
Bezirk Imst
Bezirk Landeck
Bezirk Reutte
Bezirk Schwaz“
9. In der Anlage zu § 2 entfällt in Abschnitt F die Zeile:,,
Reutte Bezirk Reutte“
10. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1996 in Kraft.