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463_1988 AT

463. Verordnung: Änderung der Studienordnung Wirtschaftsinformatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 463. Verordnung: Änderung der Studienordnung Wirtschaftsinformatik

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 57/1983, in Verbindung mit dem Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/

1966, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 116/1984,

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 17. April 1984 über

die Studienordnung für die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik

(Studienordnung Wirtschaftsinformatik),

BGBl. Nr. 176/1984, wird wie folgt

geändert

1. § 3 Abs. 1 erster Satz lautet

„Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt

80 Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes

70 Wochenstunden aus den Pflicht- und

Wahlfächern (Abs. 2) zu inskribieren."

2. § 3 Abs. 2 Z 7 lautet

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