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463_1971 AT

463. Bundesgesetz: Änderung des Stärkegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 463. Bundesgesetz: Änderung des Stärkegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Stärkegesetz, BGBl. Nr. 218/1967, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 150/1969

wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Abs. 2 hat die lit. b zu lauten

„b) 11.05 Mehl, Grieß und Flocken, von

Kartoffeln".

2. Im § 1 Abs. 2 hat die lit. d zu lauten

„d) ex 11.08 Stärke."

3. Im § 1 hat der Abs. 3 zu lauten

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner

1972 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes

können bereits vor seinem Inkrafttreten

erlassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig

mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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