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462_1987 AT

462. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Errichtung von Heimarbeitskommissionen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 462. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Errichtung von Heimarbeitskommissionen

Auf Grund des § 28 des Heimarbeitsgesetzes

1960, BGBl. Nr. 105/1961, zuletzt geändert durch

Artikel IV des Arbeits- und Sozialgerichts-Anpassungsgesetzes,

BGBl. Nr. 563/1986, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 4. Juli 1969 betreffend die Errichtung

von Heimarbeitskommissionen, BGBl.

Nr. 264, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 132/1978 wird wie folgt geändert

1. In § 1 I, II, III und V werden jeweils die Worte

„beim Einigungsamt Wien" durch die Worte „mit

dem Sitz in Wien" ersetzt.

2. In § 1 IV werden die Worte „beim Einigungsamt

Feldkirch" durch die Worte „mit dem Sitz in

Bregenz" ersetzt.

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