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462_1985 AT

462. Verordnung: Abänderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 462. Verordnung: Abänderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter

Die Verordnung der Bundesregierung vom

6. Juli 1976, BGBl. Nr. 379, in der Fassung der

Verordnung der Bundesregierung vom 28. August

1984, BGBl. Nr. 359, wird wie folgt geändert

In § 1 ist am Ende der Z 4 der Punkt durch einen

Beistrich zu ersetzen und sind folgende Z 5 bis 7

einzufügen

„5. im Bereich des Zentralausschusses für die

Bundeslehrer an allgemeinbildenden höheren

Schulen, Pädagogischen Akademien und Pädagogischen

Instituten sowie die Bundeserzieher

an Schülerheimen, die ausschließlich oder

vorwiegend für Schüler dieser Schulen

bestimmt sind, bis zu zwei Bedienstete,

6. im Bereich des Zentralausschusses für die

Wiener Landeslehrer an allgemeinbildenden

Pflichtschulen ein Bediensteter,

7. im Bereich des Zentralausschusses für die

Landeslehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen

beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung ein Bediensteter."

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