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462_1982 AT

462. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität durch die Schweiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 462. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität durch die Schweiz

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat die Schweiz am 6. Juli 1982 seine Ratifikationsurkunde

zum Europäischen Übereinkommen

über Staatenimmunität (BGBl. Nr. 432/1976,

letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 22/1980) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 36

Abs. 3 für die Schweiz am 7. Oktober 1982 in

Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

hat der Ständige Vertreter der Schweiz beim

Europarat nachstehende Erklärung abgegeben

„Ich habe die Ehre, namens des Schweizerischen

Bundesrates und unter Bezugnahme auf den Art. 24

des Übereinkommens zu erklären, daß die schweizerischen

Gerichte über die Fälle der Art. 1 bis 13

hinaus in Verfahren gegen einen anderen Vertragsstaat

in demselben Ausmaß wie in Verfahren gegen

Nichtvertragsstaaten entscheiden können."

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