462. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Ministeriums der Niederlande für Auswärtige Angelegenheiten sind die
Vereinigten Staaten von Amerika dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher
Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 264/1979) mit Wirkung vom 15. Oktober 1981 beigetreten.
Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben die Vereinigten Staaten von Amerika
die Erklärung abgegeben, daß das Übereinkommen auf Beilagen zu Auslieferungsersuchen, die der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterbreitet werden, nicht Anwendung findet.
Ferner haben die Vereinigten Staaten von Amerika erklärt, daß zur Ausstellung der Apostille
nach Art. 3 des Übereinkommens folgende Behörden zuständig sind