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462_1981 AT

462. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

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BGBlPdf 462. Kundmachung: Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung des Ministeriums der Niederlande für Auswärtige Angelegenheiten sind die

Vereinigten Staaten von Amerika dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher

Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 264/1979) mit Wirkung vom 15. Oktober 1981 beigetreten.

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben die Vereinigten Staaten von Amerika

die Erklärung abgegeben, daß das Übereinkommen auf Beilagen zu Auslieferungsersuchen, die der

Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterbreitet werden, nicht Anwendung findet.

Ferner haben die Vereinigten Staaten von Amerika erklärt, daß zur Ausstellung der Apostille

nach Art. 3 des Übereinkommens folgende Behörden zuständig sind

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