Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
462_1978 AT

462. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 462. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 30. Dezember 1977,

BGBl. Nr. 56/1978, über die Durchführung der

Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete

der Gemeinden Jungholz und Mittelberg wird

wie folgt geändert

§ 2 hat zu lauten

„§ 2. Der Familienzuschlag beträgt pro zuschlagsberechtigte

Person (§ 20 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977) DM 82,50

monatlich."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1978 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →