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462_1971 AT

462. Bundesgesetz: Änderung des Zuckergesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 462. Bundesgesetz: Änderung des Zuckergesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Zuckergesetz BGBl. Nr. 217/1967, wird

wie folgt geändert

Der Abs. 2 des § 1 hat zu lauten

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1972

in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes

können bereits vor seinem Inkrafttreten

erfassen werden, treten jedoch frühestens gleichzeitig

mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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