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461_2003 AT

461. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 461. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die Lehrpläne

für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 339/2002, wird wie folgt

geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. Für die Berufsschulen sind die in den im Folgenden genannten Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne,

jeweils in Verbindung mit Anlage A (mit Ausnahme der darin unter II. wiedergegebenen Lehrpläne

für den Religionsunterricht), anzuwenden

1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für

Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1

Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2

Brunnen- und Grundbau: Anlage A/1/3

Dachdecker: Anlage A/1/4

Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5

Hafner: Anlage A/1/6

Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7

Steinmetz: Anlage A/1/8

Zimmerei, Fertigteilhausbau: Anlage A/1/9

Pflasterer: Anlage A/1/10

Isoliermonteur: Anlage A/1/11

Bodenleger: Anlage A/1/12

Stuckateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13

Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung,

-Terrazzoherstellung: Anlage A/1/14

Tiefbauer: Anlage A/1/15

Straßenerhaltungsfachmann: Anlage A/1/16

2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe, Tapezierergewerbe und

des lederverarbeitenden Gewerbes, und zwar für

Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2

Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3

Handschuhmacher, Säckler (Lederbekleidungserzeuger): Anlage A/2/4

Kürschner: Anlage A/2/5

Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6

Kappenmacher: Anlage A/2/7

Posamentierer: Anlage A/2/8

Bekleidungsfertiger, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9

Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung, Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/10

Strickwarenerzeuger, Weber: Anlage A/2/11

Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler), Polsterer: Anlage A/2/12

Tapezierer und Dekorateur: Anlage A/2/13

Textiltechnik-Maschentechnik, -Webtechnik: Anlage A/2/14

3. für die Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar für

Chemielabortechnik, Chemieverfahrenstechnik: Anlage A/3/1

Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall, -Abwasser: Anlage A/3/2

Vulkanisierung: Anlage A/3/3

Brauer und Mälzer, Destillateur: Anlage A/3/4

Textilreiniger: Anlage A/3/5

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Anlage A/3/6

Präparator: Anlage A/3/7

Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8

Gerberei, Rauwarenzurichter: Anlage A/3/9

4. für die Lehrberufe der Bereiche Elektrotechnik und Elektronik, und

zwar für

Elektrobetriebstechnik (mit dem Schwerpunkt Prozessleittechnik),

Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik (mit dem Schwerpunkt

Prozessleit- und Bustechnik): Anlage A/4/1

Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik,

-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2

Elektromaschinentechnik: Anlage A/4/3

Elektronik: Anlage A/4/4

Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5

Prozessleittechniker: Anlage A/4/6

Elektroanlagentechnik: Anlage A/4/7

Anlagenelektriker: Anlage A/4/8

EDV-Techniker: Anlage A/4/9

Mechatronik: Anlage A/4/10

5. für die Lehrberufe der Bereiche Gärtnerei und Landwirtschaft, und

zwar für

Blumenbinder und -händler (Florist): Anlage A/5/1

Friedhofs- und Ziergärtner,

Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter): Anlage A/5/2

Tierpfleger: Anlage A/5/3

6. für Lehrberufe der Bereiche Gastgewerbe und Nahrungsmittelgewerbe,

und zwar für

Bäcker: Anlage A/6/1

Fleischverarbeitung, Fleischverkauf: Anlage A/6/2

Restaurantfachmann: Anlage A/6/3

Koch: Anlage A/6/4

Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und Wachszieher,

Bonbon- und Konfektmacher: Anlage A/6/5

Getreidemüller: Anlage A/6/6

Molkereifachmann: Anlage A/6/7

Obst- und Gemüsekonservierer: Anlage A/6/8

Hotel- und Gastgewerbeassistent: Anlage A/6/9

Systemgastronomiefachmann: Anlage A/6/10

7. für Lehrberufe der Bereiche Glasbearbeitung und Keramik, und zwar

für

Glaser, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger, Glasmacherei: Anlage A/7/1

Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer: Anlage A/7/2

Kerammaler: Anlage A/7/3

Porzellanmaler: Anlage A/7/4

Hohlglasveredler-Glasmalerei, -Gravur, -Kugeln: Anlage A/7/5

8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und zwar für

Drucker, Flachdrucker: Anlage A/8/1

Tiefdruckformenhersteller: Anlage A/8/2

Siebdrucker, Kupferdrucker: Anlage A/8/3

Reprografie: Anlage A/8/4

Kartograph: Anlage A/8/5

Stempelerzeuger und Flexograph: Anlage A/8/6

Druckvorstufentechniker: Anlage A/8/7

Medienfachmann-Mediendesign, -Medientechnik: Anlage A/8/8

9. für die Lehrberufe des kaufmännischen Bereiches, und zwar für

Einzelhandel, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1

Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2

Bürokaufmann, Industriekaufmann, Verwaltungsassistent, Immobilienkaufmann,

Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei, Einkauf: Anlage A/9/3

Bankkaufmann: Anlage A/9/4

Drogist: Anlage A/9/6

Fotokaufmann: Anlage A/9/7

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz: Anlage A/9/8

Reisebüroassistent: Anlage A/9/9

Speditionskaufmann: Anlage A/9/10

Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12

Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13

EDV-Kaufmann: Anlage A/9/14

Gartencenterkaufmann: Anlage A/9/15

10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und

zwar für

Tischlerei: Anlage A/10/1

Holz- und Sägetechnik: Anlage A/10/3

Drechsler: Anlage A/10/4

Bootbauer: Anlage A/10/5

Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/6

Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/7

Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/8

Binder, Wagner: Anlage A/10/9

11. für die Lehrberufe der Lackierer-, Maler- und Schilderherstellergewerbe,

und zwar für

Lackierer: Anlage A/11/1

Maler und Anstreicher: Anlage A/11/2

Schilderherstellung: Anlage A/11/3

Vergolder und Staffierer: Anlage A/11/4

12. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung), und zwar

für

Spengler, Kupferschmied: Anlage A/12/1

Karosseur: Anlage A/12/2

Karosseriebautechnik: Anlage A/12/3

13. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Installation), und zwar für

Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und Wasserinstallation,

-Heizungsinstallation, -Lüftungsinstallation: Anlage A/13/1

Rohrleitungsmonteur: Anlage A/13/2

14. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Gießerei), und zwar für

Former und Gießer (Metall und Eisen), Zinngießer: Anlage A/14/1

Modellbauer: Anlage A/14/2

Gießereimechaniker: Anlage A/14/3

15. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar

für

Maschinenfertigungstechnik: Anlage A/15/1

Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2

Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3

Baumaschinentechnik, Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4

Waagenhersteller: Anlage A/15/5

Uhrmacher: Anlage A/15/6

Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7

Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8

Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9

Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10

Textilmechanik: Anlage A/15/11

Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12

Maschinenmechaniker: Anlage A/15/13

Werkzeugmechaniker: Anlage A/15/14

Produktionstechniker: Anlage A/15/15

Kristallschleiftechnik: Anlage A/15/16

16. für die Lehrberufe des Bereiches Metallveredelung und Schmuckherstellung,

und zwar für

Gold- und Silberschmied und Juwelier, Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1

Oberflächentechnik: Anlage A/16/2

Gold-, Silber- und Metallschläger: Anlage A/16/3

Metalldesign: Anlage A/16/4

17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für

Metalltechnik-Blechtechnik, -Fahrzeugbautechnik, -Metallbautechnik,

-Metallbearbeitungstechnik, -Schmiedetechnik, -Stahlbautechnik,

Maschinenbautechnik: Anlage A/17/1

Messerschmied: Anlage A/17/2

Zerspanungstechnik: Anlage A/17/3

Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4

Werkzeugbautechnik: Anlage A/17/5

Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6

Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7

Schiffbauer: Anlage A/17/8

Skierzeuger: Anlage A/17/9

Universalschweißer: Anlage A/17/10

Sonnenschutztechniker: Anlage A/17/11

18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige Berufe), und zwar für

Physiklaborant, Werkstoffprüfer: Anlage A/18/1

Technischer Zeichner: Anlage A/18/2

Vermessungstechniker: Anlage A/18/3

Konstrukteur: Anlage A/18/4

19. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für

Stoffdrucker, Textilchemie: Anlage A/19/1

Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/19/2

Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/19/3

20. für die Lehrberufe des Bereiches Musikinstrumentenerzeuger, und zwar

für

Klaviermacher: Anlage A/20/1

Orgelbauer, Harmonikamacher: Anlage A/20/2

Blechblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/3

Holzblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/4

Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger: Anlage A/20/5

21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik und Fotografie, und zwar für

Fotograf: Anlage A/21/1

Augenoptik, Feinoptik: Anlage A/21/2

Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3

22. für die Lehrberufe der Bereiche Papiererzeugung und Papierverarbeitung,

und zwar für

Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger, Kartonagewarenerzeuger: Anlage A/22/1

Papiertechniker: Anlage A/22/2

23. für die Lehrberufe des Bereiches Gesundheit und Schönheitspflege, und

zwar für

Friseur und Perückenmacher (Stylist): Anlage A/23/1

Fußpfleger, Kosmetiker: Anlage A/23/2

Masseur: Anlage A/23/3

Zahntechniker: Anlage A/23/4

Orthopädietechnik: Anlage A/23/5

Fitnessbetreuung: Anlage A/23/6“

2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt

„§ 3a. (1) Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Abs. 1 des

Berufsausbildungsgesetzes ausgebildet werden, findet der Lehrplan des entsprechenden Lehrberufes mit

der Maßgabe Anwendung, dass das Stundenausmaß sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe

der einzelnen Pflichtgegenstände auf die Ausbildungsdauer so zu verteilen sind, dass das Bildungsziel

der Berufsschule nach Möglichkeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

(2) Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes

ausgebildet werden, findet der Lehrplan des entsprechenden Lehrberufes, allenfalls

unter Ergänzung von Lehrplänen anderer Lehrberufe, mit jenen Abweichungen und Einschränkungen

Anwendung, die der persönlichen Situation, insbesondere der individuellen Leistungsfähigkeit des

Schülers entsprechen.

(3) Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Pflichtgegenstände finden

unter Bedachtnahme auf die gemäß § 8b Abs. 8 des Berufsausbildungsgesetzes für die integrative Berufsausbildung

festgelegten Ausbildungsziele und -inhalte entsprechend reduziert Anwendung.

(4) Die Landesschulräte werden ermächtigt, durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß

in den einzelnen Pflichtgegenständen unter Bedachtnahme auf die persönlichen Fähigkeiten und

Bedürfnisse sowie weiters unter Bedachtnahme auf die reduzierten Bildungs- und Lehraufgaben sowie

Lehrstoffe festzulegen. Eine darüber hinausgehende gänzliche oder teilweise Befreiung vom Besuch der

Berufsschule erfolgt gemäß § 23 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes 1985.“

3. Dem § 4 wird folgender Abs. 15 angefügt

„(15) Die nachstehend genannten Bestimmungen und Anlagen dieser Verordnung in der Fassung der

Verordnung BGBl. II Nr. 461/2003 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft

1. § 1, Anlage A Abschnitt III sowie die Anlagen A/1/3, A/1/16, A/4/2, A/4/10, A/7/1, A/9/3,

A/12/1, A/15/15, A/15/16, A/17/1, A/17/2, A/18/1, A/18/2, A/18/3, A/18/4, A/19/1, A/19/2,

A/19/3, A/23/4, A/23/5 und A/23/6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 461/2003 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2003, der 2. Klasse mit

1. September 2004, der 3. Klasse mit 1. September 2005 und der 4. Klasse mit 1. September

2006 in Kraft;

2. § 1, Anlage A Abschnitt III sowie die Anlagen A/1/3, A/4/2, A/7/1, A/9/3, A/10/2, A/12/1,

A/17/1, A17/2, A/18/1, A/18/2, A/19/1, A/19/2, A/19/3, A/24/1, A/24/2, A/24/3, A/25/1, A/25/2,

A/25/3 in der Fassung vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung BGBl. II Nr. 461/2003 treten

hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003, der 2. Klasse mit Ablauf des

31. August 2004, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2005 und der 4. Klasse mit Ablauf des

31. August 2006 außer Kraft;

3. § 3a und Anlage A Abschnitt I Unterabschnitt C Z 13 treten mit 1. September 2003 in Kraft und

mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft;

4. die Änderungen betreffend die Abhaltung von Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“ (ausgenommen

die Anlagen A/11/1, A/11/2, A/11/3 und A/11/4) treten mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;

5. die Änderungen betreffend die Abhaltung von Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“ in

den Anlagen A/4/1, A/4/3, A/4/4, A/4/5 und A/4/9 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung

im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen

werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem In-Kraft-Treten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden.“

4. In allen Anlagen, ausgenommen die Anlagen A/11/1, A/11/2, A/11/3 und A/11/4, in denen „Fachliches

Rechnen“ in den jeweiligen fachkundlichen Pflichtgegenstand integriert ist, entfallen die Wendungen

„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.“,

„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.“,

„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.“,

„Schularbeiten im Lehrstoffbereich „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.“ bzw.

„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“

5. In Anlage A (Allgemeine Bestimmungen, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze,

Unterrichtsprinzipien und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen) Abschnitt I (Allgemeine

Bestimmung, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien)

wird im Unterabschnitt C (Allgemeine didaktische Grundsätze) folgende Z 13 angefügt

„13. Zur Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben und der festgelegten Lehrplaninhalte für Schüler,

die gemäß § 8b des Berufsausbildungsgesetzes eine Lehre mit längerer Lehrzeit oder einen

Ausbildungsvertrag, in dem eine Teilqualifikation vereinbart wurde, abgeschlossen haben, sind

methodische Wege einzuschlagen, die die Integration in die Klassengemeinschaft fördern und auf

die Leistungsfähigkeit dieser Schüler Bedacht nehmen. Für den Fortschritt beim Erarbeiten des

Lehrstoffes steht das Erfolgserlebnis für den Schüler durch das schrittweise Erreichen kleiner

Bildungsziele im Vordergrund.“

6. In Anlage A Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen

gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt C (Berufsbezogene Fremdsprache) lautet die Aufzählung

der Berufe im Lehrstoff

„Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/16)

Grundbegriffe der Bautechnik.

Baustoffe und Baumaterialien.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Mess- und Prüfinstrumente.

Baustellen. Bauplanung und Bauablauf.

Bauwerke. Baustile. Baubiologie.

Baupläne und Bauzeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/14)

Grundbegriffe der Mode- und Bekleidungstechnik.

Natürliche, synthetische und gemischte Materialien.

Pflege, Reinigungs- und Hilfsmittel.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bekleidung und berufsspezifische Erzeugnisse.

Farben. Designentwicklung.

Schnittzeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9)

Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik.

Chemikalien und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen.

Mess- und Prüfinstrumente.

Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung und Recycling.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/10)

Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen.

Mess- und Prüfinstrumente.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)

Grundbegriffe der Botanik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Blumen und Pflanzen. Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung.

Entwürfe und Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/5/3)

Grundbegriffe der Zoologie.

Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Tiere. Tierhaltung. Tierzucht. Tierkrankheiten.

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/10)

Grundbegriffe der Ernährung und Gesundheit.

Lebens- und Nahrungsmittel. Waren und Produkte.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Tourismus und Service. Rezepturen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/5)

Grundbegriffe der Glas- und Keramtechnik.

Werk- und Hilfsstoffe. Materialien und Farben.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Glas-, Keramik- und Porzellanprodukte. Designentwicklung.

Entwürfe und Werkzeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/8)

Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Designentwicklung.

Entwürfe und Designs.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2, A/9/14 und A/9/15)

Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft.

Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Waren. Kauf und Verkauf.

Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)

Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft.

Büro- bzw. Bankeinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge.

Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/8)

Grundbegriffe der Botanik und Pharmakognosie.

Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Waren. Kauf und Verkauf.

Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlage A/9/7)

Grundbegriffe der Fotografie.

Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Audio- und Videotechnik.

Waren. Kauf und Verkauf.

Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlage A/9/10)

Grundbegriffe der Transportwirtschaft.

Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Verkehrsträger. Verkehrsgeographie. Zoll.

Kauf und Verkauf.

Beruf (für die Anlage A/9/12)

Grundbegriffe des Versicherungswesens.

Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Versicherungsverträge. Kauf und Verkauf.

Beruf (für die Anlage A/9/13)

Grundbegriffe der Kfz-Technik und Transportwirtschaft.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Verhaltensregeln, Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen.

Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne.

Wetter und Straßenzustand.

Verkehrsregeln. Verkehrszeichen.

Lade- und Gefahrengut.

Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen.

Beförderungsverträge und Versicherungen.

Zahlungsverkehr. Behördenkontakte.

Beruf (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)

Grundbegriffe der Holz- und Kunststofftechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Möbelstilkunde.

Pläne, Entwürfe und berufsspezifische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/4)

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Farben und Ästhetik.

Pläne, Entwürfe und berufsspezifische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/12/1 bis A/12/3)

Grundbegriffe der Blechverarbeitung.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Fertigungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)

Grundbegriffe der Klima- und Installationstechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen.

Installationstechnische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)

Grundbegriffe der Gieß- und Modelltechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Fertigungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/15/1, A/15/13 bis A/15/15)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Arbeits- und Kraftmaschinen. Maschinenelemente.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/2)

Grundbegriffe der Waffentechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Waffen, Zieleinrichtungen und Munition.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)

Grundbegriffe der Kfz-Technik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Kraftfahrzeuge und Aggregatgruppen. Arbeits- und Kraftmaschinen.

Kfz-Elektrik und Elektronik.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/5)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Waagen, Typen und Bauarten.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/6)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Uhren, Systeme und Bauteile.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/7)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Verpackungsarten und -maschinen.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/8)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Chirurgische und medizinische Instrumente.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)

Grundbegriffe der Flugtechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/11)

Grundbegriffe der Textiltechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Textilmaschinen.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/12)

Grundbegriffe der Kälteanlagentechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Kälteanlagen- und Kühlmaschinen.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/16)

Grundlagen der Kristallschleiftechnik.

Kristallglas, Edelsteine, Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/16/1 und A/16/3)

Grundbegriffe der Gemmologie.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/16/4)

Grundbegriffe der Metalldesigntechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/1)

Grundbegriffe der Metallbau- und Maschinenbautechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Metallbau- und Metallkonstruktionen.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/2)

Grundbegriffe des Messerschmiedens.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/17/3 bis A/17/5)

Grundbegriffe der Werkzeugbautechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Werkstücke und Erzeugnisse.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/6)

Grundbegriffe der Hüttenwerktechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Hochofen und Stahlwerk. Walzwerk.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/7)

Grundbegriffe der Bergbautechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mineralien und Gesteine. Bergbau.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/8)

Grundbegriffe der Schiffstechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Schiffbau. Schiffbetrieb.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/9)

Grundbegriffe der Skitechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Skiarten. Normung. Kenngrößen. Bauweise und Bauteile. Herstellung.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/10)

Grundbegriffe der Schweißtechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Schweißverfahren.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/11)

Grundbegriffe der Sonnenschutztechnik.

Metall- Kunst- und Hilfsstoffe. Textile Gewebe. Baumaterialien.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Sonnenschutzanlagen. Zusatzeinrichtungen.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/18/1, A/18/2 und A/18/4)

Grundbegriffe der Physik und Werkstofftechnologie.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Werkstoffprüfsysteme.

Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/18/3)

Grundbegriffe der Vermessungstechnik.

EDV- und Kommunikationssysteme.

Mess- und Prüfinstrumente.

Vermessungen. Geodätische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/19/1 bis A/19/3)

Grundbegriffe der Textiltechnik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Apparate, Anlagen und Maschinen.

Mess- und Prüfinstrumente.

Textilien. Designs. Farben und Ästhetik.

Gestaltungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/20/1 bis A/20/5)

Grundbegriffe der Musiklehre.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Musikinstrumente. Musikgeschichte.

Werkzeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/21/1)

Grundbegriffe der Fotografie.

Materialien und Hilfsstoffe.

Einrichtungen, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe.

Fotografie und Film. Aufnahme und Ausarbeitung.

Bildkompositionen und Gestaltungskonzepte.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/21/2)

Grundbegriffe der Optik.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen.

Mess- und Prüfinstrumente.

Optische Instrumente und Geräte.

Fertigungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/21/3)

Grundbegriffe der Otiatrie.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Mess- und Prüfinstrumente.

Hörgeräte und otoplastische Geräte.

Fertigungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)

Grundbegriffe der Papiertechnologie.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen.

Erzeugnisse, Arten und Verwendung.

Entwürfe und technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/23/1)

Grundbegriffe der Biologie.

Materialien, Hilfsmittel und Waren.

Werkzeuge und Apparate. Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen.

Haar- und Hautbehandlungen.

Gestaltungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/23/2 und A/23/3)

Grundbegriffe der Biologie.

Materialien, Hilfsmittel und Waren.

Werkzeuge und Apparate. Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen.

Fußpflege, Beinkosmetik und Massage. Haut-, Haar- und Körperpflege.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/23/4)

Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Mess- und Prüfinstrumente.

Prothetik und Kieferorthopädie. Biologie des Kauapparates.

Hygiene und Gesundheit.

Zahntechnische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/23/5)

Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie.

Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Prothesen, Orthesen und Rehabilitationsbehelfe.

Werk- und orthopädische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/23/6)

Grundbegriffe der Sportbiologie und Ernährungslehre.

Begriffe der Bewegungs- und Trainingslehre.

Trainingsprogramme.

Waren. Kauf und Verkauf.“

7. In Anlage A Abschnitt III lautet im Unterabschnitt D (Betriebswirtschaftlicher Unterricht) im Unterrichtsgegenstand

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ der Absatz betreffend Betriebswirtschaft

„Betriebswirtschaft

Betrieb und Unternehmung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und

finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmensformen, -führung und

-organisation. Marketing. Zusammenschluss. Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz.“

8. Die Anlage A/1/3 lautet

„Anlage A/1/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

BRUNNEN- UND GRUNDBAU

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Geotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Grundlagen der Baugeologie, der Hydrologie

sowie der Bodenmechanik kennen.

Der Schüler soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie mit den Umweltschutzbestimmungen

vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.

Baugeologie

Allgemeine Geologie. Geologie in Österreich. Gesteins- und Bodenarten. Geologische Bodenansprache.

Hydrologie

Erscheinungsformen des Wassers im Boden. Grundwasserströmung. Entnahme von Wasserproben.

Wassergüte. Grundwasserstand. Wassermengen. Feldversuche.

Bodenmechanik

Grundbegriffe der Bodenkunde. Bodenarten. Entnahme von Bodenproben. Bautechnische Bodenansprache.

Bodenkennwerte und deren Ermittlung.

Brunnen- und Grundbautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliches Wissen über die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe, insbesondere

über Beton und Stahl, haben und die berufsspezifischen Werkzeugen, Maschinen, Transporteinrichtungen

und Arbeitsbehelfen kennen.

Er soll eingehende Kenntnisse über die Arbeitsverfahren und -techniken des Brunnen- und Grundbaues,

inklusive spezieller Bautechniken, haben.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

sowie mit den Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Gefahrenunterweisung.

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Beton und Stahl

Arten. Herstellung. Verarbeitung. Nachbehandlung.

Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Schalung und Bewehrung

Herstellung von Schalungen und Schalungssystemen. Ausschalen. Wartung.

Arbeitsverfahren und -techniken im Brunnenbau

Bohrarten. Verrohrung. Schachtbrunnen. Bohrbrunnen. Sumpf-, Filter- und Aufsatzrohre. Verkiesung

und Abdichtung. Brunnenvorschacht und Brunnenkopf. Pumpen und Förderanlagen. Zu- und Ablei-

tungen. Steuerungseinrichtungen. Entsandung und Leistungspumpen. Messungen des Sandgehaltes. Horizontale

Grundwasserfassungsanlagen. Gasbrunnen. Gasgefahren. Feldversuche.

Arbeitsverfahren und -techniken im Grundbau

Gründungsverfahren. Pfähle. Schlitzwände. Dichtwände. Injektion. Baugrubensicherung. Spritzbeton.

Anker. Deponiebau. Sprengverfahren.

Spezielle Brunnen- und Grundbautechniken

Quellfassungen. Abwasserreinigungsanlagen. Behälter und Tiefsilobau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelberechnungen.

Brunnen- und Grundbau

Berechnungen zu Gefällen, Durchflussmengen, Strömungsgeschwindigkeiten und Rohrleitungsquerschnitten.

Berechnungen zum Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 beträgt.

Computergestütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den technischen Zeichennormen vertraut sein sowie Skizzen und Handzeichnungen

aus dem Bereich der Bautechnik und Geologie anfertigen können.

Er soll insbesondere Zeichnungen zu Bohrprofilen normgerecht ausführen und Pläne seines Berufsbereiches

lesen und interpretieren können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und Zeichnungen und Grafiken aus dem Bereich der Bautechnik und

Geologie computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Bemaßung. Maßstäbe. Darstellungsarten.

Bautechnik

Skizzen und Handzeichnungen von Quellfassungen, Brunnen, Schächte, Rohrleitungen und Tiefgründungen.

Übungen zum Lesen und Interpretieren von bautechnischen Zeichnungen.

Geologie

Skizzen und Handzeichnungen von Naturaufnahmen, Geländeprofilen und Vermessungsplänen.

Technische Zeichnungen von Bohrprofilen. Übungen zum Lesen und Interpretieren von geologischen

Zeichnungen.

Computergestützes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen und Grafiken aus dem Bereich der Bautechnik und Geologie.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte der wasser- und grundbauspezifischen Diagnostik handhaben,

verwenden und instand halten können.

Er soll durch Übungen Verständnis für Materialien und bauphysikalische Vorgänge entwickeln sowie

brunnen- und grundbauspezifische Messungen sicher und gewandt durchführen können.

Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Messtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Mess- und Prüfgeräte

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Bauphysikalische Übungen

Prüfen von Materialien und Werkstoffen. Messen von Feuchtigkeit. Bodenmechanische und grundbauspezifische

Untersuchungen.

Brunnen- und grundbauspezifische Messungen

Entnahme von Wasserproben. Bestimmen der Wassergüte (O2-Gehalt, Leitfähigkeit, pH-Wert, Temperatur).

Messen des Wasserstandes, der Wassermengen und der Qualität von Spülflüssigkeiten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht verwenden, bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden

und instand halten können.

Er soll Vermessungs-, Schalungs- und Bewehrungsarbeiten durchführen können.

Er soll grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken des Brunnen- und Grundbaues beherrschen.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen

sowie mit den Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz. Gefahrenunterweisung.

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Bearbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Vermessungen

Messen. Fluchten. Anlegen. Vermessen von Bauteilen.

Schalung und Bewehrung

Einsetzen von Schalungen und Schalungssystemen. Abdichten. Ausschalen und Warten.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Schächten. Errichten von Podesten und Abdeckungen. Einbauen von Sumpf-, Filter-

und Aufsatzrohren. Verkiesen und Abdichten. Montieren des Brunnenkopfes. Einbauen von Pumpen und

Förderanlagen. Errichten von Zu- und Ableitungen. Einbauen von Steuerungseinrichtungen. Messen des

Sandgehaltes. Entsanden. Sichern der Baugrube. Herstellen eines Ankers.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Das „Praktikum“ soll dem Schüler Grundlagen der Brunnen- und Grundbautechnik vermitteln.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.

Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

9. Die Anlage A/1/16 lautet

„Anlage A/1/16

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

STRASSENERHALTUNGSFACHMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über den Umweltschutz

Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Baumaschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen

und Arbeitsbehelfe kennen.

Er soll über die Bauabläufe und Bauplatzarbeiten sowie über die Grundgesetze der Bauphysik Bescheid

wissen.

Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten im Straßenbau vertraut sein sowie die berufsbezogenen Arbeitsverfahren

und -techniken kennen.

Er soll Kenntnisse über die seinen Beruf betreffenden Arbeiten in Straßenbau haben und über die berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie über Umwelt-,

Arbeits- und Lawinenschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normen und Richtlinien. Eigenschaften. Schadeinflüsse und deren Vorbeugung. Verarbeitungsrichtlinien.

Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Transport. Lagerung.

Beton und bituminöses Mischgut

Arten. Herstellung. Mischungen. Transport. Einbringung und Verdichtung. Stahlbetonbauteile.

Nachbehandlung. Betonsanierung.

Natur- und Kunststeine

Arten. Platten. Eigenschaften. Verlegung.

Kunststoffe, Anstrichmittel und Metalle

Arten. Normen. Eigenschaften. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Lagerung.

Umweltschutz

Baurestmassentrennung. Recycling. Entsorgung. Gewässerschutz. Güterkennzeichnung.

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Wartung. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Lawinenschutz.

Rechtliche Bestimmungen

Bauvorschriften. Normen für den Tief- und Straßenbau. Lärmschutzmaßnahmen.

Verkehrsrechtliche Bestimmungen

Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Verkehrszeichen. Verkehrseinrichtungen. Richtlinien und

Vorschriften für den Straßenbau (RVS).

Bauphysik

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik. Brandschutz.

Bauablauf und Baustellen

Bauzeitenplan. Baustelleneinrichtungen. Baustellensicherung. Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.

Vorbereitungsarbeiten

Mess- und Anlegearbeiten. Herstellung von Auf- und Abstichen. Aufnahme und Vermessung von

Geländen und Bauteilen. Aufstellung von Schnürgerüsten. Anschlagen von Böschungen.

Bauplatz

Bodenarten. Bodenverbesserungen. Aushub von Gruben und Künetten. Herstellung von Verbau und

Stützungen. Aufstellung und Abtragung von Gerüsten. Aufbau, Planierung und Verdichtung von Untergründen.

Fundierung. Herstellung von Schalungen und Schächten. Verputzarbeiten.

Entwässerung

Entwässerungsanlagen. Dränagierungen. Kanalisation. Schächte. Wasserrückhaltebecken. Überlaufbauwerke.

Pflasterarbeiten

Pflastern mit Natur- und Kunststeinen. Verlegung von Platten. Randsteinpflasterungen. Gehwege

und Stufen. Oberflächenbehandlungen.

Straßenbau

Straßenunterbau- und -oberbauarbeiten. Beton- und Asphaltdecken.

Straßenbetrieb – Straßenerhaltung

Sanierung von Straßendecken. Betreuung von Straßen bei verschiedenen Wetterverhältnissen. Bauliche

Unterhaltung. Instandsetzung und Betrieb.

Gartengestaltung und Landschaftsbau

Hangsicherung und Hangverbau. Pflege, Bewässerung, Düngung und Lagerung von Pflanzen, Sträuchern

und Bäumen. Pflanzenschutz- und Düngemittel. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Bodenbearbeitung.

Bodenverbesserung. Rasenbau, Rasenpflege und Verlegung von Rasenziegeln.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Verkehrsrechtliche Bestimmungen. Bauplatz. Straßenbau. Gärtnerischer Hang- und Wegebau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene mathematische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und

durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmass und Abrechnung. Steigung und Gefälle. Bogenberechnungen.

Statik. Festigkeit. Vermessungstechnische Berechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bautechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Er soll berufsspezifische Skizzen sowie Ausführungspläne unter Berücksichtigung der Normen und

Vorschriften sauber ausführen sowie Material- und Stücklisten anlegen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Papierformate. Beschriftung. Symbole. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Bauzeichnungen

Lesen und Anfertigen von Handskizzen und Ausführungsplänen. Naturaufnahmen. Ausfüllen von

Aufmassblättern. Lesen von Detail- und Bauplänen. Anlegen von Material- und Stücklisten.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können,

um dadurch bauphysikalische Vorgänge zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Messtechnik

SI- Größen und Einheiten.

Mess- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfungen für den Beton-, Asphalt- und Erdbau hinsichtlich Zusammensetzung, Festigkeit

und spezifischen Materialkennwerten. Übungen zum Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, zur Akustik

und zum Brandschutz.

Bautechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, verwenden und instand

halten können.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken unter Beachtung der Unfallverhütung

und des Arbeitsschutzes ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Arbeitsschutz.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Verwerten bzw. Entsorgen.

Mörtel und Beton

Arten. Herstellen. Mischen. Transportieren. Einbringen und Verdichten. Herstellen von Stahlbetonbauteilen.

Nachbehandeln. Betonsanierung.

Holz, Kunststoff und Metall

Arten. Bearbeiten. Verbinden und Trennen. Oberflächenbehandeln. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Vorbereitungsarbeiten

Baustellen sichern unter Beachtung der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften. Messen und Anlegen.

Herstellen von Auf- und Abstichen. Aufnehmen und Vermessen von Geländen und Bauteilen. Aufstellen

von Schnürgerüsten.

Bauplatz

Anlegen von Gruben, Künetten und Fundamenten. Errichten von Pölzungen. Aufstellen und Abtragen

von Gerüsten. Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen. Herstellen von Wänden, Schalungen und

Schächten. Verputzen.

Pflasterarbeiten

Pflastern mit Natur- und Kunststeinen sowie mit Platten auf Sand und Beton. Herstellen von Natursteinmauerwerk.

Versetzen von Randbegrenzungen.

Straßenbau

Entwässerungsarbeiten. Einbringen von Schüttungen. Herstellen von Böschungen und Böschungssicherungen.

Begrünungen

Rasenbau. Bepflanzungs- und Mulcharbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ und „Bautechnisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum

Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.

Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

10. In Anlage A/4/1 wird im Pflichtgegenstand „Fachkunde“ im Lehrstoffabschnitt „Energietechnik“ die

Wendung „Zusätzlich für den Lehrberuf Energietechnik:“ durch die Wendung „Zusätzlich für den Lehrberuf

Elektroenergietechnik:“ ersetzt.

11. In den Anlagen A/4/1, A/4/3 und A/4/4 wird die Wendung

„Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“

durch die Wendung

„Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“

ersetzt.

12. In Anlage A/4/5 wird die Wendung

„Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe.“

durch die Wendung

„Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“

ersetzt.

13. In Anlage A/4/9 wird die Wendung

„Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.“

durch die Wendung

„Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“

ersetzt.

14. Die Anlage A/4/2 lautet

„Anlage A/4/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND TELEKOMMUNIKATION

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektronik und Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis

von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über

die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromtechnik

Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches

Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator.

Netzarten und genormte Spannungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gleich- und Wechselstromtechnik

Widerstandsschaltungen.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren.

Halbleiter

Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundschaltungen.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen

und verschiedenen Zahlensystemen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus.

Berechnungen zur Elektronik

Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich- und Wechselstromtechnik.

Berechnungen zur Elektronik

Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und

Leiterplattentechnologie. Entsorgung.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen

können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen.

Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne.

Laboratoriumsübungen

Messtechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Messgeräte kennen.

Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können

sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Messgeräte

Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Messwerterfassung und -verarbeitung

Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung.

Mess- und Schaltübungen

Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und Anlagen.

Fehlersuche.

Mikroelektroniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und

Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Digitaltechnik

Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Digitale Speichermedien.

Mikrocomputer

Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen.

Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Audio- und Videoelektronik

Audio- und Videotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren

Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen

Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Elektroakustik

Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe.

Analoge und digitale Empfangstechnik

Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und

Funkentstörung.

Analoge und digitale Fernsehtechnik

Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder

und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger.

Hochfrequenztechnik

Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik.

Kundenberatung

Geräteberatung. Einsatz. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik.

Audio- und Videolabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die

einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Schaltübungen

Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik.

Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HF-

Energieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche.

Fachbereich Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation

Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über das betriebsspezifische Warensortiment, über Angebote und Produkte Bescheid

wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen.

Er soll Kunden über Telekommunikationssysteme sachlich und technisch einwandfrei beraten können

und über produktspezifisches Marketing Bescheid wissen.

Lehrstoff

Warensortiment

Angebote. Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Lagerung. Qualitätskontrolle.

Produktspezifisches Marketing

Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Beschaffungsmarketing.

Technische Kundenberatung

Ermittlung des Kundenwunsches. Systemberatung. Beratungsgespräche. Serviceleistungen.

Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Computersysteme und seine peripheren Einrichtungen kennen.

Er soll mit Netzwerksystemen vertraut sein sowie über Datensicherung Bescheid wissen.

Er soll mit berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Ergonomie sowie mit berufsspezifischen

Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Der Schüler soll über die zeitgemäßen Tele- und Mobilkommunikationssysteme Bescheid wissen

und ihre Entwicklungstrends kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Computersysteme

Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme, Konfiguration. Standardsoftware. Peripheriegeräte.

Netzwerksysteme

Arten. Datenübertragungstechnik.

Datentechnik

Datensicherung. Virenschutz. Datensicherungskonzepte.

Telekommunikation

Modulationsarten. Übertragungstechnik. Analoge und digitale Kommunikationssysteme. Entwicklungstrends.

Mobilkommunikation

Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Entwicklungstrends.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Computersysteme. Netzwerksysteme.

Telekommunikation

Digitale Kommunikationssysteme.

EDV- und Telekommunikationslabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll EDV-Systeme bedienen, installieren, konfigurieren und entstören können.

Er soll Telekommunikationssysteme simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen

Vorschriften beachten und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Übungen zur EDV

Bedienen von EDV-Systemen. Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen. Einrichten und

Verwalten von Netzwerken. Einsetzen der Standardsoftware. Einrichten von Peripheriegeräten.

Mess- und Schaltübungen zur Telekommunikationstechnik

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Kommunikationstechnik. Messen bei höheren

Frequenzen. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung sowie an

Kommunikationsanlagen. Aufbauen von Schaltungen der Telekommunikationstechnik. Zusammenbauen

und Verbinden von Bauelementen und Baugruppen der Telekommunikationstechnik.

Fachbereich Nachrichtenelektronik

Nachrichtentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen sowie

über Daten-, Melde- Sicherungstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen

Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der Endgeräte

beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Telekommunikation

Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.

Funktechnik

Richtfunk. Satellitenfunk.

Mobilkommunikation

Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme.

Datentechnik

Schnittstellen. Datennetze.

Melde- und Sicherungstechnik

Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen.

Kundenberatung

Systemberatung. Einsatz. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Telekommunikation

Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.

Nachrichtentechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen

Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Schaltübungen

Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Nachrichtentechnik.

Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit Peripheriegeräten.

Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Übungen an nachrichtentechnischen

Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Im Unterrichtsgegenstand „Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung“ sollen die Lehrstoffinhalte

stets im integrativen Zusammenhang zu den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes

bzw. Fachbereichsunterrichtes gebracht werden. Insbesondere sind praxisbezogene Abläufe im Handel

nachzuvollziehen. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen in die Kundenberatung, wobei

auf größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu „Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation

gepflegt werden.

Es ist großer Wert auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes „EDV- und Telekommunikationslabor“ soll das Einrichten,

Installieren und Betreiben der EDV-Anlagen sein, wobei insbesondere auf die Datensicherheit zu

achten ist.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

15. Die Anlage A/4/10 lautet

„Anlage A/4/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

MECHATRONIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechatronische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und

Elektromaterialien haben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und

Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll das für den Beruf des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente

und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen

haben.

Er soll über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere

über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung und Recycling.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Verwendung. Wartung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Passungen und Toleranzen. Oberflächenschutz und Oberflächenprüfungen. Spanlose und spanende

Bearbeitung. Verbindungstechniken.

Elektromaterial

Schaltgeräte. Installationsmaterial.

Elektroinstallation und Ausrüstung von mechanischen Anlagen und Maschinen

Anforderungen. Verteilungs- und Messeinrichtungen. Installation, Prüfung und Einstellung mechatronischer

Systeme. Diagnose und Behebung von Störungen.

Schutzmaßnahmen

Schutzeinrichtungen mechatronischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen.

Leitungsschutz.

Unfallschutz

Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall.

Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile

Arten. Eigenschaften. Funktion. Ein- und Ausbau. Einsatz. Normung. Instandhaltung. Wartung.

Transport.

Elektrische Maschinen, Geräte und Anlagen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Betriebsverhalten. Ausbau. Zerlegen. Zusammenbauen und Inbetriebnahme.

Fehlerdiagnose und -behebung. Instandhaltung. Wartung.

Qualitätsmanagement

Betriebliches Qualitätsmanagement. Erfassung und Dokumentation von Arbeitsabläufen und Arbeitsergebnissen.

Kundenberatung über mechatronische Systeme. Übergabe von mechatronischen Systemen

an Kunden.

Automatisierungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf erforderlichen Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik, insbesondere

der analogen und digitalen Steuerungstechnik, kennen.

Er soll gründliche Kenntnisse über mechatronische Systeme haben und über die berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Steuer- und Regeltechnik

Aufbau und Funktion. Pneumatische und elektropneumatische Steuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische

Steuerungen. Analoge und digitale Steuerungstechnik.

Mechatronische Systeme

Aufbau und Funktion. Einsatz und Bedienung von speicherprogrammierbaren Steuerungen. Aktuatorik.

Sensorik. Flexible Fertigungssysteme. Informations- und Kommunikationstechnik in flexiblen Fertigungssystemen.

Robotertechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Steuer- und Regeltechnik

Analoge und digitale Steuerungstechnik.

Mechatronische Systeme

Aktuatorik. Sensorik. Flexible Fertigungssysteme. Robotertechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Masse und Gewicht. Bewegungslehre. Kraft. Kraftübertragung. Übersetzungen. Hebel und Drehmoment.

Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Festigkeitslehre. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre.

Berechnungen zur Zerspanungstechnik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Antriebstechnik.

Berechnungen zur Elektronik

Analog- und Digitaltechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Kraftübertragung. Übersetzungen. Festigkeitslehre.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Berechnungen zur Elektronik

Analog- und Digitaltechnik.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Elektrotechnik und Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis

von Zusammenhängen kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromkreis

Größen und Einheiten. Gesetze und Regeln. Widerstandsschaltungen.

Energie und ihre Umsetzung

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Spannungserzeuger. Stromwirkungen.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Kraftwirkung im Magnetfeld. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.

Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Leistungsfaktor.

Transformator. Netzarten und genormte Spannungen.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Passive Bauelemente und Sensoren.

Halbleiter

Analoge und digitale Bauelemente.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik.

Kommunikationstechnik

Schnittstellentechnik. Bussysteme.

Computergestütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen und Pläne normgerecht anfertigen sowie

technische Unterlagen lesen können.

Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Grundlagen des Zeichnens

Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Oberflächenzeichen.

Form- und Lagetoleranzen.

Maschinenbautechnische Zeichnungen

Skizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik

und Kraftübertragungstechnik. Lesen von technischen Unterlagen. Anfertigen von Montage- und

Schaltpläne.

Elektrotechnische Zeichnungen

Skizzen. Ein- und mehrlinige Schalt- und Stromlaufpläne. Analoge und digitale Schaltungen. Lesen

von technischen Unterlagen. Arbeiten mit Diagrammen und Datenblättern.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen.

Automatisierungslabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Maschinenbaubereich vorkommenden Arbeiten zur CNC-Technik sowie zur

Automatisierungstechnik sicher durchführen können und dadurch die für die Fertigung und Automatisierung

notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Der Schüler soll mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen und den Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Übungen zur CNC-Technik

Programmieren. Eingeben. Optimieren. Fertigen unter Beachtung der Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Messen maschinenbautechnischer Größen. Messen, Einstellen und Prüfen mechanischer Bauelemente,

Baugruppen und Komponenten sowie pneumatischer, hydraulischer und kombinierter Steuerungen.

Elektrolabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in Labors verwendeten Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten

können.

Er soll Mess- und Schaltübungen sowie Übungen mit Messwerten durchführen und dadurch praxisbezogene

Mess-, Steuer- und Regelaufgaben sicher ausführen können.

Er soll Übungen zur Digitaltechnik, am Mikrocomputer, mit Steuerungsprogrammen sowie mit Aktuatoren

und Sensoren durchführen und dadurch Aufgaben in der Mikroelektronik sicher durchführen

können.

Er soll Übungen zur Hard- und Software durchführen und dadurch Aufgaben in der angewandten Informatik

ausführen können.

Er soll mit den Auswerten und Protokollieren von Messergebnissen und Schaltübungen vertraut sein.

Der Schüler soll mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen und den Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Lehrstoff

Mess-, Steuer- und Regeltechniklabor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Mess- und Schaltübungen

Steuern und Regeln in mechatronischen Systemen und elektronischen Steuerungen. Erstellen, Installieren

und Konfigurieren von Programmen für mechatronische Systeme mit analogen und digitalen Steuerungen

und Regelungen.

Übungen zur Messwerterfassung und -verarbeitung

Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Anwenden von Messverfahren. Erfassen und

Übertragen analoger und digitaler Messwerte. Mess- und Schaltübungen an elektrischen Maschinen und

Einrichtungen. Arbeiten mit Bussystemen und busfähigen Messgeräten. Erstellen von Messprogrammen.

Mikroelektroniklabor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Übungen zur Digitaltechnik

Schaltübungen zur kombinatorischen und sequenziellen Logik.

Übungen am Mikrocomputer

Programmieren. Schaltübungen. Diagnostizieren und Beheben von Fehlern.

Übungen mit Steuerungsprogrammen

Installieren. Ändern. Konfigurieren. Diagnostizieren und Beheben von Fehlern.

Übungen mit Aktuatoren und Sensoren

Einstellen. Abgleichen.

Informatiklabor

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.

Übungen zur Hard- und Software

Zusammenbauen von Hardwarekomponenten. Konfigurieren von einschlägiger Hardware. Installieren

von Betriebssystemen und Standardsoftware. Arbeiten mit Standardsoftware. Anpassen von Software.

Auswerten von Messergebnissen und Weiterverarbeiten mit EDV-Unterstützung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist das Vorkommen

und die Anwendbarkeit der Aufgaben in der beruflichen Praxis des Mechatronikers.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

In den „Labors“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken gegeben werden, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

16. Die Anlage A/7/1 lautet

„Anlage A/7/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

GLASER, GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER,

GLASMACHEREI

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff Glas

vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Materialphysik haben.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Glas

Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.

Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport.

Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Materialphysik

Mechanische, physikalische und chemische Eigenschaften. Thermische Eigenschaften. Optik.

Feuchtigkeitsbeständigkeit.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Mattieren. Formen. Fassen. Beschichten.

Montage. Qualitätssicherung.

Lehrstoffspezifikationen

Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Erzeugung von Glasinstrumenten. Freie Glasbearbeitung.

Glasmacherei

Arbeitsverfahren und -techniken

Hüttentechniken. Optisch Blasen. Überfang. Cracelee. Formen blasen. Freies Blasen. Fadenauflage.

Stilgläser.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Glas

Chemische und physikalische Eigenschaften.

Materialphysik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Umrechnung von metrischen Maßeinheiten. Proportionen. Längen-, Flächen- und Volums- und Masseberechnungen.

Pythagoreischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.

Materialphysikalische Berechnungen

Geschwindigkeit. Übersetzungsverhältnisse. Festigkeit. Wärme. Wärmedämmung und -durchgang.

Schall. Feuchtigkeit. Strahlungsdurchgang. Stabilitätsberechnungen von Klebestoffen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf. Zuschnittsoptimierung. Abrechnung lt. ÖNORM. Bauabrechnung. Fachkalkulation.

Glassatzberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Grundrechenoperationen

Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.

Materialphysikalische Berechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Bauabrechnung. Fachkalkulation.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computergestütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen und Pläne

lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei

arbeiten zu können.

Er soll Muster, Dekore und Formen entwerfen, skizzieren und sauber ausführen können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Zeichennormen. Ansicht und Schnittdarstellungen. Naturaufnahmen.

Skizzen und Entwürfe

Muster. Dekore. Formen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen.

Lehrstoffspezifikationen

Glaser

Werkzeichnungen und Pläne

Innenausstattung. Bauglasanwendungen.

Glasmacherei

Werkzeichnungen und Pläne

Glasdarstellung. Formen schneiden.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht handhaben,

be- und verarbeiten sowie entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können

sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll berufsbezogene Werksstücke herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Sandstrahlen. Formen. Fassen. Beschichten.

Montieren. Qualität sichern.

Lehrstoffspezifikationen

Glaser

Werkstücke

Profilverglasungen. Intarsien. Fenster- und Türfüllungen. Bilderverglasung. Glasmöbel. Glastrennwände.

Dekorspiegel.

Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Werkstücke

Erzeugen von Glasinstrumenten.

Glasmacherei

Arbeitsverfahren und -techniken

Optisch Blasen. Überfang. Cracelee. Formen blasen. Freies Blasen. Fadenauflage. Stilgläser.

Werkstücke

Krug. Becher. Kelchglas. Frei geformte Gegenstände. Paperweight. Glasstäbe. Schmelzarbeit. Gießen.

Hüttendekore.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis der einzelnen Lehrberufe.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Auf den aufgabenkonformen

Einbau der aktuellen bautechnischen Normen ist zu achten.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu

erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

17. In Anlage A/8/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckvorstufentechniker) wird im Fachunterricht

die Bezeichnung des Pflichtgegenstandes „Fachkunde“ durch die Bezeichnung „Reprotechnik“ ersetzt.

18. Die Anlage A/9/3 lautet

„Anlage A/9/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

BÜROKAUFMANN, INDUSTRIEKAUFMANN, VERWALTUNGSASSISTENT,

IMMOBILIENKAUFMANN, KANZLEIASSISTENT-NOTARIAT, -RECHTSANWALTSKANZLEI,

EINKAUF

I. STUNDENTAFEL

A. BÜROKAUFMANN

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

B. INDUSTRIEKAUFMANN

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

C. VERWALTUNGSASSISTENT

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

D. IMMOBILIENKAUFMANN

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

E. KANZLEIASSISTENT-NOTARIAT, KANZLEIASSISTENT-RECHTSANWALTSKANZLEI

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

F. EINKAUF

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

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Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse

festigen und erweitern.

Er soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern

und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben

von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von textlichen Informationen, Statistiken und Grafiken. Erstellen

von Gesprächsnotizen, Exzerpten, Gesprächsunterlagen und Protokollen. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen und Reden. Mitteilungs- und Fragetechniken

beim Gespräch. Höflichkeitsnormen. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche im beruflichen Umfeld

Sprachnormen bei Empfangs- und Verabschiedungssituationen. Kommunikationstechniken bei der

Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption

und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele

und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen

von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen

Lehrberufe einzugehen.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische Bildung“

hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend

Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch im beruflichen Umfeld“ hat berufseinschlägige zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Betrieben kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben

unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Budgetpolitik. Währung. Umweltschutz.

Der Betrieb

Arten. Dienstleistungs-, Handels- und Erzeugungsbetriebe. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung.

Rationalisierung. Logistik.

Kaufvertrag bzw. Vertragsabschlüsse

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Annahmeverzug.

Geldwesen

Sparformen. Geldanlage. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäßer Zahlungsverkehr.

Schriftverkehr

Zahlungsvordrucke. Wechsel.

Zahlungsverzug

Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche

Mahnverfahren.

Schriftverkehr

Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.

Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.

Leasing. Factoring.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche,

infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Sanierung. Auflösung.

Insolvenz. Privatkonkurs.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich

entwickelter Regionen. EURO. Europa als Wirtschaftsmacht.

Personalwesen

Dienstverhältnis. Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Arbeitsentlohnung.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf. Schriftstücke im Betrieb zum Personalwesen.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Publicrelations. Marketing Mix. Innovationen. Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Geldwesen. Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht

in „Fachpraktikum“.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe Bedacht zu

nehmen.

Bei den Themenbereichen der Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich

die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und

die Rechenaufgaben formal richtig lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und

steuerlicher Hinsicht haben.

Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht

in „Fachpraktikum“.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Kaufmännisches Rechnen

Lehrstoff

Grundlagen des kaufmännischen Rechnens

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnung.

Zinsenrechnung. Indexrechnung.

Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kostenrechnung und Kalkulation

Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter.

Spar- und Finanzierungsformen

Formen der Geldanlage. Ertragsvergleiche. Lieferantenkredit. Ratenkredit. Leasing. Factoring. Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Preisberechnungen.

Kostenrechnung und Kalkulation.

Finanzierungsformen.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Buchführung

Lehrstoff

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und

Lieferantenkonten. Lagerbuchhaltung.

Erfolgsermittlung

Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische

Einheitskontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Anlagenverbuchung. Abschreibung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanz

Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Nebenaufzeichnungen der Buchführung.

Doppelte Buchführung

Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen.

Bilanz.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses

vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand

vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie

der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Büroorganisation

(nur für Bürokaufmann bzw. Industriekaufmann)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über das Büro als Arbeitsraum, die bürotechnischen Einrichtungen

und die Administration der Schriftstücke eines Büros haben.

Er soll über die Organisations- und Managementformen sowie die Informationstechnologien Bescheid

wissen und Wissen über den Einsatz der Werbung haben.

Lehrstoff

Das Büro

Arbeitsplatz, Arbeitsraum und Arbeitssicherheit. Einrichtung. Kommunikationstechnologien.

Schriftstückverwaltung

Ein- und ausgehende Post. Schriftstückablage.

Organisation und Management

Organisationssysteme. Organigramm. Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken. Sozialformen des Arbeitens.

Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Information

Einsatz und Entwicklung der Informationstechnologien. Beschaffung und Bearbeitung von Informationen.

Werbung

Werbemaßnahmen. Werbemittel. Werbeagenturen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Verwaltungsfachkunde

(nur für Verwaltungsassistent)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über den Aufgaben, die Struktur, den Wirkungsbereich und

die Prinzipien der Verwaltung haben und die Grundzüge der Verwaltungsverfahren kennen.

Er soll über die seinen Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit den Verwaltungsabläufen

sowie mit den grundlegenden Bestimmungen der Kameralistik vertraut sein.

Er soll die arbeitnehmerrechtlichen Schutzbestimmungen kennen.

Der Schüler soll sich als Mitarbeiter in der Verwaltung seiner Dienstleistungsaufgabe und

-verantwortung gegenüber dem Bürger bewusst sein.

Lehrstoff

Arbeitnehmerrechtliche Schutzbestimmungen.

Die Verwaltungsbehörden

Organisation und Kompetenzen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung. Kommunikations-

und Dienstleistungsprogramme. Volksanwaltschaft. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Kanzlei- und Geschäftsordnung

Innerer Behördenaufbau. Verwaltungsabläufe.

Grundsätze der Verwaltung

Legalitätsprinzip. Stufenbau der Rechtsordnung. Amtsverschwiegenheit. Auskunftspflicht. Amtshilfe.

Amts- und Organhaftung.

Dienst- und Besoldungsrecht

Dienstverhältnisse. Rechte und Pflichten. Disziplinarrecht. Reisegebührenvorschrift.

Verwaltungsverfahren

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Bescheid, Verfahren, Zustellungen, Fristen und Kosten).

Gebührenrecht.

Organisation und Management

Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Kameralistik

Rechtsgrundlagen. Organe. Budget und Gebarungsvollzug. Vermögensverwaltung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der

beruflichen Praxis.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der

Verwaltung üblichen Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

Üben von Realsituationen und zum verantwortungsbewussten Handeln führen. Dies trifft insbesondere

für die Kapitel „Management“ und „Reisegebühren“ zu.

Immobilienfachkunde

(nur für Immobilienkaufmann)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben eines Immobilienverwaltungsbetriebes,

Immobilien und die den Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen haben.

Er soll über die Verwaltung, die Bestandspflege und das Abrechnungswesen von Immobilien Bescheid

wissen und Finanzierungskonzepte kennen.

Lehrstoff

Der Immobilienverwaltungsbetrieb

Merkmale, Organisation und Kompetenzen. Dienstleistungsprogramme. Betriebliche Risiken und

Versicherungsmöglichkeiten.

Immobilien

Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Ertrag von Immobilien. Miete. Pacht. Eigentum. Lesen von Plänen.

Finanzierungskonzepte für Immobilien

Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umfinanzierung.

Rechtliche Grundlagen

Mietrechtsgesetz. Wohnungseigentumsgesetz. ABGB betreffend Bestandsvertrag. Das Grundbuch.

Baurecht. Rechte und Pflichten der Bestandsnehmer und Eigentümer. Hausbesorgergesetz. Förderungsgesetze.

Steuerrecht für Immobilienverwalter. Konsumentenschutzgesetz.

Verträge

Kauf- und Bestandsverträge. Bezugsverträge. Wartungsverträge. Werk- und Dienstverträge, insbesondere

Hausbesorgerdienstverträge.

Immobilienverwaltung

Abschluss und Beendigung von Bestandsverträgen. Eigentumswechsel. Verwaltungsübernahme.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Immobilienbestandspflege

Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bauleistungen. Wartungs- und Instandhaltungsaufträge.

Bauakte. Meldung und Regulierung von Schadensfällen. Konzeption und Konsequenzen von Sanierungs-

und Entwicklungsmaßnahmen.

Abrechnung

Betriebskosten. Mietzins. Bewirtschaftungskosten. Darlehensabrechnungen. Pachtzins. Veränderungen

und Anpassungen. Mahnwesen. Leistungs- und Räumungsklagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der

Immobilienverwaltung übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Rechtskanzleifachkunde

(nur für Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben einer Rechtskanzlei und die den Lehrberuf

betreffenden Rechtsgrundlagen haben.

Er soll über die Verwaltung und die Organisation einer Rechtskanzlei Bescheid wissen und die Abwicklungsprozesse

kennen.

Lehrstoff

Die Rechtskanzlei

Rechtsformen. Organisation und Kompetenzen. Kommunikations- und Dienstleistungsprogramme.

Rechtsgrundlagen

Österreichische Rechtsordnung. Aufbau der Behörden- und der Gerichtsstruktur, der Rechtspflege

und der einschlägigen Gerichtszweige sowie der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

Rechtskanzleiverwaltung

Arbeitsabläufe. Fristenläufe. Urkundswesen. Beglaubigungsurkunde. Behandlung von Kurrenten.

Leistungen.

Register, Statistiken, Akte und Dateien

Anlage. Führung. Verwaltung. Archivierung.

Organisation und Management

Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Abrechnungsmodalitäten in der Rechtskanzlei

Gebühren. Abgaben. Tarife.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der

Rechtskanzlei übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Einkaufsmanagement

(nur für Einkauf)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über den Einkauf haben und Einkaufs- und Beschaffungsprozesse

vollständig beschreiben und beurteilen können.

Er soll über die Strategien, die Mittel und die Methoden des Einkaufs Bescheid wissen und diese

anwenden können.

Er soll gründliches Wissen über die Logistik und Lagerhaltung sowie die Wertschöpfung im Einkauf

haben und mit den Fragen der Lieferanten- und Qualitätsbeurteilung sowie der Einkaufsabwicklung vertraut

sein.

Er soll über Rechtsfragen des Einkaufs Bescheid wissen und Einkaufsverhandlungen führen können.

Lehrstoff

Rechtliche Grundlagen

Allgemeines Vertragsrecht im Einkauf. Garantie. Schadenersatz. Gewährleistung. Bestimmungen

zum Umweltschutz.

Grundlagen des Einkaufs

Einkauf als betriebliche Wertschöpfung. Einkaufsorganisation. Strategische und operative Aufgaben

des Einkaufs. Einflussfaktoren.

Logistik und Lagerhaltung

Bestandssenkung und Verkürzung der Wiederbeschaffungszeiten. Just-in-time-Lieferung. Lagerartikel

-Standardisierung. Sortimentreduzierung.

Einkaufs- und Beschaffungsprozesse

Bedarfsermittlung. Produktauswahl und Preisfindung. Beschaffungsmarketing. Ergebnisdarstellung.

Zusammenarbeit mit Bedarfsträgern und Lieferanten. Leistungsbeschreibung. Eigenfertigung oder

Fremdbezug. Beschaffung von Anlagen.

Lieferantenmanagement

Lieferantenauswahl, -bewertung, -beurteilung. E-Commerce.

Qualitäts- und Projektmanagement

Qualitätsmanagementsysteme. Qualitätssicherungsvereinbarungen.

Wertschöpfung im Einkauf

Programme zur Rationalisierung und Effizienzsteigerung. Erfolgsfaktoren. Einkaufskalkulation und

Kostenplanung. Verkürzung der Durchlauf- und Lieferzeiten. Vergabesysteme. In- und Outsourcing von

Produktionsprozessen.

Verhandlungskompetenz beim Einkauf

Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensnormen des Einkäufers. Ablaufplanung einer Einkaufsverhandlung.

Führung von Gesprächen und Einkaufsverhandlungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte

ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Beim Kapitel „Verhandlungskompetenz beim Einkauf“ sind Übungen mit individuellen Aufgabenstellungen

empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu

aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht

werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern

(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen

kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll grundlegendes Wissen über die Informations- und Kommunikationsnetze haben und Informationen

auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. Dateimanagement.

Bedienung.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen, Clients und Server in Netzwerken. LAN, WAN, Internet. Informationsbeschaffung.

Datenhandling und gesellschaftliche Aspekte

Datenschutz. Datensicherheit. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Text-

und Informationsverarbeitung“ ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrern unabdingbar.

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Besonderer Wert ist auf den verantwortlichen Umgang mit den Daten, insbesondere mit der Datensicherheit,

zu legen.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen

vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.

Text- und Informationsverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Textverarbeitungsanlagen arbeiten können.

Er soll grundlegende Arbeiten mit der in der Berufspraxis üblichen Standardsoftware beherrschen.

Der Schüler soll sich der Wirkung und des Stellenwertes eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst

sein.

Lehrstoff

PC-Arbeitsplatz

Warten und Pflegen. Ergonomie.

Textverarbeitung

Zehn-Finger-Tastschreiben. Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten

Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturzeichen. Korrekturen.

Anwendersoftware

Arbeiten im Bereich Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik und Präsentation sowie Datenbank.

E-Mail. Arbeiten mit dem Personalinformationsmanager.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Informatik“

ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrern unabdingbar.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist

zu verweisen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Warenkunde

(nur für Industriekaufmann und Einkauf)

Bildungs- und Lehraufgabe

In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler

Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden

eine Übersicht über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in der

Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung vertraut sein.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden

grundlegende Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte

der in der Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung und Funktionsweise

vertraut sein.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

gründliche Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der

in der Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben und den Zusammenhang von Technik, Wirtschaft

und Umwelt kennen.

Lehrstoff

Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe

mit steigendem Schwierigkeitsgrad und Umfang zu behandeln.

Rohstoffe und Materialien

Arten. Herkunft. Gewinnung. Lagerung. Verarbeitung.

Industrieprodukte und Waren

Arten. Eigenschaften. Verwendung und Handhabung. Gebrauch und Pflege. Warenprüfung. Lagerung.

Verpackung. Umweltschutz.

Dieser Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung der Klasse nach folgenden Fachbereichen gegliedert

und adäquat darauf abzustimmen

1. Bergwerks-, Eisenerzeugungs- und Gießereiindustrie

2. Maschinen-, Stahlbau- und Fahrzeugindustrie

3. Elektro- und Elektronikindustrie

4. Papier- und Holzverarbeitungsindustrie

5. Nahrungs- und Genussmittelindustrie

6. Eisen- und Metallwarenindustrie

7. Chemische-, Stein- und Glasindustrie

8. Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie

Didaktische Grundsätze

Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu pflegen. Sowohl Darbietung als auch Wiederholung

sollen anhand von Warenproben und Modellen erfolgen.

Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung und

des sparsamen Einsatzes der Energie ist besonders zu verweisen. Ebenso sind Umweltschutz und Sicherheit

in den Unterricht einzubeziehen.

Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern eine wirksame Koordination

und eine Ausnützung aller Querverbindungen.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen seines Lehrberufes anwenden

können.

Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie

Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und

präsentieren können.

Lehrstoff

Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen

Konsument

Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.

Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung

Einkauf – Lagerung – Verkauf.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.

Außenstände

Kontrolle – Mahnung – Klage

Unternehmen

Gründung – Führung – Auflösung.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Organisation von Veranstaltungen

Planung – Durchführung – Evaluation.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Immobilienverwaltung

Verwaltungsübernahme – laufende Geschäftsgebarung – Verwaltungsrückgabe.

Grundstücksbevorratung

Kauf/Pacht – Bearbeitung – Weitergabe.

Abrechnung bei Immobilien

Mietzins – Betriebskosten – Darlehensabrechnung.

Beschaffungsmanagement

Beschaffungsmarketing – Lieferantenauswahl – Einkaufscontrolling.

Einkaufscontrolling

Kennzahlen/Steuergrößen – Einkaufsergebnisse – Verbesserungsmaßnahmen.

Komplexe Geschäftsfälle

Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung

– Jahresbilanz – Auswertung.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika der Lehrberufe und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes

Bedacht zu nehmen.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team

zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten

aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher

Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.

Kürzungen der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu

nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der

Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

19. In Anlage A/9/8 lautet die Überschrift

„RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHE ASSISTENZ“

20. Die Anlage A/10/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kunststoffverarbeitung) entfällt.

21. Die Anlage A/12/1 lautet

„Anlage A/12/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

SPENGLER, KUPFERSCHMIED

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Werkstätteneinrichtungen

sowie Arbeitstechniken nach dem letzten Stande der Technik gründlich kennen und

unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen können.

Er soll facheinschlägige Kenntnisse über Dach und Wand sowie lufttechnische Anlagen (Spengler),

bzw. über Apparatelehre, Umwelttechnik und Installation (Kupferschmied) haben.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung und Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

Arten. Einsatz. Wirkungsweise und Instandhaltung.

Werkstoffbe- und -verarbeitung

Spanlose und spanende Bearbeitung mit Werkzeugen und Maschinen. Fügetechniken. Korrosions-

und Oberflächenschutz.

Lehrstoffspezifikationen

Spengler

Dach und Wand

Konstruktion. Formen. Deckungsarten. Durchbrüche und Anschlüsse.

Vorrichtungen auf Dächern. Entwässerung. Ursache und Behebung von Schäden. Lufttechnische

Anlagen.

Kupferschmied

Werkstoffbe- und -verarbeitung

Galvanik.

Apparatebau, Umwelttechnik und Installation

Armaturen. Fittings. Rohre. Entsorgung. Apparate. Geräte. Kessel. Chemische und physikalische

Zusammenhänge.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffbe- und -verarbeitung.

Lehrstoffspezifikation

Spengler

Dach und Wand.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Messtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalische Berechnungen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Berechnungen zu Mechanik, Wärmelehre,

Festigkeit und Druck.

Rechnungen zum Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikation

Spengler

Berechnungen an lufttechnischen Anlagen. Berechnungen zur Dachbelastung. Dimensionierung der

Dachentwässerung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Physikalische Berechnungen.

Masseberechnungen. Berechnungen zu Mechanik.

Rechnungen zum Materialbedarf.

Berechnungen an lufttechnischen Anlagen.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Freihandskizzen sachlich richtig und Werkzeichnungen normgerecht, technisch

richtig und sauber ausführen können.

Er soll Werkzeichnungen lesen und Baupläne auswerten können.

Lehrstoff

Normen für Werkzeichnungen

Blattgrößen, Maßstäbe, Beschriftung.

Technische Zeichnungen

Darstellungsarten und Ansichten. Modellaufnahmen. Freihandskizzen. Abwicklungen. Darstellung

von Verbindungen. Darstellung von berufsbezogenen Werkstücken.

Lehrstoffspezifikation

Spengler

Bauzeichnungen

Auswerten von Bauplänen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Messtechniken und Werkstoffprüfungen sicher anwenden können.

Er soll Vorgänge aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Lufttechnik verstehen, nachvollziehen

und sie an Hand von Messungen überprüfen können.

Er soll über Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung und erste Hilfe im Laboratorium Bescheid wissen.

Lehrstoff

Messtechnik

Messen von Längen und Winkeln. Temperaturmessen. Wärmedehnung. Bestimmen von physikalischen

Größen.

Werkstoffprüfung

Prüfen und Erkennen von metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffen. Einwirkung

von chemischen Stoffen auf Materialien.

Elektrotechnik

Messung von elektrischen Größen. Unfallschutz.

Lehrstoffspezifikationen

Spengler

Lufttechnik

Messungen an Lüftungsanlagen.

Kupferschmied

Werkstoffprüfung

Chemische Oberflächenfärbung.

Elektrotechnik

Elektrolytische Oberflächenfärbung. Galvanik.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß verwenden und entsorgen, Werkzeuge und Maschinen

sicher handhaben und Werkstätteneinrichtungen pflegen können.

Er soll die Arbeitstechniken und -verfahren anwenden können und über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden und Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

Arten. Handhaben. Pflegen und Instandhalten.

Werkstoffbe- und -verarbeitung

Spanlos und spanend Bearbeiten. Herstellen von Verbindungen. Oberflächenbehandeln. Herstellen

von berufsspezifischen Werkstücken.

Lehrstoffspezifikationen

Spengler

Bauspenglerarbeiten.

Kupferschmied

Rohrarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen“ bzw. „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

22. Die Anlage A/15/15 lautet

„Anlage A/15/15

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

PRODUKTIONSTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen und Anlagen vertraut sein.

Er soll über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken

kennen.

Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz. Recycling. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Instandhaltung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Elektrische, hydraulische und pneumatische Bauteile und Baugruppen.

Arbeits- und Kraftmaschinen

Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Antriebsarten. Prüfung und Wartung.

Fertigungstechniken

Spanende Formgebung. Füge- und Trenntechniken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Metallische Werkstoffe. Werkzeuge, Maschinen und Anlagen. Maschinenelemente. Fertigungstechniken.

Produktionsmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeits- und Produktionsabläufen vertraut sein sowie über

die Grundlagen der Arbeitsgestaltung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Organisation von Arbeitsabläufen

Konzeption und Projektplanung von Produktionen. Arbeitsvorbereitung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung.

Dokumentation des Arbeitsablaufes.

Produktionsablauf

Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Einsatzplan der Werkzeuge, Maschinen

und Anlagen. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Produktqualität.

Arbeitsgestaltung

Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ergonomie. Sozialformen des Arbeitsprozesses.

Zeitwirtschaftstechniken.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen. Planimetrie (Dreieck, Viereck,

Vieleck, Kreis). Pythagoreische Lehrsatzgruppe. Trigonometrie. Koordinatensystem.

Berechnungen zur Mechanik

Gradlinige und kreisförmige Bewegungen. Berechnungen aus der Kraftübertragung. Kraft. Moment.

Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Wärme. Festigkeitsberechnungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Produktionstechnik

Berechnungen zur CNC-Technik. Berechnungen aus der Arbeitsvorbereitung und Rationalisierung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Trigonometrie.

Berechnungen zur Mechanik.

Berechnungen zur Produktionstechnik

CNC-Technik.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computergestütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und Skizzen erstellen können.

Er soll Werkzeichnungen normgerecht ausführen und lesen können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Grundlagen des Zeichnens

Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Bemaßung. Maßstäbe. Lage- und Formtoleranzen.

Darstellungszeichnungen

Darstellungsarten (Parallelprojektion, CNC-gerechte Darstellung). Schnitte. Gewinde. Abwicklungen,

Durchdringungen und Verschneidungen.

Skizzen und Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Lesen und Anfertigen von Diagrammen und Schaltplänen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen.

Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die theoretischen Grundlagen von CNC, CAM und CAQ Bescheid wissen, um

auf prozessgesteuerten Werkzeugmaschinen und Messeinrichtungen arbeiten zu können.

Er soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie grundlegende Programmierungen

am PC durchführen können.

Er soll berufsbezogene Messübungen ausführen und auswerten können.

Lehrstoff

Mess- und Prüfgeräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Rechner

Programmarten. Programmaufbau.

Programmieren und Simulieren von Dreh- oder Frästeilen

Programmarten. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.

CAM

Geometrieerstellung und -übernahme. NC-Daten. Datentransfer. Simulation.

CAQ

Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfungen. Dokumentation und Auswertung der Daten.

Prozessorientierte Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie grundlegende

Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.

Er soll praxisrelevante berufsbezogene Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.

Er soll elektrisch, hydraulisch, pneumatisch und elektronisch gesteuerte Anlagen simulieren können,

ihre Betriebsverhältnisse erfassen und die Automatisierungstechnik beherrschen.

Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen

Bescheid wissen.

Er soll im Prozessablauf Fehler und Störungen erkennen und beheben können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen.

Pneumatik und Elektropneumatik

Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit

einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.

Hydraulik

Bauelemente. Hydraulische Schaltpläne. Steuerungen mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern.

Druckabhängige Folgesteuerung.

Automatisierungstechnik

Programmieren, Parametrieren und Anschließen von freiprogrammierbaren Steuerungen und Regelungen.

Werkstoffprüfung

Werkstattprüfverfahren. Härteprüfverfahren. Mechanisch-technologische Prüfverfahren.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und in Standhalten sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren

und -techniken ausführen können.

Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeugmaschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren

Formgebung mit Maschinen. Fügearbeiten.

Arbeiten mit CNC-Werkzeugmaschinen

Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

Der Unterrichtsgegenstand „Prozessorientierte Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit

geben, jene Steuerungstechniken zu erlernen, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist

in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Im „Praktikum“ sollen durch Aufgabenstellungen und handlungsorientiertem Unterricht die Schüler

zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln

geführt werden. Da in diesem Pflichtgegenstand projektorientierte Arbeiten durchgeführt werden, empfiehlt

sich, im Team zu planen und die Arbeiten zu dokumentieren.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

23. Die Anlage A/15/16 lautet

„Anlage A/15/16

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

KRISTALLSCHLEIFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Kristallschleiftechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse über Kristallglas sowie Edelsteine und synthetische Steine

haben und die im Berufe verwendeten metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffen kennen.

Er soll gründliches Wissen über die mechanischen Fertigungstechniken, die berufsspezifische

Schleiftechnologie sowie über die im Beruf verwendeten Schleif- und Poliermitteln haben.

Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen und Anlagen vertraut sein, über die

Maschinenelemente Bescheid wissen sowie Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheits- und

Umweltvorschriften haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Kristallglas

Arten von Glas. Kristallglasherstellung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung

und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Recycling.

Edelsteine und synthetische Steine

Arten. Be- und Verarbeitung. Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz. Recycling. Entsorgung.

Schleif- und Poliermittel

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Entsorgung.

Mechanische Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Kitttechniken.

Schleiftechnologie

Flächen-, Facetten-, Kalotten- und Kegelschliff.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Instandhaltung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Elektrische, elektronische, hydraulische und pneumatische Bauteile und Baugruppen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kristallglas. Edelsteine und synthetische Steine. Maschinenelemente.

Produktionsmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeits- und Produktionsabläufen vertraut sein sowie über

die Grundlagen der Arbeitsgestaltung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Organisation von Arbeitsabläufen

Projektplanung von Produktionen. Konzeption von Arbeitsschritten, -mitteln und -methoden. Warenfluss.

Logistik. Beurteilung und Dokumentation von Arbeitsabläufen.

Produktionsablauf

Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Einsatzplan der Werkzeuge, Maschinen

und Anlagen. Überwachung und Sicherung der Arbeitsergebnisse und Produktqualität.

Arbeitsgestaltung

Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ergonomie. Sozialformen des Arbeitsprozesses.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen. Pythagoreischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Gradlinige und kreisförmige Bewegungen. Kraftübertragung. Kraft. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad.

Reibung. Festigkeit.

Berechnungen zur Pneumatik und Hydraulik

Druck. Kraftübertragung.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Produktionstechnik

CNC-Technik. Koordinationssysteme.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Längen-, Flächen-, Volums-, und Masseberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik.

Berechnungen zur Produktionstechnik

CNC-Technik.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computerunterstütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und Skizzen erstellen können.

Er soll technische Unterlagen lesen und interpretieren können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Grundlagen des Zeichnens

Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Bemaßung. Maßstäbe. Lage- und Formtoleranzen.

Darstellungszeichnungen

Darstellungsarten. Schnitte. Gewinde. Abweichungen, Durchdringungen und Verschneidungen.

Technische Unterlagen

Anfertigen von Skizzen. Lesen und interpretieren von technischen Unterlagen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie berufsbezogene

Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.

Er soll Übungen an elektrisch, hydraulisch, pneumatisch und elektropneumatisch gesteuerten Anlagen

durchführen können, um Betriebsverhältnisse erfassen zu können.

Er soll Übungen in der Automatisierungstechnik durchführen, Fehler und Störungen im Prozessablauf

erkennen und beheben können sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Mess-, Prüf- und Schaltübungen zur Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen.

Mess-, Prüf- und Schaltübungen zur Pneumatik und Elektropneumatik

Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit

einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.

Mess-, Prüf- und Schaltübungen zur Hydraulik

Bauelemente. Hydraulische Schaltpläne. Steuerungen mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern.

Druckabhängige Folgesteuerung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Parametrieren und Anschließen von freiprogrammierbaren Steuerungen und Regelungen. Fehler erkennen

und beheben.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kristallglas, Edelsteine und synthetische Steine sowie die in diesem Lehrberuf verwendeten

metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben

und entsorgen können.

Er soll die im Beruf verwendeten Schleif- und Poliermittel sachgemäß verwenden und entsorgen

können.

Er soll Werkzeuge, Maschinen und Produktionsanlagen einstellen, rüsten, bedienen und instand halten

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll Arbeiten an Produktionsanlagen beherrschen, Fehler diagnostizieren und beheben können

sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Kristallglas

Schleifen und Polieren. Prüfen der Qualität. Recyceln.

Edelsteine und synthetische Steine

Erkennen und Bestimmen. Be- und Verarbeiten.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Verwenden. Bearbeiten. Durchführen von Wärme- und Oberflächenbehandlungen. Ausführen von

Korrosionsschutzmaßnahmen. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen

Arten. Einstellen. Rüsten. Handhaben. Instandhalten.

Mechanische Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Bearbeiten von Oberflächen. Montagearbeiten.

Arbeiten an Produktionsanlagen

Transferieren von Daten. Voreinstellen und Verwalten von Schleifwerkzeugen. Bedienen. Diagnostizieren

und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

Der Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Der Einsatz-EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

24. Die Anlage A/17/1 lautet

„Anlage A/17/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK, -FAHRZEUGBAUTECHNIK,

-METALLBAUTECHNIK, -METALLBEARBEITUNGSTECHNIK,

-SCHMIEDETECHNIK, -STAHLBAUTECHNIK, MASCHINENBAUTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

A. METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

B. METALLTECHNIK-FAHRZEUGBAUTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

C. METALLTECHNIK-METALLBAUTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

D. METALLTECHNIK-METALLBEARBEITUNGSTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

E. METALLTECHNIK-SCHMIEDETECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

F. METALLTECHNIK-STAHLBAUTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

G. MASCHINENBAUTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Blechtechnik

(nur für Metalltechnik-Blechtechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Blechtechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben,

sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik, Bescheid wissen.

Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über die Konstruktionen in

der modernen Blechtechnik haben.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen

Wärme-, Schall, Brand- und Objektschutz. Lüftungstechnik.

Konstruktionen in der Blechtechnik

Arten. Bauweise. Funktionen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe

Eigenschaften. Normung.

Automatisierungstechnik.

Bauphysikalische Grundlagen.

Konstruktionen in der Blechtechnik

Arten.

Fahrzeugbautechnik

(nur für Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Fahrzeugbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe

haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik Bescheid wissen.

Er soll gründliches Wissen über Aufbauten am Fahrzeug, über die Fahrzeugtechnik sowie über die

Kraftfahrzeugelektrik haben.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein und die Rechtsvorschriften und Aufbaurichtlinien für den Fahrzeugbau kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung. Rechtsvorschriften und Aufbaurichtlinien

für den Fahrzeugbau.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Aufbauten

Arten. Baugruppen.

Fahrzeugtechnik

Antriebsarten. Bremssysteme. Hydrauliksysteme. Achsen. Lenkung. Federung. Räder. Reifen. Arten

und Grundlagen der Motortechnik.

Kraftfahrzeugelektrik

Bauteile. Energieversorgung. Beleuchtungs- und Signalanlagen. Elektrische und elektronische Steuerungssysteme.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe

Eigenschaften. Normung.

Automatisierungstechnik.

Aufbauten.

Fahrzeugtechnik.

Kraftfahrzeugelektrik

Elektrische und elektronische Steuerungssysteme.

Metallbautechnik

(nur für Metalltechnik-Metallbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Metallbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe

haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik, Bescheid wissen.

Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über die Konstruktionen in

der modernen Metallbautechnik haben.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Lager. Verbindungs- und Befestigungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen

Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.

Arbeitsverfahren in der Metallbautechnik

Sicherheitstechniken. Dämm-, Dicht- und Isoliertechniken. Statische Verbindungs- und Befestigungstechniken.

Montagetechniken. Glasbau.

Konstruktionen in der Metallbautechnik

Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik. Metallbau- und Fassadentechnologie.

Metalle, Kunststoffe und Profile. Fenster, Türen, Tore, Treppen und Geländer. Fassadenelemente und

-konstruktionen. Füllungen und Verkleidungen. Bauanschlüsse. Sicherheitstechnische Einrichtungen,

Beschläge, Schließanlagen, Schlösser, Markisen und Begehvorrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe

Normung.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung.

Automatisierungstechnik

CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen.

Konstruktionen in der Metallbautechnik

Türen, Tore. Schließanlagen, Schlösser. Metallbau- und Fassadentechnologie.

Metallbearbeitungstechnik

(nur für Metalltechnik-Metallbearbeitungstechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Metallbearbeitungstechnik verwendeten Werk- und

Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik, Bescheid wissen.

Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über die Konstruktionen in

der modernen Metallbearbeitungstechnik haben.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen

Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.

Arbeitsverfahren in der Metallbearbeitungstechnik

Befestigungstechniken. Montagetechniken.

Konstruktionen in der Metallbearbeitungstechnik

Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik. Fenster, Türen und Tore. Fassaden.

Sicherheitstechnische Einrichtungen. Beschläge und Schließanlagen. Treppen. Geländer. Tresorbau. Markisen.

Begehvorrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung.

Automatisierungstechnik.

CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen.

Konstruktionen in der Metallbearbeitungstechnik

Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik.

Schmiedetechnik

(nur für Metalltechnik-Schmiedetechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Schmiedetechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben,

sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik, Bescheid wissen.

Der Schüler soll mit den Werkzeugmaschinen in der Schmiedetechnik sowie mit der Stilkunde vertraut

sein.

Er soll gründliches Wissen in der modernen Schmiedetechnik haben sowie über die berufseinschlägigen

Metallgestaltungsarbeiten Bescheid wissen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Werkzeugmaschinen in der Schmiedetechnik

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Stilkunde

Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.

Konstruktionen in der Schmiedetechnik

Schmieden von Hand, im Gesenk und mit Krafthammer. Schmieden von Metallen und Nichteisenmetallen.

Anfertigung von Schmiedewerkzeugen und Vorrichtungen. Industrielles Schmieden.

Metallgestaltungsarbeiten

Zusammenbau, Montage, Einstellung und Reparatur von Schmiedeprodukten. Anfertigung und

Montage von elektrischen und elektronischen Tür- und Torantrieben. Anfertigung und Bearbeitung von

Konstruktionen aus Edelstahl und Nichteisenmetallen. Restaurierung historischer Metallarbeiten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe

Eigenschaften. Normung.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen.

Fertigungstechniken

Oberflächenbehandlung.

Automatisierungstechnik.

Stilkunde.

Metallgestaltungsarbeiten

Einstellung und Reparatur von Schmiedeprodukten.

Stahlbautechnik

(nur für Metalltechnik-Stahlbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Stahlbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben,

sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik, Bescheid wissen.

Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über Konstruktionen in der

modernen Stahlbautechnik haben.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen

Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.

Arbeitsverfahren in der Stahlbautechnik

Statische Verbindungstechniken, Befestigungstechniken und Montagetechniken.

Konstruktionen in der Stahlbautechnik

Stiegen, Geländer, Glasbau, Gebäude- und Hallenkonstruktionen. Hebe- und Fördertechnik. Behälter

- und Kesselbau. Umweltschutzbau. Anlagenbau. Stahlbaukonstruktionen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung.

Automatisierungstechnik.

CNC-Technik.

Bauphysikalische Grundlagen.

Arbeitsverfahren in der Stahlbautechnik

Statische Verbindungstechniken. Anlagenbau.

Maschinenbautechnik

(nur für den Lehrberuf Maschinenbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Maschinenbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe

haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein sowie gründliches

Wissen über Maschinenelemente und über die Fertigungstechniken haben.

Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der

CNC-Technik, Bescheid wissen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.

Elektrotechnik und Elektronik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.

Korrosion und Korrosionsschutz.

Schweißtechniken

Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle

Schweißverfahren. Nachbehandlung.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe

Eigenschaften. Normung.

Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme und Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Berechnungen zur Schweißtechnik

Gasverbrauch. Elektrodenverbrauch. Verbrauch von Zusatzwerkstoffen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Zusätzlich für die Lehrberufe Metalltechnik-Metallbautechnik, -Metallbearbeitungstechnik,

-Stahlbautechnik

Berechnungen zur Biegung und Knickung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden

Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Computergestütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Handskizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können,

um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Anfertigen von werkstückgerechten Handskizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen und Durchdringungen. Lesen und

interpretieren von technischen Unterlagen und fachspezifischen Zeichnungen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre Bedeutung

für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Messen und Schalten

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Schaltübungen. Übungen an einfachen

Stromkreisen. Erstellen von Messprotokollen.

CNC-Technik

Übungen zum Programmieren, Eingeben, Optimieren, Fertigen und zur Qualitätssicherung.

Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, elektronischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Zusätzlich für die Lehrberufe Metalltechnik-Metallbautechnik, -Metallbearbeitungstechnik,

-Stahlbautechnik

Messübungen in der Bauphysik.

Blechtechnisches Praktikum

(nur für Metalltechnik-Blechtechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere in der

Schweißtechnik und Blechtechnik, beherrschen.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Arbeiten in der Blechtechnik

Herstellen, Zusammenbauen und Montieren von Bauteilen.

Fahrzeugbautechnisches Praktikum

(nur für Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.

Er soll Arbeiten in der Fahrzeugbautechnik sowie in der Kraftfahrzeugelektrik sicher durchführen

können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Fahrzeugbautechnik

Arbeiten an Achsen, Federn, Bremsanlagen, Rädern, Reifen, Lagern und Hydrauliksystemen.

Kraftfahrzeugelektrik

Arbeiten an Beleuchtungs- und Signalanlagen, elektrischen und elektrohydraulischen Steuerungen.

Metallbautechnisches Praktikum

(nur für Metalltechnik-Metallbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.

Er soll Systemkomponenten und Bauteile im Metallbau zusammenbauen und montieren können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Arbeiten im Metallbau

Zusammenbauen und Montieren von Systemkomponenten und Bauteilen.

Metallbearbeitungstechnisches Praktikum

(nur für Metalltechnik -Metallbearbeitungstechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken der Metallbearbeitungstechnik, insbesondere der Schweißtechnik,

beherrschen.

Er soll die berufsspezifischen Bauteile fertigen, zusammenbauen und montieren können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Arbeiten in der Metallbearbeitung

Fertigen, Zusammenbauen und Montieren von Bauteilen.

Schmiedetechnisches Praktikum

(nur für Metalltechnik-Schmiedetechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.

Er soll die Arbeiten in der Schmiedetetechnik beherrschen und berufsspezifische Metallgestaltungsarbeiten

ausführen können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Arbeiten in der Schmiedetechnik

Schmieden von Hand, im Gesenk und mit Krafthammer. Schmieden von Metallen und Nichteisenmetallen.

Anfertigen von Schmiedewerkzeugen und Vorrichtungen.

Metallgestaltungsarbeiten

Zusammenbauen, Montieren, Einstellen und Reparieren von Schmiedeprodukten. Anfertigen und

Montieren von elektrischen und elektronischen Tür- und Torantrieben. Anfertigen und Bearbeiten von

Konstruktionen aus Edelstahl. Restaurieren historischer Metallarbeiten.

Stahlbautechnisches Praktikum

(nur für Metalltechnik-Stahlbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.

Er soll Bauelemente im Stahlbau zusammenbauen und montieren können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Arbeiten im Stahlbau

Zusammenbauen und Montieren von Bauelementen des Stahlbaues.

Maschinenbautechnisches Praktikum

(nur für Maschinenbautechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.

Er soll die Arbeiten in der Maschinenbautechnik sorgfältig ausführen können.

Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen

vertraut sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.

Schweißtechniken

Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

Arbeiten in der Maschinenbautechnik

Zusammenbauen von mechanischen Baugruppen und Komponenten. Zusammenbauen, Montieren

und Prüfen von Maschinen und Anlagenteilen. Erstellen von Fertigungsprogrammen.

Projektpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische

Aufgaben als zusammenfassende Arbeiten projektieren, ausführen und präsentieren können.

Er soll dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung der technischen, mathematischen

und zeichnerischen Sachverhalte Analysen, Bewertungen und kundenorientierte Lösungen darstellen

können.

Lehrstoff

Projektieren von Arbeitsaufträgen

Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren

und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen

und Einrichtungen. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen

der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der festgelegten

Arbeitsabläufe.

Präsentationen

Darstellen von Projektarbeiten. Präsentieren der Arbeitsergebnisse.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“, die diversen „Praktika“ sowie „Projektpraktikum“

sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und

den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Im „Praktikum“ sollen die in der Fachtheorie und in „Laboratoriumsübungen“ gewonnenen Kenntnisse

unmittelbar umgesetzt werden. Die inhaltliche und sachlogische Abfolge von Fachtheorie, Laboratoriumsübungen

und Praktikum soll zeitlich entsprechen.

Im „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Bearbeiten von Arbeitsaufträgen auf

die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Es soll dem Schüler zum logischen und vernetztem

Denken führen und technische, mathematische und zeichnerische Fachgebiete verknüpfen. Dabei empfiehlt

sich, dass Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im

Team planen und erarbeiten.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

25. Die Anlage A/18/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fahrzeugfertiger, Schmied) entfällt.

26. Die Anlage A/18/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Messerschmied) erhält die Anlagenbezeichnung

„A/17/2“.

27. Die Anlage A/18/4 lautet

„Anlage A/18/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

KONSTRUKTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut

sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken

kennen.

Er soll über die Arbeits- und Kraftmaschinen, für die Konstruktionen entwickelt werden, Bescheid

wissen.

Er soll die für den Beruf wichtigen Grundlagen der Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Elektrotechnik

und Elektronik kennen sowie über die Mess- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Technisches Grundlagenwissen

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Elektronik.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.

Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Arbeits- und Kraftmaschinen

Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und

Geräte. Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Berechnungen

Zahlenbereiche. Gleichungen. Formelumwandlungen. Potenzen. Berufsbezogene Längen-, Flächen,

Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.

Berechnungen zur Geometrie

Planimetrie (Dreieck, Vieleck, Kreis, Ellipse, Pythagoreischer Lehrsatz). Trigonometrie des recht-

und schiefwinkeligen Dreiecks. Koordinatenberechnungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Mechanik

Geradlinige und kreisförmige Bewegungen. Kraft. Vektoren. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad.

Reibung. Festigkeit. Wärme. Übersetzungen. Getriebe. Dimensionierungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Geometrie

Planimetrie. Trigonometrie.

Berechnungen zur Mechanik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe, sofern das Stundenausmaß

auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 beträgt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und praxisrelevante Mess-, Prüf- und

Schaltübungen ausführen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für

die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll grundlegende Aufgaben zur Automatisierungstechnik und Fertigungstechnik ausführen können,

das Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Elektrotechnik

Übungen mit Schalt- und Bauelementen. Übungen aus dem Bereich der Messtechnik. Schaltübungen.

Übungen an einfachen Stromkreisen. Erstellen von Messprotokollen.

Pneumatik und Elektropneumatik

Übungen mit Bauelementen. Übungen mit pneumatischen und elektropneumatischen Schaltungen

sowie Zeitschaltungen. Steuerungen mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern.

Wärmebehandlung

Übungen zum Glühen und Härten.

Werkstoffprüfung

Übungen zu Werkstattprüfverfahren. Metallographisches Prüfen. Härte prüfen. Mechanisch-

technologisches Prüfen. Übungen zu zerstörungsfreien Prüfverfahren. Erstellen von Messprotokollen.

Hydraulik und Elektrohydraulik

Übungen mit Bauelementen. Übungen mit hydraulischen und elektrohydraulischen Schaltungen.

Steuern mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Übungen zu druckabhängigen Folgesteuerungen.

Elektronik

Übungen zur analogen und digitalen Messtechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.

Aufbauen von und Üben mit Schaltungen der Leistungselektronik und SPS.

CAD-CAM

Handhaben von PC- und Peripheriegeräten. Übungen zur Geometrieerstellung und -übernahme.

Übungen mit verschiedenen Programmen. Transfer von Daten. Werkzeugvoreinstellen und Werkzeugverwalten.

Fertigen auf CNC-Maschinen.

CAQ

Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Messdaten.

Konstruktionsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien

und technischen Unterlagen einsetzen, handhaben und instand halten können.

Er soll unter Beachtung der Zeichennormen Skizzen und Werkzeichnungen manuell und mit rechnergestützten

Systemen ausführen sowie lesen können.

Er soll Konstruktionen berufsspezifischer Projekte unter Bedachtnahme eines modernen Projektmanagements

und unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung von der Planung bis zur Fertigstellung

realisieren können.

Er soll dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung der technischen, mathematischen,

zeichnerischen und wirtschaftlichen Sachverhalte Lösungen darstellen und präsentieren können.

Lehrstoff

Zeichen- und Arbeitsgeräte

Arten. Einsatz. Handhaben. Instandhalten.

Zeichenmaterialien und technische Unterlagen

Arten. Einsatz. Handhaben. Instandhalten.

Manuelles und computergestütztes Zeichnen

Zeichennormen. Zeichnen von Durchdringungen, Abwicklungen und Modellaufnahmen. Freihandskizzieren

und Entwerfen von Konstruktionen. Anfertigen von Einzelteilgruppen- und Zusammenbauzeichnungen.

Projektieren von Konstruktionen

Erstellen einer Arbeitsplanung nach Vorgabe. Festlegen des Terminplanes. Ausarbeiten von Lösungsvarianten

zur Aufgabenstellung. Bewerten der Lösungsvarianten. Entscheiden und Begründen der

gewählten Vorgangsweise. Erstellen detaillierter Berechungsunterlagen zur gewählten Lösung.

Konstruieren

Skizzieren. Auswählen der Werkstoffe. Berechnen. Dimensionieren. Entwerfen. Realisieren auf

rechnergestützten Systemen. Dokumentieren.

Präsentieren

Dokumentieren des Projektes. Präsentieren der Arbeitsergebnisse.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind die Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen“ bzw. „Konstruktionsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum

Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Das Projektieren, Bearbeiten und Präsentieren von komplexen Arbeitsaufträgen sollte am Ende der

Ausbildung stehen und dem Schüler zum logischen und vernetztem Denken führen. Es empfiehlt sich,

technische, mathematische, zeichnerische und wirtschaftliche Fachgebiete zu verknüpfen. Dabei empfiehlt

es sich, dass Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden

im Team planen und erarbeiten.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

28. Die Anlage A/19/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Physiklaborant, Werkstoffprüfer) erhält die

Anlagenbezeichnung „A/18/1“.

29. Die Anlage A/19/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Technischer Zeichner) erhält die Anlagenbezeichnung

„A/18/2“.

30. Die Anlage A/19/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vermessungstechniker) erhält die Anlagenbezeichnung

„A/18/3“.

31. Die Anlage A/23/5 lautet

„Anlage A/23/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ORTHOPÄDIETECHNIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Anatomie und Physiologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des menschlichen

Körpers und vertieftes Wissen über das Stützsystem und den Bewegungsapparat haben.

Er soll insbesondere über Anomalien und pathologische Abweichungen in der Anatomie und Physiologie

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Allgemeine Anatomie und Physiologie

Zelle. Gewebe. Drüsen. Blut- und Kreislauforgane. Atmungssorgane. Verdauungsorgane. Harn- und

Geschlechtssystem. Nervensystem. Haut. Anomalien und pathologische Veränderungen.

Stützsystem

Stamm. Schädel. Obere Extremitäten. Untere Extremitäten. Anomalien und pathologische Veränderungen.

Bewegungsapparat

Knochen. Knochenverbindungen. Sehnen und Bänder. Muskeln. Anomalien und pathologische Veränderungen.

Orthopädietechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen rechtlichen Grundlagen Bescheid wissen und

Kenntnisse über das Gesundheitswesen sowie die Biomechanik des menschlichen Körpers haben.

Er soll gründliches Wissen über die Prothesentechnik, die Orthesentechnik sowie die Rehabilitationstechnik

haben und dieses bei der Kundenbetreuung einfühlsam einsetzen können.

Lehrstoff

Rechtliche Grundlagen

Berufseinschlägige Sicherheits- und Hygienevorschriften. Medizinproduktegesetz. Versicherungssysteme.

Rechtsvorschriften zur Verrechnung.

Gesundheitswesen

Heilbehelfe und Hilfsmittel. Behandlungsmethoden.

Biomechanik

Statik und Dynamik des menschlichen Körpers.

Prothesentechnik

Orthopädische Maßsysteme. Mechanische, hydraulische und elektronisch gesteuerte Bauteile. Prothesen

für Extremitäten und Brust. Ausmessung von Körperteilen. Anpassung von Prothesen. Reparatur

und Instandhaltung von Prothesen und Epithesen.

Orthesentechnik

Aufbau, Einsatz und Anpassung von Orthesen für Rumpf und Extremitäten. Inkontinenz- und Stomaversorgung.

Kompressionsbehelfe. Orthopädische Fußstützen. Reparatur und Instandhaltung von

Orthesen.

Rehabilitationstechnik

Aufbau und Einsatz von Sitz- und Liegeschalen sowie Rollstühle. Messung, Abformung, Modellierung

und Anpassung von Sitz- und Liegeschalen. Reparatur und Instandhaltung von rehabilitationstechnischen

Behelfen im Rahmen der Orthopädietechnik.

Kundenbetreuung

Beratung zu Heilbehelfen und deren Dokumentation.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die berufsspezifischen

Arbeitsverfahren und -techniken haben.

Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können. Er soll sich dabei der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner,

Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Handelsbezeichnungen, Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung und Reparatur.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Beschichtungen. Füge- und Trenntechniken. Qualitätssicherung.

Ur- und Umformverfahren

Urformungen in der Gips- und Kunststofftechnik. Umformungen in der Metall-, Gips-, Leder-, Textil-,

Holz- und Kunststofftechnik.

Fachliches Rechnen

Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Gebrauch der in der

Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz. Wirkungsweise.

Arbeitsverfahren und -techniken

Füge- und Trenntechniken.

Ur- und Umformverfahren

Ur- und Umformungen in der Kunststofftechnik.

Computergestütztes Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen sowie Stücklisten, Tabellen,

Diagramme, Handbücher und Bedienungsanleitungen lesen, interpretieren und verwenden können.

Er soll Skizzen, Zeichnungen und Schnittmuster händisch ausführen können.

Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen aus dem Bereich der Anatomie und Orthopädietechnik

computergestützt anfertigen können.

Lehrstoff

Grundlagen des technischen Zeichnens

Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung. Oberflächenangaben. Schriftfeld. Toleranzen. Anfertigen

von Skizzen und Schnittmustern. Zeichnen von Gewinden und Nieten. Lesen, Interpretieren und Anwenden

von Stücklisten, Tabellen, Diagrammen, Handbüchern und Bedienungsanleitungen.

Zeichnungen aus der Anatomie

Maßverhältnisse des menschlichen Körpers. Anatomische Teil- und Ganzzeichnungen. Maß- und

Modellaufnahmen. Formvergleichszeichnungen.

Orthopädietechnische Zeichnungen

Elemente und Ganzzeichnungen von orthopädischen Heilbehelfen und Hilfsmitteln.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen

Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen sowie insbesondere

orthopädietechnische Messungen ausführen können.

Er soll die mechanischen, chemischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen ausführen sowie

ihre Bedeutung für die Praxis erkennen können.

Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, ihre Betriebsverhältnisse

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Messen und Schalten

Übungen an einfachen Stromkreisen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen

zu Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Mess- und Schalttechnik.

Erstellen von Messprotokollen.

Orthopädietechnisches Messen

Konventionelles und lasergestütztes Messen am menschlichen Körper und Übungen an orthopädischen

Behelfen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen, chemischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Erstellen von

Messprotokollen.

Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen sowie zu

speicherprogrammierbaren Steuerungen. Schaltübungen.

Orthopädietechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben

und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll die berufsspezifischen Arbeiten zur Orthopädietechnik beherrschen sowie über Unfallverhütung,

Schutz- und Hygienemaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienemaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen. Urformen. Umformen.

Orthopädietechnik

Ausmessen von Körperteilen. Dokumentieren der Bauteile und der Patientendaten. Herstellen, Anpassen

und Instandhalten von Prothesen, Orthesen und Bandagen. Handhaben und Verwenden mechanischer,

hydraulischer und elektronischer Bauteile. Messen, Abformen und Modellieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

In den Unterrichtsgegenständen „Anatomie und Physiologie“ und „Orthopädietechnik“ ist insbesondere

auf die medizinisch-technischen Fachausdrücke Bedacht zu nehmen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund.

„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,

dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung

der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.

Der Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ sowie „Orthopädietechnisches Praktikum“

sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den

individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

32. Die Anlage A/23/6 lautet

„Anlage A/23/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

FITNESSBETREUUNG

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND

DIDAKTISCHEGRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Sportbiologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die für den Lehrberuf wichtigen Bereiche der Anatomie und Physiologie

haben und über Adaptationsprozesse, krankhafte Veränderungen und Schäden Bescheid wissen.

Er soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über Erste-Hilfe-Maßnahmen haben.

Lehrstoff

Stütz- und Bewegungsapparat

Bau und Mechanik des Skeletts. Bau, Lage und Funktion der Knochen, Muskeln, Sehnen, Bänder

und Gelenke des Rumpfes und der Gliedmaßen. Krankhafte Veränderungen und Schäden. Ausgleichsübungen.

Blutkreislauf und Atmungsorgane

Bau, Lage und Funktion des Herzens, der Blutgefäße sowie der Lunge. Adaptationsprozesse der Organsysteme

bei sportlichem Training. Krankhafte Veränderungen. Warnhinweise. Konsequenzen.

Grundlagen zur ersten Hilfe

Die Erste-Hilfe-Apotheke. Erste Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen,

Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Ohnmacht

und Bewusstlosigkeit. Atemstillstand. Kreislaufstillstand.

Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die für den Lehrberuf wichtigen Zusammenhänge zwischen Ernährung,

Leistung und Gesundheit haben und über Veränderungen und Schäden durch Fehlernährung Bescheid

wissen.

Er soll insbesondere mit den Ernährungsgrundsätzen für sportliche Aktivitäten vertraut sein.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Biologische Grundlagen

Verdauungsorgane. Verdauung und Leistung. Zelle. Zellstoffwechsel. Energiebedarf. Energiefreisetzung.

Regeneration.

Nahrungs- und Genussmittel

Zusammensetzung, Aufbau und Bedeutung für die Sportausübung der Kohlenhydraten, Fette, Proteine,

Vitamine und Mineralstoffe. Functional food.

Flüssigkeitsbilanz

Trinkverhalten. Flüssigkeitsdefizit. Bedeutung für den Stoffwechsel.

Ernährungsstrategien

Gezielte Ernährung für verschiedene Sportarten. Maßnahmen zur Gewichtsabnahme. Arten und

Auswirkung von Dopingsubstanzen.

Psychologie und Ästhetik der Nahrung

Einfluss von Farbe, Form, Geruch und Geschmack.

Bewegungs- und Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den sportmotorischen Bewegungsabläufen und der Leistungsdiagnostik vertraut

sein. Er soll dabei die Abgrenzung seiner Tätigkeit zum medizinischen Fachbereich kennen und über die

rechtlichen Bestimmungen in der Branche Bescheid wissen.

Er soll die Grundzüge der Trainingslehre kennen und unter Beachtung belastungsabhängiger Faktoren

individuelle Programme für Kunden erstellen können.

Er soll über die im Fitnessbereich verwendeten Geräte und Maschinen Bescheid wissen und deren

Verwendung und Wirkung kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Konsumentenschutzgesetz. Haftung. Vertragsbedingungen. Informationspflicht.

Bewegungslehre

Der sportmotorische Bewegungsablauf. Grob- und Feinkoordinationen. Körperbauliche Einflüsse

und individuelle Bewegungsstile.

Allgemeine Trainingslehre

Sportmotorische Beanspruchungsformen. Trainingsziele (Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Schnelligkeit,

Koordination). Trainingsmethoden. Gerätegebundene und -ungebundene Übungen. Belastungsnormative.

Wochen-, Monats-, Jahresplanung. Individual- und Sozialformen des Übens. Überprüfen des

Trainingsfortschrittes. Methoden der Animation und Verstärkung beim Training.

Leistungsdiagnostik

Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen, Herz und Kreislauf

sowie Körperfett.

Spezielle Trainingsprogramme

Erstellen von individuellen Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung von alters-, geschlechts-

und leistungsabhängigen Belastungskomponenten. Einbeziehung von zeitlichen Voraussetzungen und

persönlichen Zielsetzungen. Trends und Entwicklungen im Fitnessbereich.

Trainingsgeräte und -maschinen

Arten. Verwendung. Wirkung. Instandhaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Leistungsdiagnostik. Spezielle Trainingsprogramme.

Waren- und Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse seines Lehrberufes haben und den warenkundlichen

Sprachschatz beherrschen.

Er soll über Präsentationsmöglichkeiten der Waren des Fachbereiches Bescheid wissen.

Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten

Verkaufsgespräches beherrschen.

Lehrstoff

Branchenübliche Waren

Herkunft. Handelsübliche Bezeichnungen. Sorten. Formen. Größen. Eigenschaften. Behandlung.

Gebrauch und Pflege. Lagerung. Ablauftermine. Pflege. Verpackung.

Rechtliche Bestimmungen

Gesetzliche und sonstige Vorschriften. Gesundheitliche Aspekte.

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity.

Verkaufspsychologische Grundlagen

Kaufmotive. Motivationsmethoden. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Argumentation.

Kundengespräche

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Beratung. Ergänzungsverkauf. Verhalten bei Reklamationen

und Diebstahl.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – auch unter Verwendung berufsspezifischer Geräte und Maschinen – Übungen und

Übungsprogramme zum Bereich Aufwärmen, Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Schnelligkeit und Koordination

erklären und herzeigen können.

Er soll Übungen von Kunden kompetent überwachen, Fehler bei der Durchführung erkennen und

beheben können und Animationstechniken beherrschen.

Er soll Tests und Messungen zur Leistungsdiagnostik sowie helfende Maßnahmen bei Verletzungen

und gesundheitlichen Komplikationen durchführen können und dabei die Abgrenzung seiner Tätigkeit

zum medizinischen Fachbereich erkennen und beachten.

Lehrstoff

Übungen zum Trainingsbeginn

Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Animationstechniken.

Leistungsdiagnostik

Durchführen von Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen

sowie Körperfett. Beratung anhand vorliegender Testergebnisse.

Übungen zum Ausdauertraining

Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.

Übungen zum Krafttraining

Training spezieller Muskelgruppen. Analysieren und Beheben von Fehlhaltungen. Entwickeln und

Umsetzen von Trainingsplänen.

Übungen zur Beweglichkeit

Dehnübungen der verschiedenen Muskelgruppen. Stretching der Antagonisten beim Krafttraining.

Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.

Übungen zum Schnelligkeitstraining

Azyklisch und zyklisch Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.

Übungen zur Koordination

Fein- und grobmotorische Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.

Kombinationsprogramme

Entwickeln und Durchführen von Trainingszyklen. Spezielle Programme der Fitnessstudios. Übungen

im Gruppentraining. Abfassen von Trainingsprotokollen.

Helfende Maßnahmen

Übungen zur Versorgung und Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen,

Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Helfende

Maßnahmen bei Ohnmacht und Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand.

Projektpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll unter Einbeziehung von Kontrollmaßnahmen mehrere berufsspezifische Aufgabenstellungen

als zusammenfassende Arbeiten projektieren, anleiten, kontrollieren und präsentieren können.

Er soll dabei durch Verknüpfung der Sportbiologie, der Ernährungslehre sowie der Bewegungs- und

Trainingslehre Analysen, Bewertungen und kundenorientierte Lösungen darstellen können.

Lehrstoff

Projektieren von Aufgabenstellungen

Vorgabe einer komplexen Aufgabenstellung. Sportbiologische Anamnese und Erheben von persönlichen

Daten. Auswählen und Durchführen von Tests und Analysieren und Bewerten der Testergebnisse.

Festlegen des Trainings unter Auswahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen des Fitnessbereiches.

Anleiten des Trainings unter Berücksichtigung von Kontrollmaßnahmen zum Trainingsfortschritt.

Präsentationen

Führen von Trainingsprotokollen. Darstellen des Projektablaufes und Präsentieren der Arbeitsergebnisse.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln. Großer Wert ist auf das Eigenkönnen

der Schüler zu legen, die die Voraussetzung zum Herzeigen und Erklären von Übungen ist.

Im „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Planen, Anleiten und Kontrollieren von Trainingsprogrammen

auf die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Es soll dem Schüler zum vernetzten

Denken führen und verschiedene Fachgebiete verknüpfen. Dabei empfiehlt sich, dass Schüler Projekte

mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden im Team planen und erarbeiten. Um möglichst unterschiedliche

Aufgabenstellungen zu erfassen, sollten auch virtuelle Fragestellungen einer Lösung zugeführt werden

(zB Aufbautraining nach Verletzungen, Training zur Vorbereitung auf Bergtouren). Die Präsentation der

Projekte vor der Klasse schult die rhetorischen Fähigkeiten und erweitert die Kompetenz der Schüler.

In „Waren- und Verkaufskunde“ empfehlen sich Rollenspiele und Verkaufsgespräche, wobei auf die

größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist. Der Pflege der Sprache ist besonderes

Augenmerk beizumessen. Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich in diesem Pflichtgegenstand,

Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.

Bei allen Übungen ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Auf die Abgrenzung der sportbetreuenden Tätigkeit zu medizinischen Fachbereichen ist besonderer

Wert zu legen.

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Leibesübungen

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.“

33. Die Anlage A/24/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Stoffdrucker, Textilchemie) erhält die Anlagenbezeichnung

„A/19/1“.

34. Die Anlage A/24/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner)

erhält die Anlagenbezeichnung „A/19/2“.

35. Die Anlage A/24/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Dessinateur für Stoffdruck) erhält die Anlagenbezeichnung

„A/19/3“.

36. Die Anlage A/25/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Zahntechniker) erhält die Anlagenbezeichnung

„A/23/4“.

37. Die Anlagen A/25/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bandagist) und A/25/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Orthopädiemechaniker) entfallen.

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