461. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die Lehrpläne
für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 339/2002, wird wie folgt
geändert
1. § 1 lautet
„§ 1. Für die Berufsschulen sind die in den im Folgenden genannten Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne,
jeweils in Verbindung mit Anlage A (mit Ausnahme der darin unter II. wiedergegebenen Lehrpläne
für den Religionsunterricht), anzuwenden
1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für
Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1
Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2
Brunnen- und Grundbau: Anlage A/1/3
Dachdecker: Anlage A/1/4
Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5
Hafner: Anlage A/1/6
Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7
Steinmetz: Anlage A/1/8
Zimmerei, Fertigteilhausbau: Anlage A/1/9
Pflasterer: Anlage A/1/10
Isoliermonteur: Anlage A/1/11
Bodenleger: Anlage A/1/12
Stuckateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13
Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung,
-Terrazzoherstellung: Anlage A/1/14
Tiefbauer: Anlage A/1/15
Straßenerhaltungsfachmann: Anlage A/1/16
2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe, Tapezierergewerbe und
des lederverarbeitenden Gewerbes, und zwar für
Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2
Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3
Handschuhmacher, Säckler (Lederbekleidungserzeuger): Anlage A/2/4
Kürschner: Anlage A/2/5
Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6
Kappenmacher: Anlage A/2/7
Posamentierer: Anlage A/2/8
Bekleidungsfertiger, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9
Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung, Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/10
Strickwarenerzeuger, Weber: Anlage A/2/11
Fahrzeugtapezierer (Fahrzeugsattler), Polsterer: Anlage A/2/12
Tapezierer und Dekorateur: Anlage A/2/13
Textiltechnik-Maschentechnik, -Webtechnik: Anlage A/2/14
3. für die Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar für
Chemielabortechnik, Chemieverfahrenstechnik: Anlage A/3/1
Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall, -Abwasser: Anlage A/3/2
Vulkanisierung: Anlage A/3/3
Brauer und Mälzer, Destillateur: Anlage A/3/4
Textilreiniger: Anlage A/3/5
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Anlage A/3/6
Präparator: Anlage A/3/7
Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8
Gerberei, Rauwarenzurichter: Anlage A/3/9
4. für die Lehrberufe der Bereiche Elektrotechnik und Elektronik, und
zwar für
Elektrobetriebstechnik (mit dem Schwerpunkt Prozessleittechnik),
Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik (mit dem Schwerpunkt
Prozessleit- und Bustechnik): Anlage A/4/1
Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik,
-EDV und Telekommunikation, -Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2
Elektromaschinentechnik: Anlage A/4/3
Elektronik: Anlage A/4/4
Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5
Prozessleittechniker: Anlage A/4/6
Elektroanlagentechnik: Anlage A/4/7
Anlagenelektriker: Anlage A/4/8
EDV-Techniker: Anlage A/4/9
Mechatronik: Anlage A/4/10
5. für die Lehrberufe der Bereiche Gärtnerei und Landwirtschaft, und
zwar für
Blumenbinder und -händler (Florist): Anlage A/5/1
Friedhofs- und Ziergärtner,
Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter): Anlage A/5/2
Tierpfleger: Anlage A/5/3
6. für Lehrberufe der Bereiche Gastgewerbe und Nahrungsmittelgewerbe,
und zwar für
Bäcker: Anlage A/6/1
Fleischverarbeitung, Fleischverkauf: Anlage A/6/2
Restaurantfachmann: Anlage A/6/3
Koch: Anlage A/6/4
Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und Wachszieher,
Bonbon- und Konfektmacher: Anlage A/6/5
Getreidemüller: Anlage A/6/6
Molkereifachmann: Anlage A/6/7
Obst- und Gemüsekonservierer: Anlage A/6/8
Hotel- und Gastgewerbeassistent: Anlage A/6/9
Systemgastronomiefachmann: Anlage A/6/10
7. für Lehrberufe der Bereiche Glasbearbeitung und Keramik, und zwar
für
Glaser, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger, Glasmacherei: Anlage A/7/1
Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer: Anlage A/7/2
Kerammaler: Anlage A/7/3
Porzellanmaler: Anlage A/7/4
Hohlglasveredler-Glasmalerei, -Gravur, -Kugeln: Anlage A/7/5
8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und zwar für
Drucker, Flachdrucker: Anlage A/8/1
Tiefdruckformenhersteller: Anlage A/8/2
Siebdrucker, Kupferdrucker: Anlage A/8/3
Reprografie: Anlage A/8/4
Kartograph: Anlage A/8/5
Stempelerzeuger und Flexograph: Anlage A/8/6
Druckvorstufentechniker: Anlage A/8/7
Medienfachmann-Mediendesign, -Medientechnik: Anlage A/8/8
9. für die Lehrberufe des kaufmännischen Bereiches, und zwar für
Einzelhandel, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1
Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2
Bürokaufmann, Industriekaufmann, Verwaltungsassistent, Immobilienkaufmann,
Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei, Einkauf: Anlage A/9/3
Bankkaufmann: Anlage A/9/4
Drogist: Anlage A/9/6
Fotokaufmann: Anlage A/9/7
Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz: Anlage A/9/8
Reisebüroassistent: Anlage A/9/9
Speditionskaufmann: Anlage A/9/10
Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12
Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13
EDV-Kaufmann: Anlage A/9/14
Gartencenterkaufmann: Anlage A/9/15
10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und
zwar für
Tischlerei: Anlage A/10/1
Holz- und Sägetechnik: Anlage A/10/3
Drechsler: Anlage A/10/4
Bootbauer: Anlage A/10/5
Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/6
Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/7
Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/8
Binder, Wagner: Anlage A/10/9
11. für die Lehrberufe der Lackierer-, Maler- und Schilderherstellergewerbe,
und zwar für
Lackierer: Anlage A/11/1
Maler und Anstreicher: Anlage A/11/2
Schilderherstellung: Anlage A/11/3
Vergolder und Staffierer: Anlage A/11/4
12. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung), und zwar
für
Spengler, Kupferschmied: Anlage A/12/1
Karosseur: Anlage A/12/2
Karosseriebautechnik: Anlage A/12/3
13. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Installation), und zwar für
Sanitär- und Klimatechniker-Gas- und Wasserinstallation,
-Heizungsinstallation, -Lüftungsinstallation: Anlage A/13/1
Rohrleitungsmonteur: Anlage A/13/2
14. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Gießerei), und zwar für
Former und Gießer (Metall und Eisen), Zinngießer: Anlage A/14/1
Modellbauer: Anlage A/14/2
Gießereimechaniker: Anlage A/14/3
15. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar
für
Maschinenfertigungstechnik: Anlage A/15/1
Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2
Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3
Baumaschinentechnik, Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4
Waagenhersteller: Anlage A/15/5
Uhrmacher: Anlage A/15/6
Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7
Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8
Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9
Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10
Textilmechanik: Anlage A/15/11
Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12
Maschinenmechaniker: Anlage A/15/13
Werkzeugmechaniker: Anlage A/15/14
Produktionstechniker: Anlage A/15/15
Kristallschleiftechnik: Anlage A/15/16
16. für die Lehrberufe des Bereiches Metallveredelung und Schmuckherstellung,
und zwar für
Gold- und Silberschmied und Juwelier, Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1
Oberflächentechnik: Anlage A/16/2
Gold-, Silber- und Metallschläger: Anlage A/16/3
Metalldesign: Anlage A/16/4
17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für
Metalltechnik-Blechtechnik, -Fahrzeugbautechnik, -Metallbautechnik,
-Metallbearbeitungstechnik, -Schmiedetechnik, -Stahlbautechnik,
Maschinenbautechnik: Anlage A/17/1
Messerschmied: Anlage A/17/2
Zerspanungstechnik: Anlage A/17/3
Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4
Werkzeugbautechnik: Anlage A/17/5
Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6
Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7
Schiffbauer: Anlage A/17/8
Skierzeuger: Anlage A/17/9
Universalschweißer: Anlage A/17/10
Sonnenschutztechniker: Anlage A/17/11
18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige Berufe), und zwar für
Physiklaborant, Werkstoffprüfer: Anlage A/18/1
Technischer Zeichner: Anlage A/18/2
Vermessungstechniker: Anlage A/18/3
Konstrukteur: Anlage A/18/4
19. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für
Stoffdrucker, Textilchemie: Anlage A/19/1
Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/19/2
Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/19/3
20. für die Lehrberufe des Bereiches Musikinstrumentenerzeuger, und zwar
für
Klaviermacher: Anlage A/20/1
Orgelbauer, Harmonikamacher: Anlage A/20/2
Blechblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/3
Holzblasinstrumentenerzeuger: Anlage A/20/4
Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger: Anlage A/20/5
21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik und Fotografie, und zwar für
Fotograf: Anlage A/21/1
Augenoptik, Feinoptik: Anlage A/21/2
Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3
22. für die Lehrberufe der Bereiche Papiererzeugung und Papierverarbeitung,
und zwar für
Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger, Kartonagewarenerzeuger: Anlage A/22/1
Papiertechniker: Anlage A/22/2
23. für die Lehrberufe des Bereiches Gesundheit und Schönheitspflege, und
zwar für
Friseur und Perückenmacher (Stylist): Anlage A/23/1
Fußpfleger, Kosmetiker: Anlage A/23/2
Masseur: Anlage A/23/3
Zahntechniker: Anlage A/23/4
Orthopädietechnik: Anlage A/23/5
Fitnessbetreuung: Anlage A/23/6“
2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt
„§ 3a. (1) Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Abs. 1 des
Berufsausbildungsgesetzes ausgebildet werden, findet der Lehrplan des entsprechenden Lehrberufes mit
der Maßgabe Anwendung, dass das Stundenausmaß sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe
der einzelnen Pflichtgegenstände auf die Ausbildungsdauer so zu verteilen sind, dass das Bildungsziel
der Berufsschule nach Möglichkeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.
(2) Für Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß § 8b Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes
ausgebildet werden, findet der Lehrplan des entsprechenden Lehrberufes, allenfalls
unter Ergänzung von Lehrplänen anderer Lehrberufe, mit jenen Abweichungen und Einschränkungen
Anwendung, die der persönlichen Situation, insbesondere der individuellen Leistungsfähigkeit des
Schülers entsprechen.
(3) Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Pflichtgegenstände finden
unter Bedachtnahme auf die gemäß § 8b Abs. 8 des Berufsausbildungsgesetzes für die integrative Berufsausbildung
festgelegten Ausbildungsziele und -inhalte entsprechend reduziert Anwendung.
(4) Die Landesschulräte werden ermächtigt, durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß
in den einzelnen Pflichtgegenständen unter Bedachtnahme auf die persönlichen Fähigkeiten und
Bedürfnisse sowie weiters unter Bedachtnahme auf die reduzierten Bildungs- und Lehraufgaben sowie
Lehrstoffe festzulegen. Eine darüber hinausgehende gänzliche oder teilweise Befreiung vom Besuch der
Berufsschule erfolgt gemäß § 23 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes 1985.“
3. Dem § 4 wird folgender Abs. 15 angefügt
„(15) Die nachstehend genannten Bestimmungen und Anlagen dieser Verordnung in der Fassung der
Verordnung BGBl. II Nr. 461/2003 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft
1. § 1, Anlage A Abschnitt III sowie die Anlagen A/1/3, A/1/16, A/4/2, A/4/10, A/7/1, A/9/3,
A/12/1, A/15/15, A/15/16, A/17/1, A/17/2, A/18/1, A/18/2, A/18/3, A/18/4, A/19/1, A/19/2,
A/19/3, A/23/4, A/23/5 und A/23/6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 461/2003 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2003, der 2. Klasse mit
1. September 2004, der 3. Klasse mit 1. September 2005 und der 4. Klasse mit 1. September
2006 in Kraft;
2. § 1, Anlage A Abschnitt III sowie die Anlagen A/1/3, A/4/2, A/7/1, A/9/3, A/10/2, A/12/1,
A/17/1, A17/2, A/18/1, A/18/2, A/19/1, A/19/2, A/19/3, A/24/1, A/24/2, A/24/3, A/25/1, A/25/2,
A/25/3 in der Fassung vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung BGBl. II Nr. 461/2003 treten
hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003, der 2. Klasse mit Ablauf des
31. August 2004, der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2005 und der 4. Klasse mit Ablauf des
31. August 2006 außer Kraft;
3. § 3a und Anlage A Abschnitt I Unterabschnitt C Z 13 treten mit 1. September 2003 in Kraft und
mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft;
4. die Änderungen betreffend die Abhaltung von Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“ (ausgenommen
die Anlagen A/11/1, A/11/2, A/11/3 und A/11/4) treten mit Ablauf des Tages der
Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
5. die Änderungen betreffend die Abhaltung von Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“ in
den Anlagen A/4/1, A/4/3, A/4/4, A/4/5 und A/4/9 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung
im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen
werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem In-Kraft-Treten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden.“
4. In allen Anlagen, ausgenommen die Anlagen A/11/1, A/11/2, A/11/3 und A/11/4, in denen „Fachliches
Rechnen“ in den jeweiligen fachkundlichen Pflichtgegenstand integriert ist, entfallen die Wendungen
„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.“,
„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.“,
„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.“,
„Schularbeiten im Lehrstoffbereich „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.“ bzw.
„Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“
5. In Anlage A (Allgemeine Bestimmungen, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze,
Unterrichtsprinzipien und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen) Abschnitt I (Allgemeine
Bestimmung, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien)
wird im Unterabschnitt C (Allgemeine didaktische Grundsätze) folgende Z 13 angefügt
„13. Zur Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben und der festgelegten Lehrplaninhalte für Schüler,
die gemäß § 8b des Berufsausbildungsgesetzes eine Lehre mit längerer Lehrzeit oder einen
Ausbildungsvertrag, in dem eine Teilqualifikation vereinbart wurde, abgeschlossen haben, sind
methodische Wege einzuschlagen, die die Integration in die Klassengemeinschaft fördern und auf
die Leistungsfähigkeit dieser Schüler Bedacht nehmen. Für den Fortschritt beim Erarbeiten des
Lehrstoffes steht das Erfolgserlebnis für den Schüler durch das schrittweise Erreichen kleiner
Bildungsziele im Vordergrund.“
6. In Anlage A Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen
gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt C (Berufsbezogene Fremdsprache) lautet die Aufzählung
der Berufe im Lehrstoff
„Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/16)
Grundbegriffe der Bautechnik.
Baustoffe und Baumaterialien.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Mess- und Prüfinstrumente.
Baustellen. Bauplanung und Bauablauf.
Bauwerke. Baustile. Baubiologie.
Baupläne und Bauzeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/14)
Grundbegriffe der Mode- und Bekleidungstechnik.
Natürliche, synthetische und gemischte Materialien.
Pflege, Reinigungs- und Hilfsmittel.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Bekleidung und berufsspezifische Erzeugnisse.
Farben. Designentwicklung.
Schnittzeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/9)
Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik.
Chemikalien und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen.
Mess- und Prüfinstrumente.
Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung und Recycling.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/10)
Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen.
Mess- und Prüfinstrumente.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)
Grundbegriffe der Botanik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Blumen und Pflanzen. Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung.
Entwürfe und Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/5/3)
Grundbegriffe der Zoologie.
Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.
Tiere. Tierhaltung. Tierzucht. Tierkrankheiten.
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/10)
Grundbegriffe der Ernährung und Gesundheit.
Lebens- und Nahrungsmittel. Waren und Produkte.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Tourismus und Service. Rezepturen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/5)
Grundbegriffe der Glas- und Keramtechnik.
Werk- und Hilfsstoffe. Materialien und Farben.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Glas-, Keramik- und Porzellanprodukte. Designentwicklung.
Entwürfe und Werkzeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/8)
Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Designentwicklung.
Entwürfe und Designs.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2, A/9/14 und A/9/15)
Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft.
Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Waren. Kauf und Verkauf.
Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)
Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft.
Büro- bzw. Bankeinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge.
Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/8)
Grundbegriffe der Botanik und Pharmakognosie.
Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Waren. Kauf und Verkauf.
Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlage A/9/7)
Grundbegriffe der Fotografie.
Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Audio- und Videotechnik.
Waren. Kauf und Verkauf.
Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlage A/9/10)
Grundbegriffe der Transportwirtschaft.
Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Verkehrsträger. Verkehrsgeographie. Zoll.
Kauf und Verkauf.
Beruf (für die Anlage A/9/12)
Grundbegriffe des Versicherungswesens.
Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Versicherungsverträge. Kauf und Verkauf.
Beruf (für die Anlage A/9/13)
Grundbegriffe der Kfz-Technik und Transportwirtschaft.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Verhaltensregeln, Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen.
Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne.
Wetter und Straßenzustand.
Verkehrsregeln. Verkehrszeichen.
Lade- und Gefahrengut.
Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen.
Beförderungsverträge und Versicherungen.
Zahlungsverkehr. Behördenkontakte.
Beruf (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)
Grundbegriffe der Holz- und Kunststofftechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Möbelstilkunde.
Pläne, Entwürfe und berufsspezifische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/4)
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Farben und Ästhetik.
Pläne, Entwürfe und berufsspezifische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/12/1 bis A/12/3)
Grundbegriffe der Blechverarbeitung.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Fertigungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)
Grundbegriffe der Klima- und Installationstechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Installationstechnische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)
Grundbegriffe der Gieß- und Modelltechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Fertigungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/15/1, A/15/13 bis A/15/15)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Arbeits- und Kraftmaschinen. Maschinenelemente.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/2)
Grundbegriffe der Waffentechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Waffen, Zieleinrichtungen und Munition.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)
Grundbegriffe der Kfz-Technik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Kraftfahrzeuge und Aggregatgruppen. Arbeits- und Kraftmaschinen.
Kfz-Elektrik und Elektronik.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/5)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Waagen, Typen und Bauarten.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/6)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Uhren, Systeme und Bauteile.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/7)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Verpackungsarten und -maschinen.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/8)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Chirurgische und medizinische Instrumente.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)
Grundbegriffe der Flugtechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/11)
Grundbegriffe der Textiltechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Textilmaschinen.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/12)
Grundbegriffe der Kälteanlagentechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Kälteanlagen- und Kühlmaschinen.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/16)
Grundlagen der Kristallschleiftechnik.
Kristallglas, Edelsteine, Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/16/1 und A/16/3)
Grundbegriffe der Gemmologie.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/16/4)
Grundbegriffe der Metalldesigntechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/1)
Grundbegriffe der Metallbau- und Maschinenbautechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Metallbau- und Metallkonstruktionen.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/2)
Grundbegriffe des Messerschmiedens.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/17/3 bis A/17/5)
Grundbegriffe der Werkzeugbautechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstücke und Erzeugnisse.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/6)
Grundbegriffe der Hüttenwerktechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Hochofen und Stahlwerk. Walzwerk.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/7)
Grundbegriffe der Bergbautechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mineralien und Gesteine. Bergbau.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/8)
Grundbegriffe der Schiffstechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Schiffbau. Schiffbetrieb.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/9)
Grundbegriffe der Skitechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Skiarten. Normung. Kenngrößen. Bauweise und Bauteile. Herstellung.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/10)
Grundbegriffe der Schweißtechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Schweißverfahren.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/11)
Grundbegriffe der Sonnenschutztechnik.
Metall- Kunst- und Hilfsstoffe. Textile Gewebe. Baumaterialien.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Sonnenschutzanlagen. Zusatzeinrichtungen.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/18/1, A/18/2 und A/18/4)
Grundbegriffe der Physik und Werkstofftechnologie.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Werkstoffprüfsysteme.
Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/18/3)
Grundbegriffe der Vermessungstechnik.
EDV- und Kommunikationssysteme.
Mess- und Prüfinstrumente.
Vermessungen. Geodätische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/19/1 bis A/19/3)
Grundbegriffe der Textiltechnik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Apparate, Anlagen und Maschinen.
Mess- und Prüfinstrumente.
Textilien. Designs. Farben und Ästhetik.
Gestaltungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/20/1 bis A/20/5)
Grundbegriffe der Musiklehre.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Musikinstrumente. Musikgeschichte.
Werkzeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/21/1)
Grundbegriffe der Fotografie.
Materialien und Hilfsstoffe.
Einrichtungen, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe.
Fotografie und Film. Aufnahme und Ausarbeitung.
Bildkompositionen und Gestaltungskonzepte.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/21/2)
Grundbegriffe der Optik.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen.
Mess- und Prüfinstrumente.
Optische Instrumente und Geräte.
Fertigungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/21/3)
Grundbegriffe der Otiatrie.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.
Mess- und Prüfinstrumente.
Hörgeräte und otoplastische Geräte.
Fertigungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)
Grundbegriffe der Papiertechnologie.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen.
Erzeugnisse, Arten und Verwendung.
Entwürfe und technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/23/1)
Grundbegriffe der Biologie.
Materialien, Hilfsmittel und Waren.
Werkzeuge und Apparate. Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen.
Haar- und Hautbehandlungen.
Gestaltungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/23/2 und A/23/3)
Grundbegriffe der Biologie.
Materialien, Hilfsmittel und Waren.
Werkzeuge und Apparate. Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen.
Fußpflege, Beinkosmetik und Massage. Haut-, Haar- und Körperpflege.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/23/4)
Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Mess- und Prüfinstrumente.
Prothetik und Kieferorthopädie. Biologie des Kauapparates.
Hygiene und Gesundheit.
Zahntechnische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/23/5)
Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie.
Werk- und Hilfsstoffe.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Prothesen, Orthesen und Rehabilitationsbehelfe.
Werk- und orthopädische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/23/6)
Grundbegriffe der Sportbiologie und Ernährungslehre.
Begriffe der Bewegungs- und Trainingslehre.
Trainingsprogramme.
Waren. Kauf und Verkauf.“
7. In Anlage A Abschnitt III lautet im Unterabschnitt D (Betriebswirtschaftlicher Unterricht) im Unterrichtsgegenstand
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ der Absatz betreffend Betriebswirtschaft
„Betriebswirtschaft
Betrieb und Unternehmung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und
finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmensformen, -führung und
-organisation. Marketing. Zusammenschluss. Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz.“
8. Die Anlage A/1/3 lautet
„Anlage A/1/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BRUNNEN- UND GRUNDBAU
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Geotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Lehrberuf notwendigen Grundlagen der Baugeologie, der Hydrologie
sowie der Bodenmechanik kennen.
Der Schüler soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie mit den Umweltschutzbestimmungen
vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.
Baugeologie
Allgemeine Geologie. Geologie in Österreich. Gesteins- und Bodenarten. Geologische Bodenansprache.
Hydrologie
Erscheinungsformen des Wassers im Boden. Grundwasserströmung. Entnahme von Wasserproben.
Wassergüte. Grundwasserstand. Wassermengen. Feldversuche.
Bodenmechanik
Grundbegriffe der Bodenkunde. Bodenarten. Entnahme von Bodenproben. Bautechnische Bodenansprache.
Bodenkennwerte und deren Ermittlung.
Brunnen- und Grundbautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliches Wissen über die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe, insbesondere
über Beton und Stahl, haben und die berufsspezifischen Werkzeugen, Maschinen, Transporteinrichtungen
und Arbeitsbehelfen kennen.
Er soll eingehende Kenntnisse über die Arbeitsverfahren und -techniken des Brunnen- und Grundbaues,
inklusive spezieller Bautechniken, haben.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
sowie mit den Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Gefahrenunterweisung.
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Beton und Stahl
Arten. Herstellung. Verarbeitung. Nachbehandlung.
Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Schalung und Bewehrung
Herstellung von Schalungen und Schalungssystemen. Ausschalen. Wartung.
Arbeitsverfahren und -techniken im Brunnenbau
Bohrarten. Verrohrung. Schachtbrunnen. Bohrbrunnen. Sumpf-, Filter- und Aufsatzrohre. Verkiesung
und Abdichtung. Brunnenvorschacht und Brunnenkopf. Pumpen und Förderanlagen. Zu- und Ablei-
tungen. Steuerungseinrichtungen. Entsandung und Leistungspumpen. Messungen des Sandgehaltes. Horizontale
Grundwasserfassungsanlagen. Gasbrunnen. Gasgefahren. Feldversuche.
Arbeitsverfahren und -techniken im Grundbau
Gründungsverfahren. Pfähle. Schlitzwände. Dichtwände. Injektion. Baugrubensicherung. Spritzbeton.
Anker. Deponiebau. Sprengverfahren.
Spezielle Brunnen- und Grundbautechniken
Quellfassungen. Abwasserreinigungsanlagen. Behälter und Tiefsilobau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelberechnungen.
Brunnen- und Grundbau
Berechnungen zu Gefällen, Durchflussmengen, Strömungsgeschwindigkeiten und Rohrleitungsquerschnitten.
Berechnungen zum Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 beträgt.
Computergestütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den technischen Zeichennormen vertraut sein sowie Skizzen und Handzeichnungen
aus dem Bereich der Bautechnik und Geologie anfertigen können.
Er soll insbesondere Zeichnungen zu Bohrprofilen normgerecht ausführen und Pläne seines Berufsbereiches
lesen und interpretieren können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und Zeichnungen und Grafiken aus dem Bereich der Bautechnik und
Geologie computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Beschriftung. Bemaßung. Maßstäbe. Darstellungsarten.
Bautechnik
Skizzen und Handzeichnungen von Quellfassungen, Brunnen, Schächte, Rohrleitungen und Tiefgründungen.
Übungen zum Lesen und Interpretieren von bautechnischen Zeichnungen.
Geologie
Skizzen und Handzeichnungen von Naturaufnahmen, Geländeprofilen und Vermessungsplänen.
Technische Zeichnungen von Bohrprofilen. Übungen zum Lesen und Interpretieren von geologischen
Zeichnungen.
Computergestützes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen und Grafiken aus dem Bereich der Bautechnik und Geologie.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte der wasser- und grundbauspezifischen Diagnostik handhaben,
verwenden und instand halten können.
Er soll durch Übungen Verständnis für Materialien und bauphysikalische Vorgänge entwickeln sowie
brunnen- und grundbauspezifische Messungen sicher und gewandt durchführen können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Messtechnik
SI-Größen und Einheiten.
Mess- und Prüfgeräte
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Bauphysikalische Übungen
Prüfen von Materialien und Werkstoffen. Messen von Feuchtigkeit. Bodenmechanische und grundbauspezifische
Untersuchungen.
Brunnen- und grundbauspezifische Messungen
Entnahme von Wasserproben. Bestimmen der Wassergüte (O2-Gehalt, Leitfähigkeit, pH-Wert, Temperatur).
Messen des Wasserstandes, der Wassermengen und der Qualität von Spülflüssigkeiten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht verwenden, bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden
und instand halten können.
Er soll Vermessungs-, Schalungs- und Bewehrungsarbeiten durchführen können.
Er soll grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken des Brunnen- und Grundbaues beherrschen.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen
sowie mit den Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz. Gefahrenunterweisung.
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden. Bearbeiten. Lagern. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Vermessungen
Messen. Fluchten. Anlegen. Vermessen von Bauteilen.
Schalung und Bewehrung
Einsetzen von Schalungen und Schalungssystemen. Abdichten. Ausschalen und Warten.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Schächten. Errichten von Podesten und Abdeckungen. Einbauen von Sumpf-, Filter-
und Aufsatzrohren. Verkiesen und Abdichten. Montieren des Brunnenkopfes. Einbauen von Pumpen und
Förderanlagen. Errichten von Zu- und Ableitungen. Einbauen von Steuerungseinrichtungen. Messen des
Sandgehaltes. Entsanden. Sichern der Baugrube. Herstellen eines Ankers.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Das „Praktikum“ soll dem Schüler Grundlagen der Brunnen- und Grundbautechnik vermitteln.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.
Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
9. Die Anlage A/1/16 lautet
„Anlage A/1/16
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
STRASSENERHALTUNGSFACHMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über den Umweltschutz
Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Baumaschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen
und Arbeitsbehelfe kennen.
Er soll über die Bauabläufe und Bauplatzarbeiten sowie über die Grundgesetze der Bauphysik Bescheid
wissen.
Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten im Straßenbau vertraut sein sowie die berufsbezogenen Arbeitsverfahren
und -techniken kennen.
Er soll Kenntnisse über die seinen Beruf betreffenden Arbeiten in Straßenbau haben und über die berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie über Umwelt-,
Arbeits- und Lawinenschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Normen und Richtlinien. Eigenschaften. Schadeinflüsse und deren Vorbeugung. Verarbeitungsrichtlinien.
Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Transport. Lagerung.
Beton und bituminöses Mischgut
Arten. Herstellung. Mischungen. Transport. Einbringung und Verdichtung. Stahlbetonbauteile.
Nachbehandlung. Betonsanierung.
Natur- und Kunststeine
Arten. Platten. Eigenschaften. Verlegung.
Kunststoffe, Anstrichmittel und Metalle
Arten. Normen. Eigenschaften. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Lagerung.
Umweltschutz
Baurestmassentrennung. Recycling. Entsorgung. Gewässerschutz. Güterkennzeichnung.
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Wartung. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Lawinenschutz.
Rechtliche Bestimmungen
Bauvorschriften. Normen für den Tief- und Straßenbau. Lärmschutzmaßnahmen.
Verkehrsrechtliche Bestimmungen
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Verkehrszeichen. Verkehrseinrichtungen. Richtlinien und
Vorschriften für den Straßenbau (RVS).
Bauphysik
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik. Brandschutz.
Bauablauf und Baustellen
Bauzeitenplan. Baustelleneinrichtungen. Baustellensicherung. Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.
Vorbereitungsarbeiten
Mess- und Anlegearbeiten. Herstellung von Auf- und Abstichen. Aufnahme und Vermessung von
Geländen und Bauteilen. Aufstellung von Schnürgerüsten. Anschlagen von Böschungen.
Bauplatz
Bodenarten. Bodenverbesserungen. Aushub von Gruben und Künetten. Herstellung von Verbau und
Stützungen. Aufstellung und Abtragung von Gerüsten. Aufbau, Planierung und Verdichtung von Untergründen.
Fundierung. Herstellung von Schalungen und Schächten. Verputzarbeiten.
Entwässerung
Entwässerungsanlagen. Dränagierungen. Kanalisation. Schächte. Wasserrückhaltebecken. Überlaufbauwerke.
Pflasterarbeiten
Pflastern mit Natur- und Kunststeinen. Verlegung von Platten. Randsteinpflasterungen. Gehwege
und Stufen. Oberflächenbehandlungen.
Straßenbau
Straßenunterbau- und -oberbauarbeiten. Beton- und Asphaltdecken.
Straßenbetrieb – Straßenerhaltung
Sanierung von Straßendecken. Betreuung von Straßen bei verschiedenen Wetterverhältnissen. Bauliche
Unterhaltung. Instandsetzung und Betrieb.
Gartengestaltung und Landschaftsbau
Hangsicherung und Hangverbau. Pflege, Bewässerung, Düngung und Lagerung von Pflanzen, Sträuchern
und Bäumen. Pflanzenschutz- und Düngemittel. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Bodenbearbeitung.
Bodenverbesserung. Rasenbau, Rasenpflege und Verlegung von Rasenziegeln.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Verkehrsrechtliche Bestimmungen. Bauplatz. Straßenbau. Gärtnerischer Hang- und Wegebau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene mathematische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und
durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmass und Abrechnung. Steigung und Gefälle. Bogenberechnungen.
Statik. Festigkeit. Vermessungstechnische Berechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bautechnische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Er soll berufsspezifische Skizzen sowie Ausführungspläne unter Berücksichtigung der Normen und
Vorschriften sauber ausführen sowie Material- und Stücklisten anlegen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Papierformate. Beschriftung. Symbole. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Bauzeichnungen
Lesen und Anfertigen von Handskizzen und Ausführungsplänen. Naturaufnahmen. Ausfüllen von
Aufmassblättern. Lesen von Detail- und Bauplänen. Anlegen von Material- und Stücklisten.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können,
um dadurch bauphysikalische Vorgänge zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Messtechnik
SI- Größen und Einheiten.
Mess- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bauphysikalische Übungen
Materialprüfungen für den Beton-, Asphalt- und Erdbau hinsichtlich Zusammensetzung, Festigkeit
und spezifischen Materialkennwerten. Übungen zum Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, zur Akustik
und zum Brandschutz.
Bautechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, verwenden und instand
halten können.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken unter Beachtung der Unfallverhütung
und des Arbeitsschutzes ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Arbeitsschutz.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Verwerten bzw. Entsorgen.
Mörtel und Beton
Arten. Herstellen. Mischen. Transportieren. Einbringen und Verdichten. Herstellen von Stahlbetonbauteilen.
Nachbehandeln. Betonsanierung.
Holz, Kunststoff und Metall
Arten. Bearbeiten. Verbinden und Trennen. Oberflächenbehandeln. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Vorbereitungsarbeiten
Baustellen sichern unter Beachtung der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften. Messen und Anlegen.
Herstellen von Auf- und Abstichen. Aufnehmen und Vermessen von Geländen und Bauteilen. Aufstellen
von Schnürgerüsten.
Bauplatz
Anlegen von Gruben, Künetten und Fundamenten. Errichten von Pölzungen. Aufstellen und Abtragen
von Gerüsten. Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen. Herstellen von Wänden, Schalungen und
Schächten. Verputzen.
Pflasterarbeiten
Pflastern mit Natur- und Kunststeinen sowie mit Platten auf Sand und Beton. Herstellen von Natursteinmauerwerk.
Versetzen von Randbegrenzungen.
Straßenbau
Entwässerungsarbeiten. Einbringen von Schüttungen. Herstellen von Böschungen und Böschungssicherungen.
Begrünungen
Rasenbau. Bepflanzungs- und Mulcharbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ und „Bautechnisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum
Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.
Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
10. In Anlage A/4/1 wird im Pflichtgegenstand „Fachkunde“ im Lehrstoffabschnitt „Energietechnik“ die
Wendung „Zusätzlich für den Lehrberuf Energietechnik:“ durch die Wendung „Zusätzlich für den Lehrberuf
Elektroenergietechnik:“ ersetzt.
11. In den Anlagen A/4/1, A/4/3 und A/4/4 wird die Wendung
„Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“
durch die Wendung
„Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“
ersetzt.
12. In Anlage A/4/5 wird die Wendung
„Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe.“
durch die Wendung
„Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“
ersetzt.
13. In Anlage A/4/9 wird die Wendung
„Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.“
durch die Wendung
„Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.“
ersetzt.
14. Die Anlage A/4/2 lautet
„Anlage A/4/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
UND TELEKOMMUNIKATION
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektronik und Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis
von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über
die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromtechnik
Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches
Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator.
Netzarten und genormte Spannungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gleich- und Wechselstromtechnik
Widerstandsschaltungen.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren.
Halbleiter
Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundschaltungen.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen
und verschiedenen Zahlensystemen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus.
Berechnungen zur Elektronik
Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik.
Berechnungen zur Elektronik
Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und
Leiterplattentechnologie. Entsorgung.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen
können, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen.
Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne.
Laboratoriumsübungen
Messtechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Messgeräte kennen.
Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können
sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Messgeräte
Analoge und digitale Messinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Messwerterfassung und -verarbeitung
Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung.
Mess- und Schaltübungen
Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und Anlagen.
Fehlersuche.
Mikroelektroniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und
Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Digitaltechnik
Kombinatorische Logik. Sequenzielle Logik. Digitale Speichermedien.
Mikrocomputer
Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen.
Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Audio- und Videoelektronik
Audio- und Videotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren
Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen
Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Elektroakustik
Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe.
Analoge und digitale Empfangstechnik
Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und
Funkentstörung.
Analoge und digitale Fernsehtechnik
Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder
und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger.
Hochfrequenztechnik
Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik.
Kundenberatung
Geräteberatung. Einsatz. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik.
Audio- und Videolabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die
einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Schaltübungen
Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik.
Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HF-
Energieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche.
Fachbereich Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation
Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über das betriebsspezifische Warensortiment, über Angebote und Produkte Bescheid
wissen sowie die handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen.
Er soll Kunden über Telekommunikationssysteme sachlich und technisch einwandfrei beraten können
und über produktspezifisches Marketing Bescheid wissen.
Lehrstoff
Warensortiment
Angebote. Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Lagerung. Qualitätskontrolle.
Produktspezifisches Marketing
Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden. Beschaffungsmarketing.
Technische Kundenberatung
Ermittlung des Kundenwunsches. Systemberatung. Beratungsgespräche. Serviceleistungen.
Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Computersysteme und seine peripheren Einrichtungen kennen.
Er soll mit Netzwerksystemen vertraut sein sowie über Datensicherung Bescheid wissen.
Er soll mit berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Ergonomie sowie mit berufsspezifischen
Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Der Schüler soll über die zeitgemäßen Tele- und Mobilkommunikationssysteme Bescheid wissen
und ihre Entwicklungstrends kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Computersysteme
Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme, Konfiguration. Standardsoftware. Peripheriegeräte.
Netzwerksysteme
Arten. Datenübertragungstechnik.
Datentechnik
Datensicherung. Virenschutz. Datensicherungskonzepte.
Telekommunikation
Modulationsarten. Übertragungstechnik. Analoge und digitale Kommunikationssysteme. Entwicklungstrends.
Mobilkommunikation
Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme. Entwicklungstrends.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Computersysteme. Netzwerksysteme.
Telekommunikation
Digitale Kommunikationssysteme.
EDV- und Telekommunikationslabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll EDV-Systeme bedienen, installieren, konfigurieren und entstören können.
Er soll Telekommunikationssysteme simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen
Vorschriften beachten und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Übungen zur EDV
Bedienen von EDV-Systemen. Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen. Einrichten und
Verwalten von Netzwerken. Einsetzen der Standardsoftware. Einrichten von Peripheriegeräten.
Mess- und Schaltübungen zur Telekommunikationstechnik
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Kommunikationstechnik. Messen bei höheren
Frequenzen. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung sowie an
Kommunikationsanlagen. Aufbauen von Schaltungen der Telekommunikationstechnik. Zusammenbauen
und Verbinden von Bauelementen und Baugruppen der Telekommunikationstechnik.
Fachbereich Nachrichtenelektronik
Nachrichtentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen sowie
über Daten-, Melde- Sicherungstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen
Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der Endgeräte
beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Telekommunikation
Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.
Funktechnik
Richtfunk. Satellitenfunk.
Mobilkommunikation
Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme.
Datentechnik
Schnittstellen. Datennetze.
Melde- und Sicherungstechnik
Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen.
Kundenberatung
Systemberatung. Einsatz. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Telekommunikation
Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.
Nachrichtentechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die einschlägigen
Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Schaltübungen
Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Nachrichtentechnik.
Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit Peripheriegeräten.
Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Übungen an nachrichtentechnischen
Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Im Unterrichtsgegenstand „Produktbezogenes Marketing und Kundenberatung“ sollen die Lehrstoffinhalte
stets im integrativen Zusammenhang zu den anderen Unterrichtsgegenständen des Fachunterrichtes
bzw. Fachbereichsunterrichtes gebracht werden. Insbesondere sind praxisbezogene Abläufe im Handel
nachzuvollziehen. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen in die Kundenberatung, wobei
auf größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu „Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation
gepflegt werden.
Es ist großer Wert auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Schwerpunkt des Unterrichtsgegenstandes „EDV- und Telekommunikationslabor“ soll das Einrichten,
Installieren und Betreiben der EDV-Anlagen sein, wobei insbesondere auf die Datensicherheit zu
achten ist.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
15. Die Anlage A/4/10 lautet
„Anlage A/4/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
MECHATRONIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechatronische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und
Elektromaterialien haben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Er soll das für den Beruf des Mechatronikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente
und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von mechatronischen Anlagen und Maschinen
haben.
Er soll über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere
über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie, Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung und Recycling.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Verwendung. Wartung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Passungen und Toleranzen. Oberflächenschutz und Oberflächenprüfungen. Spanlose und spanende
Bearbeitung. Verbindungstechniken.
Elektromaterial
Schaltgeräte. Installationsmaterial.
Elektroinstallation und Ausrüstung von mechanischen Anlagen und Maschinen
Anforderungen. Verteilungs- und Messeinrichtungen. Installation, Prüfung und Einstellung mechatronischer
Systeme. Diagnose und Behebung von Störungen.
Schutzmaßnahmen
Schutzeinrichtungen mechatronischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen.
Leitungsschutz.
Unfallschutz
Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall.
Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile
Arten. Eigenschaften. Funktion. Ein- und Ausbau. Einsatz. Normung. Instandhaltung. Wartung.
Transport.
Elektrische Maschinen, Geräte und Anlagen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Betriebsverhalten. Ausbau. Zerlegen. Zusammenbauen und Inbetriebnahme.
Fehlerdiagnose und -behebung. Instandhaltung. Wartung.
Qualitätsmanagement
Betriebliches Qualitätsmanagement. Erfassung und Dokumentation von Arbeitsabläufen und Arbeitsergebnissen.
Kundenberatung über mechatronische Systeme. Übergabe von mechatronischen Systemen
an Kunden.
Automatisierungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf erforderlichen Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik, insbesondere
der analogen und digitalen Steuerungstechnik, kennen.
Er soll gründliche Kenntnisse über mechatronische Systeme haben und über die berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Steuer- und Regeltechnik
Aufbau und Funktion. Pneumatische und elektropneumatische Steuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische
Steuerungen. Analoge und digitale Steuerungstechnik.
Mechatronische Systeme
Aufbau und Funktion. Einsatz und Bedienung von speicherprogrammierbaren Steuerungen. Aktuatorik.
Sensorik. Flexible Fertigungssysteme. Informations- und Kommunikationstechnik in flexiblen Fertigungssystemen.
Robotertechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Steuer- und Regeltechnik
Analoge und digitale Steuerungstechnik.
Mechatronische Systeme
Aktuatorik. Sensorik. Flexible Fertigungssysteme. Robotertechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Masse und Gewicht. Bewegungslehre. Kraft. Kraftübertragung. Übersetzungen. Hebel und Drehmoment.
Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Festigkeitslehre. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre.
Berechnungen zur Zerspanungstechnik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Antriebstechnik.
Berechnungen zur Elektronik
Analog- und Digitaltechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Kraftübertragung. Übersetzungen. Festigkeitslehre.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Berechnungen zur Elektronik
Analog- und Digitaltechnik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Elektrotechnik und Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis
von Zusammenhängen kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromkreis
Größen und Einheiten. Gesetze und Regeln. Widerstandsschaltungen.
Energie und ihre Umsetzung
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Spannungserzeuger. Stromwirkungen.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Kraftwirkung im Magnetfeld. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.
Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Leistungsfaktor.
Transformator. Netzarten und genormte Spannungen.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Passive Bauelemente und Sensoren.
Halbleiter
Analoge und digitale Bauelemente.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik.
Kommunikationstechnik
Schnittstellentechnik. Bussysteme.
Computergestütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen entwerfen und Werkzeichnungen und Pläne normgerecht anfertigen sowie
technische Unterlagen lesen können.
Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Grundlagen des Zeichnens
Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Oberflächenzeichen.
Form- und Lagetoleranzen.
Maschinenbautechnische Zeichnungen
Skizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Zusammenbauzeichnungen zur Verbindungstechnik
und Kraftübertragungstechnik. Lesen von technischen Unterlagen. Anfertigen von Montage- und
Schaltpläne.
Elektrotechnische Zeichnungen
Skizzen. Ein- und mehrlinige Schalt- und Stromlaufpläne. Analoge und digitale Schaltungen. Lesen
von technischen Unterlagen. Arbeiten mit Diagrammen und Datenblättern.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen.
Automatisierungslabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Maschinenbaubereich vorkommenden Arbeiten zur CNC-Technik sowie zur
Automatisierungstechnik sicher durchführen können und dadurch die für die Fertigung und Automatisierung
notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Der Schüler soll mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen und den Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Übungen zur CNC-Technik
Programmieren. Eingeben. Optimieren. Fertigen unter Beachtung der Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Messen maschinenbautechnischer Größen. Messen, Einstellen und Prüfen mechanischer Bauelemente,
Baugruppen und Komponenten sowie pneumatischer, hydraulischer und kombinierter Steuerungen.
Elektrolabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in Labors verwendeten Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten
können.
Er soll Mess- und Schaltübungen sowie Übungen mit Messwerten durchführen und dadurch praxisbezogene
Mess-, Steuer- und Regelaufgaben sicher ausführen können.
Er soll Übungen zur Digitaltechnik, am Mikrocomputer, mit Steuerungsprogrammen sowie mit Aktuatoren
und Sensoren durchführen und dadurch Aufgaben in der Mikroelektronik sicher durchführen
können.
Er soll Übungen zur Hard- und Software durchführen und dadurch Aufgaben in der angewandten Informatik
ausführen können.
Er soll mit den Auswerten und Protokollieren von Messergebnissen und Schaltübungen vertraut sein.
Der Schüler soll mit der Unfallverhütung, den Schutzmaßnahmen und den Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Lehrstoff
Mess-, Steuer- und Regeltechniklabor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Mess- und Schaltübungen
Steuern und Regeln in mechatronischen Systemen und elektronischen Steuerungen. Erstellen, Installieren
und Konfigurieren von Programmen für mechatronische Systeme mit analogen und digitalen Steuerungen
und Regelungen.
Übungen zur Messwerterfassung und -verarbeitung
Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Anwenden von Messverfahren. Erfassen und
Übertragen analoger und digitaler Messwerte. Mess- und Schaltübungen an elektrischen Maschinen und
Einrichtungen. Arbeiten mit Bussystemen und busfähigen Messgeräten. Erstellen von Messprogrammen.
Mikroelektroniklabor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Übungen zur Digitaltechnik
Schaltübungen zur kombinatorischen und sequenziellen Logik.
Übungen am Mikrocomputer
Programmieren. Schaltübungen. Diagnostizieren und Beheben von Fehlern.
Übungen mit Steuerungsprogrammen
Installieren. Ändern. Konfigurieren. Diagnostizieren und Beheben von Fehlern.
Übungen mit Aktuatoren und Sensoren
Einstellen. Abgleichen.
Informatiklabor
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsvorschriften.
Übungen zur Hard- und Software
Zusammenbauen von Hardwarekomponenten. Konfigurieren von einschlägiger Hardware. Installieren
von Betriebssystemen und Standardsoftware. Arbeiten mit Standardsoftware. Anpassen von Software.
Auswerten von Messergebnissen und Weiterverarbeiten mit EDV-Unterstützung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist das Vorkommen
und die Anwendbarkeit der Aufgaben in der beruflichen Praxis des Mechatronikers.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
In den „Labors“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken gegeben werden, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
16. Die Anlage A/7/1 lautet
„Anlage A/7/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
GLASER, GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER,
GLASMACHEREI
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, mit dem Werkstoff Glas
vertraut sein sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
über die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse der Materialphysik haben.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über Umweltschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Glas
Arten. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung.
Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport.
Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Materialphysik
Mechanische, physikalische und chemische Eigenschaften. Thermische Eigenschaften. Optik.
Feuchtigkeitsbeständigkeit.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Mattieren. Formen. Fassen. Beschichten.
Montage. Qualitätssicherung.
Lehrstoffspezifikationen
Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Erzeugung von Glasinstrumenten. Freie Glasbearbeitung.
Glasmacherei
Arbeitsverfahren und -techniken
Hüttentechniken. Optisch Blasen. Überfang. Cracelee. Formen blasen. Freies Blasen. Fadenauflage.
Stilgläser.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Glas
Chemische und physikalische Eigenschaften.
Materialphysik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Umrechnung von metrischen Maßeinheiten. Proportionen. Längen-, Flächen- und Volums- und Masseberechnungen.
Pythagoreischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.
Materialphysikalische Berechnungen
Geschwindigkeit. Übersetzungsverhältnisse. Festigkeit. Wärme. Wärmedämmung und -durchgang.
Schall. Feuchtigkeit. Strahlungsdurchgang. Stabilitätsberechnungen von Klebestoffen.
Berufsspezifische Berechnungen
Materialbedarf. Zuschnittsoptimierung. Abrechnung lt. ÖNORM. Bauabrechnung. Fachkalkulation.
Glassatzberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Grundrechenoperationen
Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.
Materialphysikalische Berechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen
Bauabrechnung. Fachkalkulation.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computergestütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen und Pläne
lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei
arbeiten zu können.
Er soll Muster, Dekore und Formen entwerfen, skizzieren und sauber ausführen können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Technisches Zeichnen
Zeichennormen. Ansicht und Schnittdarstellungen. Naturaufnahmen.
Skizzen und Entwürfe
Muster. Dekore. Formen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen.
Lehrstoffspezifikationen
Glaser
Werkzeichnungen und Pläne
Innenausstattung. Bauglasanwendungen.
Glasmacherei
Werkzeichnungen und Pläne
Glasdarstellung. Formen schneiden.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht handhaben,
be- und verarbeiten sowie entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können
sowie die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll berufsbezogene Werksstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneiden. Fügen und Trennen. Schleifen. Bohren. Polieren. Sandstrahlen. Formen. Fassen. Beschichten.
Montieren. Qualität sichern.
Lehrstoffspezifikationen
Glaser
Werkstücke
Profilverglasungen. Intarsien. Fenster- und Türfüllungen. Bilderverglasung. Glasmöbel. Glastrennwände.
Dekorspiegel.
Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Werkstücke
Erzeugen von Glasinstrumenten.
Glasmacherei
Arbeitsverfahren und -techniken
Optisch Blasen. Überfang. Cracelee. Formen blasen. Freies Blasen. Fadenauflage. Stilgläser.
Werkstücke
Krug. Becher. Kelchglas. Frei geformte Gegenstände. Paperweight. Glasstäbe. Schmelzarbeit. Gießen.
Hüttendekore.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis der einzelnen Lehrberufe.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die didaktische Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Auf den aufgabenkonformen
Einbau der aktuellen bautechnischen Normen ist zu achten.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene Techniken zu
erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
17. In Anlage A/8/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Druckvorstufentechniker) wird im Fachunterricht
die Bezeichnung des Pflichtgegenstandes „Fachkunde“ durch die Bezeichnung „Reprotechnik“ ersetzt.
18. Die Anlage A/9/3 lautet
„Anlage A/9/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
BÜROKAUFMANN, INDUSTRIEKAUFMANN, VERWALTUNGSASSISTENT,
IMMOBILIENKAUFMANN, KANZLEIASSISTENT-NOTARIAT, -RECHTSANWALTSKANZLEI,
EINKAUF
I. STUNDENTAFEL
A. BÜROKAUFMANN
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
B. INDUSTRIEKAUFMANN
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
C. VERWALTUNGSASSISTENT
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
D. IMMOBILIENKAUFMANN
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
E. KANZLEIASSISTENT-NOTARIAT, KANZLEIASSISTENT-RECHTSANWALTSKANZLEI
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
F. EINKAUF
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
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Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse
festigen und erweitern.
Er soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern
und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben
von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von textlichen Informationen, Statistiken und Grafiken. Erstellen
von Gesprächsnotizen, Exzerpten, Gesprächsunterlagen und Protokollen. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen und Reden. Mitteilungs- und Fragetechniken
beim Gespräch. Höflichkeitsnormen. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche im beruflichen Umfeld
Sprachnormen bei Empfangs- und Verabschiedungssituationen. Kommunikationstechniken bei der
Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele
und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen
von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen
Lehrberufe einzugehen.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische Bildung“
hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend
Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch im beruflichen Umfeld“ hat berufseinschlägige zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Betrieben kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Budgetpolitik. Währung. Umweltschutz.
Der Betrieb
Arten. Dienstleistungs-, Handels- und Erzeugungsbetriebe. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung.
Rationalisierung. Logistik.
Kaufvertrag bzw. Vertragsabschlüsse
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Annahmeverzug.
Geldwesen
Sparformen. Geldanlage. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäßer Zahlungsverkehr.
Schriftverkehr
Zahlungsvordrucke. Wechsel.
Zahlungsverzug
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche
Mahnverfahren.
Schriftverkehr
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.
Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.
Leasing. Factoring.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche,
infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Sanierung. Auflösung.
Insolvenz. Privatkonkurs.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich
entwickelter Regionen. EURO. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen
Dienstverhältnis. Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Arbeitsentlohnung.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf. Schriftstücke im Betrieb zum Personalwesen.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Publicrelations. Marketing Mix. Innovationen. Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Geldwesen. Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht
in „Fachpraktikum“.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe Bedacht zu
nehmen.
Bei den Themenbereichen der Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich
die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und
die Rechenaufgaben formal richtig lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und
steuerlicher Hinsicht haben.
Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht
in „Fachpraktikum“.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Kaufmännisches Rechnen
Lehrstoff
Grundlagen des kaufmännischen Rechnens
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnung.
Zinsenrechnung. Indexrechnung.
Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kostenrechnung und Kalkulation
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter.
Spar- und Finanzierungsformen
Formen der Geldanlage. Ertragsvergleiche. Lieferantenkredit. Ratenkredit. Leasing. Factoring. Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Preisberechnungen.
Kostenrechnung und Kalkulation.
Finanzierungsformen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Buchführung
Lehrstoff
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und
Lieferantenkonten. Lagerbuchhaltung.
Erfolgsermittlung
Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische
Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Anlagenverbuchung. Abschreibung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanz
Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Nebenaufzeichnungen der Buchführung.
Doppelte Buchführung
Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen.
Bilanz.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses
vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand
vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie
der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Büroorganisation
(nur für Bürokaufmann bzw. Industriekaufmann)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über das Büro als Arbeitsraum, die bürotechnischen Einrichtungen
und die Administration der Schriftstücke eines Büros haben.
Er soll über die Organisations- und Managementformen sowie die Informationstechnologien Bescheid
wissen und Wissen über den Einsatz der Werbung haben.
Lehrstoff
Das Büro
Arbeitsplatz, Arbeitsraum und Arbeitssicherheit. Einrichtung. Kommunikationstechnologien.
Schriftstückverwaltung
Ein- und ausgehende Post. Schriftstückablage.
Organisation und Management
Organisationssysteme. Organigramm. Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken. Sozialformen des Arbeitens.
Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Information
Einsatz und Entwicklung der Informationstechnologien. Beschaffung und Bearbeitung von Informationen.
Werbung
Werbemaßnahmen. Werbemittel. Werbeagenturen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Verwaltungsfachkunde
(nur für Verwaltungsassistent)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über den Aufgaben, die Struktur, den Wirkungsbereich und
die Prinzipien der Verwaltung haben und die Grundzüge der Verwaltungsverfahren kennen.
Er soll über die seinen Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit den Verwaltungsabläufen
sowie mit den grundlegenden Bestimmungen der Kameralistik vertraut sein.
Er soll die arbeitnehmerrechtlichen Schutzbestimmungen kennen.
Der Schüler soll sich als Mitarbeiter in der Verwaltung seiner Dienstleistungsaufgabe und
-verantwortung gegenüber dem Bürger bewusst sein.
Lehrstoff
Arbeitnehmerrechtliche Schutzbestimmungen.
Die Verwaltungsbehörden
Organisation und Kompetenzen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung. Kommunikations-
und Dienstleistungsprogramme. Volksanwaltschaft. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Kanzlei- und Geschäftsordnung
Innerer Behördenaufbau. Verwaltungsabläufe.
Grundsätze der Verwaltung
Legalitätsprinzip. Stufenbau der Rechtsordnung. Amtsverschwiegenheit. Auskunftspflicht. Amtshilfe.
Amts- und Organhaftung.
Dienst- und Besoldungsrecht
Dienstverhältnisse. Rechte und Pflichten. Disziplinarrecht. Reisegebührenvorschrift.
Verwaltungsverfahren
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Bescheid, Verfahren, Zustellungen, Fristen und Kosten).
Gebührenrecht.
Organisation und Management
Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Kameralistik
Rechtsgrundlagen. Organe. Budget und Gebarungsvollzug. Vermögensverwaltung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der
beruflichen Praxis.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der
Verwaltung üblichen Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
Üben von Realsituationen und zum verantwortungsbewussten Handeln führen. Dies trifft insbesondere
für die Kapitel „Management“ und „Reisegebühren“ zu.
Immobilienfachkunde
(nur für Immobilienkaufmann)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben eines Immobilienverwaltungsbetriebes,
Immobilien und die den Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen haben.
Er soll über die Verwaltung, die Bestandspflege und das Abrechnungswesen von Immobilien Bescheid
wissen und Finanzierungskonzepte kennen.
Lehrstoff
Der Immobilienverwaltungsbetrieb
Merkmale, Organisation und Kompetenzen. Dienstleistungsprogramme. Betriebliche Risiken und
Versicherungsmöglichkeiten.
Immobilien
Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Ertrag von Immobilien. Miete. Pacht. Eigentum. Lesen von Plänen.
Finanzierungskonzepte für Immobilien
Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umfinanzierung.
Rechtliche Grundlagen
Mietrechtsgesetz. Wohnungseigentumsgesetz. ABGB betreffend Bestandsvertrag. Das Grundbuch.
Baurecht. Rechte und Pflichten der Bestandsnehmer und Eigentümer. Hausbesorgergesetz. Förderungsgesetze.
Steuerrecht für Immobilienverwalter. Konsumentenschutzgesetz.
Verträge
Kauf- und Bestandsverträge. Bezugsverträge. Wartungsverträge. Werk- und Dienstverträge, insbesondere
Hausbesorgerdienstverträge.
Immobilienverwaltung
Abschluss und Beendigung von Bestandsverträgen. Eigentumswechsel. Verwaltungsübernahme.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Immobilienbestandspflege
Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bauleistungen. Wartungs- und Instandhaltungsaufträge.
Bauakte. Meldung und Regulierung von Schadensfällen. Konzeption und Konsequenzen von Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmen.
Abrechnung
Betriebskosten. Mietzins. Bewirtschaftungskosten. Darlehensabrechnungen. Pachtzins. Veränderungen
und Anpassungen. Mahnwesen. Leistungs- und Räumungsklagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der
Immobilienverwaltung übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Rechtskanzleifachkunde
(nur für Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben einer Rechtskanzlei und die den Lehrberuf
betreffenden Rechtsgrundlagen haben.
Er soll über die Verwaltung und die Organisation einer Rechtskanzlei Bescheid wissen und die Abwicklungsprozesse
kennen.
Lehrstoff
Die Rechtskanzlei
Rechtsformen. Organisation und Kompetenzen. Kommunikations- und Dienstleistungsprogramme.
Rechtsgrundlagen
Österreichische Rechtsordnung. Aufbau der Behörden- und der Gerichtsstruktur, der Rechtspflege
und der einschlägigen Gerichtszweige sowie der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
Rechtskanzleiverwaltung
Arbeitsabläufe. Fristenläufe. Urkundswesen. Beglaubigungsurkunde. Behandlung von Kurrenten.
Leistungen.
Register, Statistiken, Akte und Dateien
Anlage. Führung. Verwaltung. Archivierung.
Organisation und Management
Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Abrechnungsmodalitäten in der Rechtskanzlei
Gebühren. Abgaben. Tarife.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der
Rechtskanzlei übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Einkaufsmanagement
(nur für Einkauf)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über den Einkauf haben und Einkaufs- und Beschaffungsprozesse
vollständig beschreiben und beurteilen können.
Er soll über die Strategien, die Mittel und die Methoden des Einkaufs Bescheid wissen und diese
anwenden können.
Er soll gründliches Wissen über die Logistik und Lagerhaltung sowie die Wertschöpfung im Einkauf
haben und mit den Fragen der Lieferanten- und Qualitätsbeurteilung sowie der Einkaufsabwicklung vertraut
sein.
Er soll über Rechtsfragen des Einkaufs Bescheid wissen und Einkaufsverhandlungen führen können.
Lehrstoff
Rechtliche Grundlagen
Allgemeines Vertragsrecht im Einkauf. Garantie. Schadenersatz. Gewährleistung. Bestimmungen
zum Umweltschutz.
Grundlagen des Einkaufs
Einkauf als betriebliche Wertschöpfung. Einkaufsorganisation. Strategische und operative Aufgaben
des Einkaufs. Einflussfaktoren.
Logistik und Lagerhaltung
Bestandssenkung und Verkürzung der Wiederbeschaffungszeiten. Just-in-time-Lieferung. Lagerartikel
-Standardisierung. Sortimentreduzierung.
Einkaufs- und Beschaffungsprozesse
Bedarfsermittlung. Produktauswahl und Preisfindung. Beschaffungsmarketing. Ergebnisdarstellung.
Zusammenarbeit mit Bedarfsträgern und Lieferanten. Leistungsbeschreibung. Eigenfertigung oder
Fremdbezug. Beschaffung von Anlagen.
Lieferantenmanagement
Lieferantenauswahl, -bewertung, -beurteilung. E-Commerce.
Qualitäts- und Projektmanagement
Qualitätsmanagementsysteme. Qualitätssicherungsvereinbarungen.
Wertschöpfung im Einkauf
Programme zur Rationalisierung und Effizienzsteigerung. Erfolgsfaktoren. Einkaufskalkulation und
Kostenplanung. Verkürzung der Durchlauf- und Lieferzeiten. Vergabesysteme. In- und Outsourcing von
Produktionsprozessen.
Verhandlungskompetenz beim Einkauf
Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensnormen des Einkäufers. Ablaufplanung einer Einkaufsverhandlung.
Führung von Gesprächen und Einkaufsverhandlungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte
ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Beim Kapitel „Verhandlungskompetenz beim Einkauf“ sind Übungen mit individuellen Aufgabenstellungen
empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu
aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht
werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern
(zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen
kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll grundlegendes Wissen über die Informations- und Kommunikationsnetze haben und Informationen
auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. Dateimanagement.
Bedienung.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen, Clients und Server in Netzwerken. LAN, WAN, Internet. Informationsbeschaffung.
Datenhandling und gesellschaftliche Aspekte
Datenschutz. Datensicherheit. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Text-
und Informationsverarbeitung“ ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrern unabdingbar.
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Besonderer Wert ist auf den verantwortlichen Umgang mit den Daten, insbesondere mit der Datensicherheit,
zu legen.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen
vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Text- und Informationsverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Textverarbeitungsanlagen arbeiten können.
Er soll grundlegende Arbeiten mit der in der Berufspraxis üblichen Standardsoftware beherrschen.
Der Schüler soll sich der Wirkung und des Stellenwertes eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst
sein.
Lehrstoff
PC-Arbeitsplatz
Warten und Pflegen. Ergonomie.
Textverarbeitung
Zehn-Finger-Tastschreiben. Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten
Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturzeichen. Korrekturen.
Anwendersoftware
Arbeiten im Bereich Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik und Präsentation sowie Datenbank.
E-Mail. Arbeiten mit dem Personalinformationsmanager.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Informatik“
ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrern unabdingbar.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist
zu verweisen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Warenkunde
(nur für Industriekaufmann und Einkauf)
Bildungs- und Lehraufgabe
In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler
Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden
eine Übersicht über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in der
Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung vertraut sein.
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden
grundlegende Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte
der in der Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung und Funktionsweise
vertraut sein.
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden
gründliche Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der
in der Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben und den Zusammenhang von Technik, Wirtschaft
und Umwelt kennen.
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe
mit steigendem Schwierigkeitsgrad und Umfang zu behandeln.
Rohstoffe und Materialien
Arten. Herkunft. Gewinnung. Lagerung. Verarbeitung.
Industrieprodukte und Waren
Arten. Eigenschaften. Verwendung und Handhabung. Gebrauch und Pflege. Warenprüfung. Lagerung.
Verpackung. Umweltschutz.
Dieser Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung der Klasse nach folgenden Fachbereichen gegliedert
und adäquat darauf abzustimmen
1. Bergwerks-, Eisenerzeugungs- und Gießereiindustrie
2. Maschinen-, Stahlbau- und Fahrzeugindustrie
3. Elektro- und Elektronikindustrie
4. Papier- und Holzverarbeitungsindustrie
5. Nahrungs- und Genussmittelindustrie
6. Eisen- und Metallwarenindustrie
7. Chemische-, Stein- und Glasindustrie
8. Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu pflegen. Sowohl Darbietung als auch Wiederholung
sollen anhand von Warenproben und Modellen erfolgen.
Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung und
des sparsamen Einsatzes der Energie ist besonders zu verweisen. Ebenso sind Umweltschutz und Sicherheit
in den Unterricht einzubeziehen.
Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern eine wirksame Koordination
und eine Ausnützung aller Querverbindungen.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen seines Lehrberufes anwenden
können.
Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie
Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und
präsentieren können.
Lehrstoff
Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen
Konsument
Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.
Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung
Einkauf – Lagerung – Verkauf.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.
Außenstände
Kontrolle – Mahnung – Klage
Unternehmen
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Organisation von Veranstaltungen
Planung – Durchführung – Evaluation.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Immobilienverwaltung
Verwaltungsübernahme – laufende Geschäftsgebarung – Verwaltungsrückgabe.
Grundstücksbevorratung
Kauf/Pacht – Bearbeitung – Weitergabe.
Abrechnung bei Immobilien
Mietzins – Betriebskosten – Darlehensabrechnung.
Beschaffungsmanagement
Beschaffungsmarketing – Lieferantenauswahl – Einkaufscontrolling.
Einkaufscontrolling
Kennzahlen/Steuergrößen – Einkaufsergebnisse – Verbesserungsmaßnahmen.
Komplexe Geschäftsfälle
Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung
– Jahresbilanz – Auswertung.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika der Lehrberufe und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes
Bedacht zu nehmen.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team
zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten
aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher
Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.
Kürzungen der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu
nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der
Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
19. In Anlage A/9/8 lautet die Überschrift
„RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHE ASSISTENZ“
20. Die Anlage A/10/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kunststoffverarbeitung) entfällt.
21. Die Anlage A/12/1 lautet
„Anlage A/12/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
SPENGLER, KUPFERSCHMIED
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Werkstätteneinrichtungen
sowie Arbeitstechniken nach dem letzten Stande der Technik gründlich kennen und
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen können.
Er soll facheinschlägige Kenntnisse über Dach und Wand sowie lufttechnische Anlagen (Spengler),
bzw. über Apparatelehre, Umwelttechnik und Installation (Kupferschmied) haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung und Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
Arten. Einsatz. Wirkungsweise und Instandhaltung.
Werkstoffbe- und -verarbeitung
Spanlose und spanende Bearbeitung mit Werkzeugen und Maschinen. Fügetechniken. Korrosions-
und Oberflächenschutz.
Lehrstoffspezifikationen
Spengler
Dach und Wand
Konstruktion. Formen. Deckungsarten. Durchbrüche und Anschlüsse.
Vorrichtungen auf Dächern. Entwässerung. Ursache und Behebung von Schäden. Lufttechnische
Anlagen.
Kupferschmied
Werkstoffbe- und -verarbeitung
Galvanik.
Apparatebau, Umwelttechnik und Installation
Armaturen. Fittings. Rohre. Entsorgung. Apparate. Geräte. Kessel. Chemische und physikalische
Zusammenhänge.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffbe- und -verarbeitung.
Lehrstoffspezifikation
Spengler
Dach und Wand.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Messtechnik
Maße und SI-Einheiten.
Physikalische Berechnungen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Berechnungen zu Mechanik, Wärmelehre,
Festigkeit und Druck.
Rechnungen zum Materialbedarf.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoffspezifikation
Spengler
Berechnungen an lufttechnischen Anlagen. Berechnungen zur Dachbelastung. Dimensionierung der
Dachentwässerung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Physikalische Berechnungen.
Masseberechnungen. Berechnungen zu Mechanik.
Rechnungen zum Materialbedarf.
Berechnungen an lufttechnischen Anlagen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Freihandskizzen sachlich richtig und Werkzeichnungen normgerecht, technisch
richtig und sauber ausführen können.
Er soll Werkzeichnungen lesen und Baupläne auswerten können.
Lehrstoff
Normen für Werkzeichnungen
Blattgrößen, Maßstäbe, Beschriftung.
Technische Zeichnungen
Darstellungsarten und Ansichten. Modellaufnahmen. Freihandskizzen. Abwicklungen. Darstellung
von Verbindungen. Darstellung von berufsbezogenen Werkstücken.
Lehrstoffspezifikation
Spengler
Bauzeichnungen
Auswerten von Bauplänen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Messtechniken und Werkstoffprüfungen sicher anwenden können.
Er soll Vorgänge aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Lufttechnik verstehen, nachvollziehen
und sie an Hand von Messungen überprüfen können.
Er soll über Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung und erste Hilfe im Laboratorium Bescheid wissen.
Lehrstoff
Messtechnik
Messen von Längen und Winkeln. Temperaturmessen. Wärmedehnung. Bestimmen von physikalischen
Größen.
Werkstoffprüfung
Prüfen und Erkennen von metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffen. Einwirkung
von chemischen Stoffen auf Materialien.
Elektrotechnik
Messung von elektrischen Größen. Unfallschutz.
Lehrstoffspezifikationen
Spengler
Lufttechnik
Messungen an Lüftungsanlagen.
Kupferschmied
Werkstoffprüfung
Chemische Oberflächenfärbung.
Elektrotechnik
Elektrolytische Oberflächenfärbung. Galvanik.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß verwenden und entsorgen, Werkzeuge und Maschinen
sicher handhaben und Werkstätteneinrichtungen pflegen können.
Er soll die Arbeitstechniken und -verfahren anwenden können und über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden und Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
Arten. Handhaben. Pflegen und Instandhalten.
Werkstoffbe- und -verarbeitung
Spanlos und spanend Bearbeiten. Herstellen von Verbindungen. Oberflächenbehandeln. Herstellen
von berufsspezifischen Werkstücken.
Lehrstoffspezifikationen
Spengler
Bauspenglerarbeiten.
Kupferschmied
Rohrarbeiten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Laboratoriumsübungen“ bzw. „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
22. Die Anlage A/15/15 lautet
„Anlage A/15/15
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
PRODUKTIONSTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen und Anlagen vertraut sein.
Er soll über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken
kennen.
Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz. Recycling. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Instandhaltung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Elektrische, hydraulische und pneumatische Bauteile und Baugruppen.
Arbeits- und Kraftmaschinen
Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Antriebsarten. Prüfung und Wartung.
Fertigungstechniken
Spanende Formgebung. Füge- und Trenntechniken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Metallische Werkstoffe. Werkzeuge, Maschinen und Anlagen. Maschinenelemente. Fertigungstechniken.
Produktionsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeits- und Produktionsabläufen vertraut sein sowie über
die Grundlagen der Arbeitsgestaltung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Organisation von Arbeitsabläufen
Konzeption und Projektplanung von Produktionen. Arbeitsvorbereitung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung.
Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Produktionsablauf
Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Einsatzplan der Werkzeuge, Maschinen
und Anlagen. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Produktqualität.
Arbeitsgestaltung
Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ergonomie. Sozialformen des Arbeitsprozesses.
Zeitwirtschaftstechniken.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen. Planimetrie (Dreieck, Viereck,
Vieleck, Kreis). Pythagoreische Lehrsatzgruppe. Trigonometrie. Koordinatensystem.
Berechnungen zur Mechanik
Gradlinige und kreisförmige Bewegungen. Berechnungen aus der Kraftübertragung. Kraft. Moment.
Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Wärme. Festigkeitsberechnungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Produktionstechnik
Berechnungen zur CNC-Technik. Berechnungen aus der Arbeitsvorbereitung und Rationalisierung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Trigonometrie.
Berechnungen zur Mechanik.
Berechnungen zur Produktionstechnik
CNC-Technik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computergestütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und Skizzen erstellen können.
Er soll Werkzeichnungen normgerecht ausführen und lesen können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Grundlagen des Zeichnens
Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Bemaßung. Maßstäbe. Lage- und Formtoleranzen.
Darstellungszeichnungen
Darstellungsarten (Parallelprojektion, CNC-gerechte Darstellung). Schnitte. Gewinde. Abwicklungen,
Durchdringungen und Verschneidungen.
Skizzen und Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Lesen und Anfertigen von Diagrammen und Schaltplänen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen.
Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die theoretischen Grundlagen von CNC, CAM und CAQ Bescheid wissen, um
auf prozessgesteuerten Werkzeugmaschinen und Messeinrichtungen arbeiten zu können.
Er soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie grundlegende Programmierungen
am PC durchführen können.
Er soll berufsbezogene Messübungen ausführen und auswerten können.
Lehrstoff
Mess- und Prüfgeräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Rechner
Programmarten. Programmaufbau.
Programmieren und Simulieren von Dreh- oder Frästeilen
Programmarten. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.
CAM
Geometrieerstellung und -übernahme. NC-Daten. Datentransfer. Simulation.
CAQ
Normen. Begriffe. Qualitätssicherung. Qualitätsprüfungen. Dokumentation und Auswertung der Daten.
Prozessorientierte Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie grundlegende
Programmierungen am Mikrocomputer durchführen können.
Er soll praxisrelevante berufsbezogene Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.
Er soll elektrisch, hydraulisch, pneumatisch und elektronisch gesteuerte Anlagen simulieren können,
ihre Betriebsverhältnisse erfassen und die Automatisierungstechnik beherrschen.
Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen
Bescheid wissen.
Er soll im Prozessablauf Fehler und Störungen erkennen und beheben können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen.
Pneumatik und Elektropneumatik
Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit
einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.
Hydraulik
Bauelemente. Hydraulische Schaltpläne. Steuerungen mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern.
Druckabhängige Folgesteuerung.
Automatisierungstechnik
Programmieren, Parametrieren und Anschließen von freiprogrammierbaren Steuerungen und Regelungen.
Werkstoffprüfung
Werkstattprüfverfahren. Härteprüfverfahren. Mechanisch-technologische Prüfverfahren.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und in Standhalten sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren
und -techniken ausführen können.
Der Schüler soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeugmaschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren
Formgebung mit Maschinen. Fügearbeiten.
Arbeiten mit CNC-Werkzeugmaschinen
Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung und -verwaltung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
Der Unterrichtsgegenstand „Prozessorientierte Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit
geben, jene Steuerungstechniken zu erlernen, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist
in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Im „Praktikum“ sollen durch Aufgabenstellungen und handlungsorientiertem Unterricht die Schüler
zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln
geführt werden. Da in diesem Pflichtgegenstand projektorientierte Arbeiten durchgeführt werden, empfiehlt
sich, im Team zu planen und die Arbeiten zu dokumentieren.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
23. Die Anlage A/15/16 lautet
„Anlage A/15/16
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
KRISTALLSCHLEIFTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Kristallschleiftechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse über Kristallglas sowie Edelsteine und synthetische Steine
haben und die im Berufe verwendeten metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffen kennen.
Er soll gründliches Wissen über die mechanischen Fertigungstechniken, die berufsspezifische
Schleiftechnologie sowie über die im Beruf verwendeten Schleif- und Poliermitteln haben.
Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen und Anlagen vertraut sein, über die
Maschinenelemente Bescheid wissen sowie Kenntnisse über die berufseinschlägigen Sicherheits- und
Umweltvorschriften haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Kristallglas
Arten von Glas. Kristallglasherstellung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung
und -vergütung. Qualitätsprüfung. Lagerung. Recycling.
Edelsteine und synthetische Steine
Arten. Be- und Verarbeitung. Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz. Recycling. Entsorgung.
Schleif- und Poliermittel
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Entsorgung.
Mechanische Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Kitttechniken.
Schleiftechnologie
Flächen-, Facetten-, Kalotten- und Kegelschliff.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Instandhaltung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Elektrische, elektronische, hydraulische und pneumatische Bauteile und Baugruppen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kristallglas. Edelsteine und synthetische Steine. Maschinenelemente.
Produktionsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeits- und Produktionsabläufen vertraut sein sowie über
die Grundlagen der Arbeitsgestaltung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Organisation von Arbeitsabläufen
Projektplanung von Produktionen. Konzeption von Arbeitsschritten, -mitteln und -methoden. Warenfluss.
Logistik. Beurteilung und Dokumentation von Arbeitsabläufen.
Produktionsablauf
Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Einsatzplan der Werkzeuge, Maschinen
und Anlagen. Überwachung und Sicherung der Arbeitsergebnisse und Produktqualität.
Arbeitsgestaltung
Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ergonomie. Sozialformen des Arbeitsprozesses.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen. Pythagoreischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Gradlinige und kreisförmige Bewegungen. Kraftübertragung. Kraft. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad.
Reibung. Festigkeit.
Berechnungen zur Pneumatik und Hydraulik
Druck. Kraftübertragung.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Produktionstechnik
CNC-Technik. Koordinationssysteme.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Längen-, Flächen-, Volums-, und Masseberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik.
Berechnungen zur Produktionstechnik
CNC-Technik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computerunterstütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen und Skizzen erstellen können.
Er soll technische Unterlagen lesen und interpretieren können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Grundlagen des Zeichnens
Normen. Symbole und Passungskurzzeichen. Bemaßung. Maßstäbe. Lage- und Formtoleranzen.
Darstellungszeichnungen
Darstellungsarten. Schnitte. Gewinde. Abweichungen, Durchdringungen und Verschneidungen.
Technische Unterlagen
Anfertigen von Skizzen. Lesen und interpretieren von technischen Unterlagen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und instand halten sowie berufsbezogene
Mess-, Prüf- und Schaltübungen ausführen können.
Er soll Übungen an elektrisch, hydraulisch, pneumatisch und elektropneumatisch gesteuerten Anlagen
durchführen können, um Betriebsverhältnisse erfassen zu können.
Er soll Übungen in der Automatisierungstechnik durchführen, Fehler und Störungen im Prozessablauf
erkennen und beheben können sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Mess-, Prüf- und Schaltübungen zur Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen.
Mess-, Prüf- und Schaltübungen zur Pneumatik und Elektropneumatik
Bauelemente. Pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne. Zeitschaltungen. Steuerungen mit
einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Selbsthalteschaltungen.
Mess-, Prüf- und Schaltübungen zur Hydraulik
Bauelemente. Hydraulische Schaltpläne. Steuerungen mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern.
Druckabhängige Folgesteuerung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Parametrieren und Anschließen von freiprogrammierbaren Steuerungen und Regelungen. Fehler erkennen
und beheben.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kristallglas, Edelsteine und synthetische Steine sowie die in diesem Lehrberuf verwendeten
metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben
und entsorgen können.
Er soll die im Beruf verwendeten Schleif- und Poliermittel sachgemäß verwenden und entsorgen
können.
Er soll Werkzeuge, Maschinen und Produktionsanlagen einstellen, rüsten, bedienen und instand halten
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll Arbeiten an Produktionsanlagen beherrschen, Fehler diagnostizieren und beheben können
sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Kristallglas
Schleifen und Polieren. Prüfen der Qualität. Recyceln.
Edelsteine und synthetische Steine
Erkennen und Bestimmen. Be- und Verarbeiten.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Verwenden. Bearbeiten. Durchführen von Wärme- und Oberflächenbehandlungen. Ausführen von
Korrosionsschutzmaßnahmen. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Arten. Einstellen. Rüsten. Handhaben. Instandhalten.
Mechanische Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Bearbeiten von Oberflächen. Montagearbeiten.
Arbeiten an Produktionsanlagen
Transferieren von Daten. Voreinstellen und Verwalten von Schleifwerkzeugen. Bedienen. Diagnostizieren
und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
Der Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Der Einsatz-EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
24. Die Anlage A/17/1 lautet
„Anlage A/17/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK, -FAHRZEUGBAUTECHNIK,
-METALLBAUTECHNIK, -METALLBEARBEITUNGSTECHNIK,
-SCHMIEDETECHNIK, -STAHLBAUTECHNIK, MASCHINENBAUTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
A. METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
B. METALLTECHNIK-FAHRZEUGBAUTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
C. METALLTECHNIK-METALLBAUTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
D. METALLTECHNIK-METALLBEARBEITUNGSTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
E. METALLTECHNIK-SCHMIEDETECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
F. METALLTECHNIK-STAHLBAUTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
G. MASCHINENBAUTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Blechtechnik
(nur für Metalltechnik-Blechtechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Blechtechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben,
sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik, Bescheid wissen.
Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über die Konstruktionen in
der modernen Blechtechnik haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen
Wärme-, Schall, Brand- und Objektschutz. Lüftungstechnik.
Konstruktionen in der Blechtechnik
Arten. Bauweise. Funktionen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe
Eigenschaften. Normung.
Automatisierungstechnik.
Bauphysikalische Grundlagen.
Konstruktionen in der Blechtechnik
Arten.
Fahrzeugbautechnik
(nur für Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Fahrzeugbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe
haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik Bescheid wissen.
Er soll gründliches Wissen über Aufbauten am Fahrzeug, über die Fahrzeugtechnik sowie über die
Kraftfahrzeugelektrik haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein und die Rechtsvorschriften und Aufbaurichtlinien für den Fahrzeugbau kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung. Rechtsvorschriften und Aufbaurichtlinien
für den Fahrzeugbau.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Aufbauten
Arten. Baugruppen.
Fahrzeugtechnik
Antriebsarten. Bremssysteme. Hydrauliksysteme. Achsen. Lenkung. Federung. Räder. Reifen. Arten
und Grundlagen der Motortechnik.
Kraftfahrzeugelektrik
Bauteile. Energieversorgung. Beleuchtungs- und Signalanlagen. Elektrische und elektronische Steuerungssysteme.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe
Eigenschaften. Normung.
Automatisierungstechnik.
Aufbauten.
Fahrzeugtechnik.
Kraftfahrzeugelektrik
Elektrische und elektronische Steuerungssysteme.
Metallbautechnik
(nur für Metalltechnik-Metallbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Metallbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe
haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik, Bescheid wissen.
Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über die Konstruktionen in
der modernen Metallbautechnik haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Lager. Verbindungs- und Befestigungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen
Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.
Arbeitsverfahren in der Metallbautechnik
Sicherheitstechniken. Dämm-, Dicht- und Isoliertechniken. Statische Verbindungs- und Befestigungstechniken.
Montagetechniken. Glasbau.
Konstruktionen in der Metallbautechnik
Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik. Metallbau- und Fassadentechnologie.
Metalle, Kunststoffe und Profile. Fenster, Türen, Tore, Treppen und Geländer. Fassadenelemente und
-konstruktionen. Füllungen und Verkleidungen. Bauanschlüsse. Sicherheitstechnische Einrichtungen,
Beschläge, Schließanlagen, Schlösser, Markisen und Begehvorrichtungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Hilfsstoffe
Normung.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung.
Automatisierungstechnik
CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen.
Konstruktionen in der Metallbautechnik
Türen, Tore. Schließanlagen, Schlösser. Metallbau- und Fassadentechnologie.
Metallbearbeitungstechnik
(nur für Metalltechnik-Metallbearbeitungstechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Metallbearbeitungstechnik verwendeten Werk- und
Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik, Bescheid wissen.
Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über die Konstruktionen in
der modernen Metallbearbeitungstechnik haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen
Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.
Arbeitsverfahren in der Metallbearbeitungstechnik
Befestigungstechniken. Montagetechniken.
Konstruktionen in der Metallbearbeitungstechnik
Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik. Fenster, Türen und Tore. Fassaden.
Sicherheitstechnische Einrichtungen. Beschläge und Schließanlagen. Treppen. Geländer. Tresorbau. Markisen.
Begehvorrichtungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung.
Automatisierungstechnik.
CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen.
Konstruktionen in der Metallbearbeitungstechnik
Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik.
Schmiedetechnik
(nur für Metalltechnik-Schmiedetechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Schmiedetechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben,
sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik, Bescheid wissen.
Der Schüler soll mit den Werkzeugmaschinen in der Schmiedetechnik sowie mit der Stilkunde vertraut
sein.
Er soll gründliches Wissen in der modernen Schmiedetechnik haben sowie über die berufseinschlägigen
Metallgestaltungsarbeiten Bescheid wissen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Werkzeugmaschinen in der Schmiedetechnik
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Stilkunde
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.
Konstruktionen in der Schmiedetechnik
Schmieden von Hand, im Gesenk und mit Krafthammer. Schmieden von Metallen und Nichteisenmetallen.
Anfertigung von Schmiedewerkzeugen und Vorrichtungen. Industrielles Schmieden.
Metallgestaltungsarbeiten
Zusammenbau, Montage, Einstellung und Reparatur von Schmiedeprodukten. Anfertigung und
Montage von elektrischen und elektronischen Tür- und Torantrieben. Anfertigung und Bearbeitung von
Konstruktionen aus Edelstahl und Nichteisenmetallen. Restaurierung historischer Metallarbeiten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe
Eigenschaften. Normung.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen.
Fertigungstechniken
Oberflächenbehandlung.
Automatisierungstechnik.
Stilkunde.
Metallgestaltungsarbeiten
Einstellung und Reparatur von Schmiedeprodukten.
Stahlbautechnik
(nur für Metalltechnik-Stahlbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Stahlbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben,
sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik, Bescheid wissen.
Er soll die Grundlagen der Bauphysik kennen sowie gründliches Wissen über Konstruktionen in der
modernen Stahlbautechnik haben.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen
Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.
Arbeitsverfahren in der Stahlbautechnik
Statische Verbindungstechniken, Befestigungstechniken und Montagetechniken.
Konstruktionen in der Stahlbautechnik
Stiegen, Geländer, Glasbau, Gebäude- und Hallenkonstruktionen. Hebe- und Fördertechnik. Behälter
- und Kesselbau. Umweltschutzbau. Anlagenbau. Stahlbaukonstruktionen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung.
Automatisierungstechnik.
CNC-Technik.
Bauphysikalische Grundlagen.
Arbeitsverfahren in der Stahlbautechnik
Statische Verbindungstechniken. Anlagenbau.
Maschinenbautechnik
(nur für den Lehrberuf Maschinenbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die in der Maschinenbautechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe
haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein sowie gründliches
Wissen über Maschinenelemente und über die Fertigungstechniken haben.
Er soll über die aktuellen Mess-, Prüf-, Schweiß- und Automatisierungstechniken, insbesondere der
CNC-Technik, Bescheid wissen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Elektrotechnik und Elektronik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Spezielle
Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe
Eigenschaften. Normung.
Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme und Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Berechnungen zur Schweißtechnik
Gasverbrauch. Elektrodenverbrauch. Verbrauch von Zusatzwerkstoffen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Zusätzlich für die Lehrberufe Metalltechnik-Metallbautechnik, -Metallbearbeitungstechnik,
-Stahlbautechnik
Berechnungen zur Biegung und Knickung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden
Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Computergestütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Handskizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können,
um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Anfertigen von werkstückgerechten Handskizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen und Durchdringungen. Lesen und
interpretieren von technischen Unterlagen und fachspezifischen Zeichnungen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre Bedeutung
für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Messen und Schalten
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Schaltübungen. Übungen an einfachen
Stromkreisen. Erstellen von Messprotokollen.
CNC-Technik
Übungen zum Programmieren, Eingeben, Optimieren, Fertigen und zur Qualitätssicherung.
Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, elektronischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Zusätzlich für die Lehrberufe Metalltechnik-Metallbautechnik, -Metallbearbeitungstechnik,
-Stahlbautechnik
Messübungen in der Bauphysik.
Blechtechnisches Praktikum
(nur für Metalltechnik-Blechtechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere in der
Schweißtechnik und Blechtechnik, beherrschen.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Arbeiten in der Blechtechnik
Herstellen, Zusammenbauen und Montieren von Bauteilen.
Fahrzeugbautechnisches Praktikum
(nur für Metalltechnik-Fahrzeugbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.
Er soll Arbeiten in der Fahrzeugbautechnik sowie in der Kraftfahrzeugelektrik sicher durchführen
können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Fahrzeugbautechnik
Arbeiten an Achsen, Federn, Bremsanlagen, Rädern, Reifen, Lagern und Hydrauliksystemen.
Kraftfahrzeugelektrik
Arbeiten an Beleuchtungs- und Signalanlagen, elektrischen und elektrohydraulischen Steuerungen.
Metallbautechnisches Praktikum
(nur für Metalltechnik-Metallbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.
Er soll Systemkomponenten und Bauteile im Metallbau zusammenbauen und montieren können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Arbeiten im Metallbau
Zusammenbauen und Montieren von Systemkomponenten und Bauteilen.
Metallbearbeitungstechnisches Praktikum
(nur für Metalltechnik -Metallbearbeitungstechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken der Metallbearbeitungstechnik, insbesondere der Schweißtechnik,
beherrschen.
Er soll die berufsspezifischen Bauteile fertigen, zusammenbauen und montieren können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Arbeiten in der Metallbearbeitung
Fertigen, Zusammenbauen und Montieren von Bauteilen.
Schmiedetechnisches Praktikum
(nur für Metalltechnik-Schmiedetechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.
Er soll die Arbeiten in der Schmiedetetechnik beherrschen und berufsspezifische Metallgestaltungsarbeiten
ausführen können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Arbeiten in der Schmiedetechnik
Schmieden von Hand, im Gesenk und mit Krafthammer. Schmieden von Metallen und Nichteisenmetallen.
Anfertigen von Schmiedewerkzeugen und Vorrichtungen.
Metallgestaltungsarbeiten
Zusammenbauen, Montieren, Einstellen und Reparieren von Schmiedeprodukten. Anfertigen und
Montieren von elektrischen und elektronischen Tür- und Torantrieben. Anfertigen und Bearbeiten von
Konstruktionen aus Edelstahl. Restaurieren historischer Metallarbeiten.
Stahlbautechnisches Praktikum
(nur für Metalltechnik-Stahlbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.
Er soll Bauelemente im Stahlbau zusammenbauen und montieren können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Arbeiten im Stahlbau
Zusammenbauen und Montieren von Bauelementen des Stahlbaues.
Maschinenbautechnisches Praktikum
(nur für Maschinenbautechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken der Metalltechnik, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.
Er soll die Arbeiten in der Maschinenbautechnik sorgfältig ausführen können.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den Schutzmaßnahmen
vertraut sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gefahrenunterweisung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln.
Schweißtechniken
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Arbeiten in der Maschinenbautechnik
Zusammenbauen von mechanischen Baugruppen und Komponenten. Zusammenbauen, Montieren
und Prüfen von Maschinen und Anlagenteilen. Erstellen von Fertigungsprogrammen.
Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische
Aufgaben als zusammenfassende Arbeiten projektieren, ausführen und präsentieren können.
Er soll dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung der technischen, mathematischen
und zeichnerischen Sachverhalte Analysen, Bewertungen und kundenorientierte Lösungen darstellen
können.
Lehrstoff
Projektieren von Arbeitsaufträgen
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren
und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen
und Einrichtungen. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen
der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der festgelegten
Arbeitsabläufe.
Präsentationen
Darstellen von Projektarbeiten. Präsentieren der Arbeitsergebnisse.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“, die diversen „Praktika“ sowie „Projektpraktikum“
sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und
den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Im „Praktikum“ sollen die in der Fachtheorie und in „Laboratoriumsübungen“ gewonnenen Kenntnisse
unmittelbar umgesetzt werden. Die inhaltliche und sachlogische Abfolge von Fachtheorie, Laboratoriumsübungen
und Praktikum soll zeitlich entsprechen.
Im „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Bearbeiten von Arbeitsaufträgen auf
die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Es soll dem Schüler zum logischen und vernetztem
Denken führen und technische, mathematische und zeichnerische Fachgebiete verknüpfen. Dabei empfiehlt
sich, dass Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im
Team planen und erarbeiten.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
25. Die Anlage A/18/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fahrzeugfertiger, Schmied) entfällt.
26. Die Anlage A/18/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Messerschmied) erhält die Anlagenbezeichnung
„A/17/2“.
27. Die Anlage A/18/4 lautet
„Anlage A/18/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
KONSTRUKTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut
sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken
kennen.
Er soll über die Arbeits- und Kraftmaschinen, für die Konstruktionen entwickelt werden, Bescheid
wissen.
Er soll die für den Beruf wichtigen Grundlagen der Mechanik, Hydraulik, Pneumatik, Elektrotechnik
und Elektronik kennen sowie über die Mess- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Technisches Grundlagenwissen
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Elektronik.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Arbeits- und Kraftmaschinen
Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Metallische und nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und
Geräte. Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Berechnungen
Zahlenbereiche. Gleichungen. Formelumwandlungen. Potenzen. Berufsbezogene Längen-, Flächen,
Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.
Berechnungen zur Geometrie
Planimetrie (Dreieck, Vieleck, Kreis, Ellipse, Pythagoreischer Lehrsatz). Trigonometrie des recht-
und schiefwinkeligen Dreiecks. Koordinatenberechnungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Mechanik
Geradlinige und kreisförmige Bewegungen. Kraft. Vektoren. Moment. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad.
Reibung. Festigkeit. Wärme. Übersetzungen. Getriebe. Dimensionierungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Geometrie
Planimetrie. Trigonometrie.
Berechnungen zur Mechanik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe, sofern das Stundenausmaß
auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 beträgt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfinstrumente handhaben und praxisrelevante Mess-, Prüf- und
Schaltübungen ausführen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für
die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll grundlegende Aufgaben zur Automatisierungstechnik und Fertigungstechnik ausführen können,
das Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Elektrotechnik
Übungen mit Schalt- und Bauelementen. Übungen aus dem Bereich der Messtechnik. Schaltübungen.
Übungen an einfachen Stromkreisen. Erstellen von Messprotokollen.
Pneumatik und Elektropneumatik
Übungen mit Bauelementen. Übungen mit pneumatischen und elektropneumatischen Schaltungen
sowie Zeitschaltungen. Steuerungen mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern.
Wärmebehandlung
Übungen zum Glühen und Härten.
Werkstoffprüfung
Übungen zu Werkstattprüfverfahren. Metallographisches Prüfen. Härte prüfen. Mechanisch-
technologisches Prüfen. Übungen zu zerstörungsfreien Prüfverfahren. Erstellen von Messprotokollen.
Hydraulik und Elektrohydraulik
Übungen mit Bauelementen. Übungen mit hydraulischen und elektrohydraulischen Schaltungen.
Steuern mit einfach- und doppelwirkenden Zylindern. Übungen zu druckabhängigen Folgesteuerungen.
Elektronik
Übungen zur analogen und digitalen Messtechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.
Aufbauen von und Üben mit Schaltungen der Leistungselektronik und SPS.
CAD-CAM
Handhaben von PC- und Peripheriegeräten. Übungen zur Geometrieerstellung und -übernahme.
Übungen mit verschiedenen Programmen. Transfer von Daten. Werkzeugvoreinstellen und Werkzeugverwalten.
Fertigen auf CNC-Maschinen.
CAQ
Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Messdaten.
Konstruktionsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien
und technischen Unterlagen einsetzen, handhaben und instand halten können.
Er soll unter Beachtung der Zeichennormen Skizzen und Werkzeichnungen manuell und mit rechnergestützten
Systemen ausführen sowie lesen können.
Er soll Konstruktionen berufsspezifischer Projekte unter Bedachtnahme eines modernen Projektmanagements
und unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung von der Planung bis zur Fertigstellung
realisieren können.
Er soll dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung der technischen, mathematischen,
zeichnerischen und wirtschaftlichen Sachverhalte Lösungen darstellen und präsentieren können.
Lehrstoff
Zeichen- und Arbeitsgeräte
Arten. Einsatz. Handhaben. Instandhalten.
Zeichenmaterialien und technische Unterlagen
Arten. Einsatz. Handhaben. Instandhalten.
Manuelles und computergestütztes Zeichnen
Zeichennormen. Zeichnen von Durchdringungen, Abwicklungen und Modellaufnahmen. Freihandskizzieren
und Entwerfen von Konstruktionen. Anfertigen von Einzelteilgruppen- und Zusammenbauzeichnungen.
Projektieren von Konstruktionen
Erstellen einer Arbeitsplanung nach Vorgabe. Festlegen des Terminplanes. Ausarbeiten von Lösungsvarianten
zur Aufgabenstellung. Bewerten der Lösungsvarianten. Entscheiden und Begründen der
gewählten Vorgangsweise. Erstellen detaillierter Berechungsunterlagen zur gewählten Lösung.
Konstruieren
Skizzieren. Auswählen der Werkstoffe. Berechnen. Dimensionieren. Entwerfen. Realisieren auf
rechnergestützten Systemen. Dokumentieren.
Präsentieren
Dokumentieren des Projektes. Präsentieren der Arbeitsergebnisse.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind die Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Laboratoriumsübungen“ bzw. „Konstruktionsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum
Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Das Projektieren, Bearbeiten und Präsentieren von komplexen Arbeitsaufträgen sollte am Ende der
Ausbildung stehen und dem Schüler zum logischen und vernetztem Denken führen. Es empfiehlt sich,
technische, mathematische, zeichnerische und wirtschaftliche Fachgebiete zu verknüpfen. Dabei empfiehlt
es sich, dass Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden
im Team planen und erarbeiten.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
28. Die Anlage A/19/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Physiklaborant, Werkstoffprüfer) erhält die
Anlagenbezeichnung „A/18/1“.
29. Die Anlage A/19/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Technischer Zeichner) erhält die Anlagenbezeichnung
„A/18/2“.
30. Die Anlage A/19/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vermessungstechniker) erhält die Anlagenbezeichnung
„A/18/3“.
31. Die Anlage A/23/5 lautet
„Anlage A/23/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ORTHOPÄDIETECHNIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Anatomie und Physiologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des menschlichen
Körpers und vertieftes Wissen über das Stützsystem und den Bewegungsapparat haben.
Er soll insbesondere über Anomalien und pathologische Abweichungen in der Anatomie und Physiologie
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Allgemeine Anatomie und Physiologie
Zelle. Gewebe. Drüsen. Blut- und Kreislauforgane. Atmungssorgane. Verdauungsorgane. Harn- und
Geschlechtssystem. Nervensystem. Haut. Anomalien und pathologische Veränderungen.
Stützsystem
Stamm. Schädel. Obere Extremitäten. Untere Extremitäten. Anomalien und pathologische Veränderungen.
Bewegungsapparat
Knochen. Knochenverbindungen. Sehnen und Bänder. Muskeln. Anomalien und pathologische Veränderungen.
Orthopädietechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für seinen Beruf notwendigen rechtlichen Grundlagen Bescheid wissen und
Kenntnisse über das Gesundheitswesen sowie die Biomechanik des menschlichen Körpers haben.
Er soll gründliches Wissen über die Prothesentechnik, die Orthesentechnik sowie die Rehabilitationstechnik
haben und dieses bei der Kundenbetreuung einfühlsam einsetzen können.
Lehrstoff
Rechtliche Grundlagen
Berufseinschlägige Sicherheits- und Hygienevorschriften. Medizinproduktegesetz. Versicherungssysteme.
Rechtsvorschriften zur Verrechnung.
Gesundheitswesen
Heilbehelfe und Hilfsmittel. Behandlungsmethoden.
Biomechanik
Statik und Dynamik des menschlichen Körpers.
Prothesentechnik
Orthopädische Maßsysteme. Mechanische, hydraulische und elektronisch gesteuerte Bauteile. Prothesen
für Extremitäten und Brust. Ausmessung von Körperteilen. Anpassung von Prothesen. Reparatur
und Instandhaltung von Prothesen und Epithesen.
Orthesentechnik
Aufbau, Einsatz und Anpassung von Orthesen für Rumpf und Extremitäten. Inkontinenz- und Stomaversorgung.
Kompressionsbehelfe. Orthopädische Fußstützen. Reparatur und Instandhaltung von
Orthesen.
Rehabilitationstechnik
Aufbau und Einsatz von Sitz- und Liegeschalen sowie Rollstühle. Messung, Abformung, Modellierung
und Anpassung von Sitz- und Liegeschalen. Reparatur und Instandhaltung von rehabilitationstechnischen
Behelfen im Rahmen der Orthopädietechnik.
Kundenbetreuung
Beratung zu Heilbehelfen und deren Dokumentation.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein sowie Kenntnisse über die berufsspezifischen
Arbeitsverfahren und -techniken haben.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können. Er soll sich dabei der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner,
Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Handelsbezeichnungen, Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung und Reparatur.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Beschichtungen. Füge- und Trenntechniken. Qualitätssicherung.
Ur- und Umformverfahren
Urformungen in der Gips- und Kunststofftechnik. Umformungen in der Metall-, Gips-, Leder-, Textil-,
Holz- und Kunststofftechnik.
Fachliches Rechnen
Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Gebrauch der in der
Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz. Wirkungsweise.
Arbeitsverfahren und -techniken
Füge- und Trenntechniken.
Ur- und Umformverfahren
Ur- und Umformungen in der Kunststofftechnik.
Computergestütztes Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundlagen des technischen Zeichnens kennen sowie Stücklisten, Tabellen,
Diagramme, Handbücher und Bedienungsanleitungen lesen, interpretieren und verwenden können.
Er soll Skizzen, Zeichnungen und Schnittmuster händisch ausführen können.
Er soll Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben und technische Zeichnungen aus dem Bereich der Anatomie und Orthopädietechnik
computergestützt anfertigen können.
Lehrstoff
Grundlagen des technischen Zeichnens
Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung. Oberflächenangaben. Schriftfeld. Toleranzen. Anfertigen
von Skizzen und Schnittmustern. Zeichnen von Gewinden und Nieten. Lesen, Interpretieren und Anwenden
von Stücklisten, Tabellen, Diagrammen, Handbüchern und Bedienungsanleitungen.
Zeichnungen aus der Anatomie
Maßverhältnisse des menschlichen Körpers. Anatomische Teil- und Ganzzeichnungen. Maß- und
Modellaufnahmen. Formvergleichszeichnungen.
Orthopädietechnische Zeichnungen
Elemente und Ganzzeichnungen von orthopädischen Heilbehelfen und Hilfsmitteln.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen
Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen sowie insbesondere
orthopädietechnische Messungen ausführen können.
Er soll die mechanischen, chemischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen ausführen sowie
ihre Bedeutung für die Praxis erkennen können.
Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, ihre Betriebsverhältnisse
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Messen und Schalten
Übungen an einfachen Stromkreisen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen
zu Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Mess- und Schalttechnik.
Erstellen von Messprotokollen.
Orthopädietechnisches Messen
Konventionelles und lasergestütztes Messen am menschlichen Körper und Übungen an orthopädischen
Behelfen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen, chemischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Erstellen von
Messprotokollen.
Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen sowie zu
speicherprogrammierbaren Steuerungen. Schaltübungen.
Orthopädietechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben
und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeiten zur Orthopädietechnik beherrschen sowie über Unfallverhütung,
Schutz- und Hygienemaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienemaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen. Urformen. Umformen.
Orthopädietechnik
Ausmessen von Körperteilen. Dokumentieren der Bauteile und der Patientendaten. Herstellen, Anpassen
und Instandhalten von Prothesen, Orthesen und Bandagen. Handhaben und Verwenden mechanischer,
hydraulischer und elektronischer Bauteile. Messen, Abformen und Modellieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
In den Unterrichtsgegenständen „Anatomie und Physiologie“ und „Orthopädietechnik“ ist insbesondere
auf die medizinisch-technischen Fachausdrücke Bedacht zu nehmen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund.
„Computergestütztes Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen,
dass einer zeichnerischen Vorbereitung bedarf. Die Verwendung des Computers setzt die Beherrschung
der für das technische Zeichnen notwendigen Grundlagen voraus.
Der Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ sowie „Orthopädietechnisches Praktikum“
sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den
individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
32. Die Anlage A/23/6 lautet
„Anlage A/23/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
FITNESSBETREUUNG
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND
DIDAKTISCHEGRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Sportbiologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die für den Lehrberuf wichtigen Bereiche der Anatomie und Physiologie
haben und über Adaptationsprozesse, krankhafte Veränderungen und Schäden Bescheid wissen.
Er soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über Erste-Hilfe-Maßnahmen haben.
Lehrstoff
Stütz- und Bewegungsapparat
Bau und Mechanik des Skeletts. Bau, Lage und Funktion der Knochen, Muskeln, Sehnen, Bänder
und Gelenke des Rumpfes und der Gliedmaßen. Krankhafte Veränderungen und Schäden. Ausgleichsübungen.
Blutkreislauf und Atmungsorgane
Bau, Lage und Funktion des Herzens, der Blutgefäße sowie der Lunge. Adaptationsprozesse der Organsysteme
bei sportlichem Training. Krankhafte Veränderungen. Warnhinweise. Konsequenzen.
Grundlagen zur ersten Hilfe
Die Erste-Hilfe-Apotheke. Erste Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen,
Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Ohnmacht
und Bewusstlosigkeit. Atemstillstand. Kreislaufstillstand.
Ernährungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die für den Lehrberuf wichtigen Zusammenhänge zwischen Ernährung,
Leistung und Gesundheit haben und über Veränderungen und Schäden durch Fehlernährung Bescheid
wissen.
Er soll insbesondere mit den Ernährungsgrundsätzen für sportliche Aktivitäten vertraut sein.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Biologische Grundlagen
Verdauungsorgane. Verdauung und Leistung. Zelle. Zellstoffwechsel. Energiebedarf. Energiefreisetzung.
Regeneration.
Nahrungs- und Genussmittel
Zusammensetzung, Aufbau und Bedeutung für die Sportausübung der Kohlenhydraten, Fette, Proteine,
Vitamine und Mineralstoffe. Functional food.
Flüssigkeitsbilanz
Trinkverhalten. Flüssigkeitsdefizit. Bedeutung für den Stoffwechsel.
Ernährungsstrategien
Gezielte Ernährung für verschiedene Sportarten. Maßnahmen zur Gewichtsabnahme. Arten und
Auswirkung von Dopingsubstanzen.
Psychologie und Ästhetik der Nahrung
Einfluss von Farbe, Form, Geruch und Geschmack.
Bewegungs- und Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den sportmotorischen Bewegungsabläufen und der Leistungsdiagnostik vertraut
sein. Er soll dabei die Abgrenzung seiner Tätigkeit zum medizinischen Fachbereich kennen und über die
rechtlichen Bestimmungen in der Branche Bescheid wissen.
Er soll die Grundzüge der Trainingslehre kennen und unter Beachtung belastungsabhängiger Faktoren
individuelle Programme für Kunden erstellen können.
Er soll über die im Fitnessbereich verwendeten Geräte und Maschinen Bescheid wissen und deren
Verwendung und Wirkung kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Konsumentenschutzgesetz. Haftung. Vertragsbedingungen. Informationspflicht.
Bewegungslehre
Der sportmotorische Bewegungsablauf. Grob- und Feinkoordinationen. Körperbauliche Einflüsse
und individuelle Bewegungsstile.
Allgemeine Trainingslehre
Sportmotorische Beanspruchungsformen. Trainingsziele (Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Schnelligkeit,
Koordination). Trainingsmethoden. Gerätegebundene und -ungebundene Übungen. Belastungsnormative.
Wochen-, Monats-, Jahresplanung. Individual- und Sozialformen des Übens. Überprüfen des
Trainingsfortschrittes. Methoden der Animation und Verstärkung beim Training.
Leistungsdiagnostik
Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen, Herz und Kreislauf
sowie Körperfett.
Spezielle Trainingsprogramme
Erstellen von individuellen Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung von alters-, geschlechts-
und leistungsabhängigen Belastungskomponenten. Einbeziehung von zeitlichen Voraussetzungen und
persönlichen Zielsetzungen. Trends und Entwicklungen im Fitnessbereich.
Trainingsgeräte und -maschinen
Arten. Verwendung. Wirkung. Instandhaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Leistungsdiagnostik. Spezielle Trainingsprogramme.
Waren- und Verkaufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse seines Lehrberufes haben und den warenkundlichen
Sprachschatz beherrschen.
Er soll über Präsentationsmöglichkeiten der Waren des Fachbereiches Bescheid wissen.
Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten
Verkaufsgespräches beherrschen.
Lehrstoff
Branchenübliche Waren
Herkunft. Handelsübliche Bezeichnungen. Sorten. Formen. Größen. Eigenschaften. Behandlung.
Gebrauch und Pflege. Lagerung. Ablauftermine. Pflege. Verpackung.
Rechtliche Bestimmungen
Gesetzliche und sonstige Vorschriften. Gesundheitliche Aspekte.
Werbung und Verkaufsförderung
Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity.
Verkaufspsychologische Grundlagen
Kaufmotive. Motivationsmethoden. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Argumentation.
Kundengespräche
Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Beratung. Ergänzungsverkauf. Verhalten bei Reklamationen
und Diebstahl.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – auch unter Verwendung berufsspezifischer Geräte und Maschinen – Übungen und
Übungsprogramme zum Bereich Aufwärmen, Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Schnelligkeit und Koordination
erklären und herzeigen können.
Er soll Übungen von Kunden kompetent überwachen, Fehler bei der Durchführung erkennen und
beheben können und Animationstechniken beherrschen.
Er soll Tests und Messungen zur Leistungsdiagnostik sowie helfende Maßnahmen bei Verletzungen
und gesundheitlichen Komplikationen durchführen können und dabei die Abgrenzung seiner Tätigkeit
zum medizinischen Fachbereich erkennen und beachten.
Lehrstoff
Übungen zum Trainingsbeginn
Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen. Animationstechniken.
Leistungsdiagnostik
Durchführen von Tests und Messungen zu den Bereichen Kraft, Beweglichkeit, Muskelfunktionen
sowie Körperfett. Beratung anhand vorliegender Testergebnisse.
Übungen zum Ausdauertraining
Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.
Übungen zum Krafttraining
Training spezieller Muskelgruppen. Analysieren und Beheben von Fehlhaltungen. Entwickeln und
Umsetzen von Trainingsplänen.
Übungen zur Beweglichkeit
Dehnübungen der verschiedenen Muskelgruppen. Stretching der Antagonisten beim Krafttraining.
Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.
Übungen zum Schnelligkeitstraining
Azyklisch und zyklisch Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.
Übungen zur Koordination
Fein- und grobmotorische Übungsreihen. Entwickeln und Umsetzen von Trainingsplänen.
Kombinationsprogramme
Entwickeln und Durchführen von Trainingszyklen. Spezielle Programme der Fitnessstudios. Übungen
im Gruppentraining. Abfassen von Trainingsprotokollen.
Helfende Maßnahmen
Übungen zur Versorgung und Hilfe bei Wunden, Blutungen, Schock, Zerrungen, Verstauchungen,
Verrenkungen, Brüchen, Kopfverletzungen, Verletzungen im Bereich Rücken und Brustkorb. Helfende
Maßnahmen bei Ohnmacht und Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand.
Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Einbeziehung von Kontrollmaßnahmen mehrere berufsspezifische Aufgabenstellungen
als zusammenfassende Arbeiten projektieren, anleiten, kontrollieren und präsentieren können.
Er soll dabei durch Verknüpfung der Sportbiologie, der Ernährungslehre sowie der Bewegungs- und
Trainingslehre Analysen, Bewertungen und kundenorientierte Lösungen darstellen können.
Lehrstoff
Projektieren von Aufgabenstellungen
Vorgabe einer komplexen Aufgabenstellung. Sportbiologische Anamnese und Erheben von persönlichen
Daten. Auswählen und Durchführen von Tests und Analysieren und Bewerten der Testergebnisse.
Festlegen des Trainings unter Auswahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen des Fitnessbereiches.
Anleiten des Trainings unter Berücksichtigung von Kontrollmaßnahmen zum Trainingsfortschritt.
Präsentationen
Führen von Trainingsprotokollen. Darstellen des Projektablaufes und Präsentieren der Arbeitsergebnisse.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Das „Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln. Großer Wert ist auf das Eigenkönnen
der Schüler zu legen, die die Voraussetzung zum Herzeigen und Erklären von Übungen ist.
Im „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Planen, Anleiten und Kontrollieren von Trainingsprogrammen
auf die praxisbezogene Kundenbetreuung Wert zu legen. Es soll dem Schüler zum vernetzten
Denken führen und verschiedene Fachgebiete verknüpfen. Dabei empfiehlt sich, dass Schüler Projekte
mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden im Team planen und erarbeiten. Um möglichst unterschiedliche
Aufgabenstellungen zu erfassen, sollten auch virtuelle Fragestellungen einer Lösung zugeführt werden
(zB Aufbautraining nach Verletzungen, Training zur Vorbereitung auf Bergtouren). Die Präsentation der
Projekte vor der Klasse schult die rhetorischen Fähigkeiten und erweitert die Kompetenz der Schüler.
In „Waren- und Verkaufskunde“ empfehlen sich Rollenspiele und Verkaufsgespräche, wobei auf die
größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist. Der Pflege der Sprache ist besonderes
Augenmerk beizumessen. Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich in diesem Pflichtgegenstand,
Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.
Bei allen Übungen ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Auf die Abgrenzung der sportbetreuenden Tätigkeit zu medizinischen Fachbereichen ist besonderer
Wert zu legen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.“
33. Die Anlage A/24/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Stoffdrucker, Textilchemie) erhält die Anlagenbezeichnung
„A/19/1“.
34. Die Anlage A/24/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner)
erhält die Anlagenbezeichnung „A/19/2“.
35. Die Anlage A/24/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Dessinateur für Stoffdruck) erhält die Anlagenbezeichnung
„A/19/3“.
36. Die Anlage A/25/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Zahntechniker) erhält die Anlagenbezeichnung
„A/23/4“.
37. Die Anlagen A/25/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bandagist) und A/25/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Orthopädiemechaniker) entfallen.