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461_1999 AT

461. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Regelung des Aufenthaltsrechts kriegsvertriebener Kosovo-Albaner

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 461. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Regelung des Aufenthaltsrechts kriegsvertriebener Kosovo-Albaner

Auf Grund des § 29 des Fremdengesetzes 1997, BGBl. I Nr. 75, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 158/1998, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung, mit der das Aufenthaltsrecht kriegsvertriebener Kosovo-

Albaner geregelt und die Niederlassungsverordnung 1999 geändert wird, BGBl. II Nr. 133/1999, wird wie

folgt geändert

1. In Artikel I wird § 4 zu Abs. 1; es wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Ein Aufenthaltsrecht Fremder gemäß den §§ 1 bis 3, das am 31. Dezember 1999 besteht, wird

bis zur Ausreise der Fremden mit finanzieller Rückkehrhilfe, längstens bis 31. März 2000 verlängert.“

2. In Artikel I werden nach § 4 folgende §§ 5 und 6 angefügt

„§ 5. Fremden, denen gemäß den §§ 1 bis 3 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht eingeräumt wurde

und die über eine Bestätigung des Bundeslandes ihres Aufenthaltes verfügen, daß ihnen auf Grund individueller

Umstände aus humanitären Gründen eine Rückkehr in den Kosovo vor dem 15. November 1999

nicht zugemutet werden konnte, kommt bis zum 31. Juli 2000 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu.

§ 6. Niederlassungsbewilligungen gemäß Art. II Z 2 können Fremden, denen nach § 4 Abs. 2 oder

§ 5 ein Aufenthaltsrecht zukommt, auch noch im Jahr 2000 erteilt werden. Anträge hierauf können im

Inland gestellt werden.“

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