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461_1979 AT

461. Kundmachung: Aufhebung des § 37 Abs. 6 lit. b des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 461. Kundmachung: Aufhebung des § 37 Abs. 6 lit. b des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 17. Oktober 1979, G 26/79-9, § 37

Abs. 6 lit. b des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,

BGBl. Nr. 177/1966, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die aufgehobene Vorschrift ist auch auf

die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände

nicht mehr anzuwenden.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Wirksamkeit.

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