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461_1977 AT

461. Verordnung: Bestimmung von Wahltagen nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 461. Verordnung: Bestimmung von Wahltagen nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1973

Auf Grund des § 15 Abs. 4 und 11 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. .309, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 146/1975

wird verordnet

Als Wahltage für die Neuwahl der Studienrichtungsvertretung

Mathematik der Hochschülerschaft

an der Universität Wien werden der 9.

und 10. November 1977 bestimmt.

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