460_1984
AT
460. Kundmachung: Beitritt von Panama zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 460. Kundmachung: Beitritt von Panama zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1984_460_0 460. Kundmachung: Beitritt von Panama zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Panama am 10. Oktober 1984
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 277/
1984) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem
Art. XII Abs. 2 für Panama am 8. Jänner 1985 in
Kraft.