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460_1984 AT

460. Kundmachung: Beitritt von Panama zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 460. Kundmachung: Beitritt von Panama zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Panama am 10. Oktober 1984

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über

die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 277/

1984) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem

Art. XII Abs. 2 für Panama am 8. Jänner 1985 in

Kraft.

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