460. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200
Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde
Schröcken wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 55,600, führt sodann unter teilweiser
Verwendung des Altbestandes bis km 55,865,
verläuft in der Folge bergseits des Bestandes,
kreuzt bei km 56,26 die bestehende Bundesstraße
und bindet bei km 56,37 wieder in den Bestand
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Schiröcken
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.