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460_1979 AT

460. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 460. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200

Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde

Schröcken wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 55,600, führt sodann unter teilweiser

Verwendung des Altbestandes bis km 55,865,

verläuft in der Folge bergseits des Bestandes,

kreuzt bei km 56,26 die bestehende Bundesstraße

und bindet bei km 56,37 wieder in den Bestand

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Schiröcken

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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