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460_1977 AT

460. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtung Maschinenbau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 460. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtung Maschinenbau

Auf Grund der §§ 1 bis 11, 20 und 21 des

Bundesgesetzes vom 10. Juli 1969, BGBl. Nr. 290,

über technische Studienrichtungen in Verbindung

mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/1972

wird verordnet

Die Verordnung über die Studienordnung für

die Studienrichtung Maschinenbau vom

13. Feber 1974, BGBl. Nr. 172, wird wie folgt

geändert

1. Der § 7 Abs. 2 lit. b Z. 5 ff) hat zu lauten

„ff) Vorprüfungsfächer der zweiten Diplomprüfung

15—22".

2. Dem § 9 Abs. 1 2. 5 ist anzufügen

„dd) Maschinentechnisches Praktikum

(Lehrwerkstätten)".

3. Der § 13 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Bestimmung des § 6 Abs. 8 ist für die

Dauer der Studienjahre 1974/75, 1975/76, 1976/

1977, 1977/78 und 1978/79 nicht anzuwenden."

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