45. Bundesgesetz: Änderung des Austro-Control-Gesetzes
Gesetzestext (2 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BGBl.
Nr. 898/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 656/1994, wird wie folgt geändert
1. Im § 4 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt
„Im Jahresabschluß der Austro Control GmbH zum 31. Dezember 1996 ist unter den
Vermögensgegenständen ein Ausgleichsposten gesondert in Ansatz zu bringen, der in seiner Höhe dem
Betrag der Rückstellungen entspricht, die für die aus dem von der Austro Control GmbH gemäß § 9
Abs. 2 abgeschlossenen, mit 1. Jänner 1996 in Kraft getretenen, Kollektivvertrag betreffend die
Übergangsversorgung für Flugverkehrsleiter sich ergebenden Verpflichtungen zu bilden sind. Dieser
Ausgleichsposten ist über 20 Geschäftsjahre verteilt gleichmäßig durch Abschreibung zu tilgen.“
2. Dem § 17 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) § 4 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 45/1997 tritt mit 1. Jänner 1996 in
Kraft.“
Auf Grund des § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes, BGBl.Nr. 510/1994, wird verordnet
§ 1. Das Inverkehrbringen des im folgenden beschriebenen Erzeugnisses und jede Verwendung
dieses Erzeugnisses (einschließlich der als Lebens- oder Futtermittel) in Österreich wird verboten
1. Das Erzeugnis besteht aus Inzuchtlinien und Hybriden von einer Mais(Zea Mays L.)-linie
(CG 00256-176), die unter Verwendung von Plasmiden verändert wurde, die folgendes
enthalten
a) eine Kopie des Bar-Gens aus Streptomyces hygroscopius (das eine Phosphinothricinacetyltransferase
codiert), reguliert durch einen 35S-Promotor und den 35S-Terminator aus
dem Blumenkohlmosaikvirus (CaMV);
b) zwei Kopien eines synthetischen verkürzten Gens, das für ein insektenabwehrendes Protein
codiert, das den aktiven Teil des CrylA(b)delta-Endotoxins darstellt, aus dem Bacillus
thuringiensis subsp.kurstaki-Stamm HD1-9, und das Intron#9 aus dem Phosphoenolpyruvatcarboxylase-Gen
aus Mais und den CaMV35S-Terminator gesteuert, die zweite Kopie
durch einen Promotor aus dem calciumabhängigen Proteinkinase-Gen aus Mais und den
CaMV35S-Terminator;
c) das prokaryote Gen bla (das für eine beta-Lactamase, die Ampicillinresistenz hervorruft,
codiert), mit einem prokaryotischen Promotor.
2. Das Erzeugnis wurde von der Fa. Ciba-Geigy Ltd. nach Art. 13 der Richtlinie 90/220/EWG in
Frankreich angemeldet.
§ 2. Das Verbot gemäß § 1 umfaßt auch alle Produkte, die aus Kreuzungen dieses Erzeugnisses mit
allen herkömmlich gezüchteten Maissorten hervorgehen.