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45_1988 AT

45. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 45. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes

1985, BGBl. Nr. 87, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 266/1985 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

über den Aufwand für den Krankentransport

und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen,

BGBl. Nr. 148/1986, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 24/1987 wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 tritt an die Stelle des Betrages „18 S"

der Betrag „19 S".

2. Im § 2 lit. a tritt an die Stelle des Betrages

„1543 S" der Betrag „1677 S".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1988 in

Kraft.

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