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45_1977 AT

45. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Kapellen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 45. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Kapellen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23

Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinde

Kapellen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 6,026, rückt von der bestehenden Trasse

nach Norden ab, überbrückt den Raxenbach, umfährt

den Ort Kapellen im Süden und erreicht bei

km 7,138 nach Überquerung des Greitherbaches

wieder die bestehende Trasse.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Kapellen aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen BO-23-10; Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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