45. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Kapellen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23
Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinde
Kapellen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 6,026, rückt von der bestehenden Trasse
nach Norden ab, überbrückt den Raxenbach, umfährt
den Ort Kapellen im Süden und erreicht bei
km 7,138 nach Überquerung des Greitherbaches
wieder die bestehende Trasse.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Kapellen aufliegenden
Planunterlage (Planzeichen BO-23-10; Maßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.