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45_1951 AT

45. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verwaltung des Milchwirtschaftsfonds und zur Durchführung seiner Aufgaben.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 45. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verwaltung des Milchwirtschaftsfonds und zur Durchführung seiner Aufgaben.

Auf Grund der §§ 3 bis 7 und 11 des Bundesgesetzes

vom 12. Juli 1950, BGBl. Nr. 167, über

die Regelung der Milchwirtschaft (Milchwirtschaftsgesetz)

wird verordnet wie folgt

Im § 5 der Verordnung des Bundesministeriums

für Land- und Forstwirtschaft vom

16. September 1950, BGBl. Nr. 189, betreffend

vorläufige Maßnahmen zur Verwaltung des

Milchwirtschaftsfonds und zur Durchführung

seiner Aufgaben, treten an Stelle der Worte

„28. Februar 1951" die Worte „31. Mai 1951".

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