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459_1996 AT

459. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Veit an der Glan

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 459. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Veit an der Glan

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Veit an der Glan errichtet.

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