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459_1994 AT

459. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem Lehrgang für Sozialwirtschaft, Management und Organisation Sozialer Dienste an der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 459. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem Lehrgang für Sozialwirtschaft, Management und Organisation Sozialer Dienste an der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich

Auf Grund des § 40 a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 111/1994, wird verordnet

§ 1. Dem von der Wissenschaftlichen Landesakademie für Niederösterreich veranstalteten Lehrgang für Sozialwirtschaft, Management und Organisation Sozialer Dienste wird universitärer Charakter im Sinne des § 40 a Abs. 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes verliehen.

§ 2. Änderungen, welche die Voraussetzungen des § 40 a Abs. 2 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes betreffen, sind dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung unverzüglich anzuzeigen.

§ 3. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1997 außer Kraft.

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