459. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und Nordirland
und der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum
Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung
für Schäden durch Weltraumgegenstände (BGBl.
Nr. 162/1980) hinterlegt
Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Rumänien 5. März 1980
Niederlande (einschließlich
der Niederländischen
Antillen) 17. Feber 1981
Kuba 25. November 1982
Gabun 5. Feber 1983
Italien 22. Feber 1983
Marokko 15. März 1983
Japan 20. Juni 1983
Papua-Neuguinea hat am 27. Oktober 1980 die
Erklärung hinterlegt, sich auch nach Erlangung der
Unabhängigkeit an dieses Übereinkommen gebunden
zu erachten.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde
haben die Niederlande nachstehende Erklärung
abgegeben: „Anläßlich der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die
völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände,
welches am 29. März 1972 in
Washington, London und Moskau zur Unterzeichnung
aufgelegt wurde und für die Vertragsstaaten
am 1. September 1972 in Kraft getreten ist, habe
ich die Ehre, im Namen der Regierung des Königreiches
der Niederlande zu erklären, daß sie (für
das Königreich in Europa und die Niederländischen
Antillen) die Entscheidung einer Schiedskommission
betreffend einen Streitfall, dessen Partei
die Niederlande gemäß den Bestimmungen des
Übereinkommens sind, gegenüber jedem anderen
Staat, der dieselbe Verpflichtung annimmt, als bindend
anerkennt."