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459_1983 AT

459. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 459. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten von Amerika, des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland

und der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung

für Schäden durch Weltraumgegenstände (BGBl.

Nr. 162/1980) hinterlegt

Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Rumänien 5. März 1980

Niederlande (einschließlich

der Niederländischen

Antillen) 17. Feber 1981

Kuba 25. November 1982

Gabun 5. Feber 1983

Italien 22. Feber 1983

Marokko 15. März 1983

Japan 20. Juni 1983

Papua-Neuguinea hat am 27. Oktober 1980 die

Erklärung hinterlegt, sich auch nach Erlangung der

Unabhängigkeit an dieses Übereinkommen gebunden

zu erachten.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde

haben die Niederlande nachstehende Erklärung

abgegeben: „Anläßlich der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die

völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände,

welches am 29. März 1972 in

Washington, London und Moskau zur Unterzeichnung

aufgelegt wurde und für die Vertragsstaaten

am 1. September 1972 in Kraft getreten ist, habe

ich die Ehre, im Namen der Regierung des Königreiches

der Niederlande zu erklären, daß sie (für

das Königreich in Europa und die Niederländischen

Antillen) die Entscheidung einer Schiedskommission

betreffend einen Streitfall, dessen Partei

die Niederlande gemäß den Bestimmungen des

Übereinkommens sind, gegenüber jedem anderen

Staat, der dieselbe Verpflichtung annimmt, als bindend

anerkennt."

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