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459_1973 AT

459. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1974

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 459. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1974

Auf Grund des § lia Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/1967

und 164/1972 wird verordnet

Artikel I

Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 336/1973 für das Kalenderjahr 1974 mit

1,087 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1974 auch für

den Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1974

an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter

Zugrundelegung der in der Verordnung BGBl.

Nr. 385/1972 angeführten Beträge wie folgt

festgestellt

1. Im§ll Abs. 5

statt 2739 S mit 2977 S,

statt 2255 S mit 2451 S,

statt 3435 S mit 3734 S.

2. Im § 12 a Abs. 1

statt 4069 S mit 4423 S,

statt 1628 S mit 1770 S.

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