458_1987
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458. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Städtische Handelsschule Leoben
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 458. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Städtische Handelsschule Leoben
1987_458_0 458. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Städtische Handelsschule Leoben
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Auf Grund des § 2 Abs. 9 des Schulzeitgesetzes
1985, BGBl. Nr. 77, wird verordnet
Für alle Klassen der Städtischen Handelsschule
Leoben wird für das Unterrichtsjahr 1987/1988 der
Samstag schulfrei erklärt.