458_1981
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458. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 458. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus
1981_458_0 458. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung
der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.
Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte
Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen der Weltorganisation
für Tourismus in vier Sprachen und
deren Abkürzungen von der Registrierung nach
dem Martkenschutzgesetz ausgeschlossen sind.