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458_1981 AT

458. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 458. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung

der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.

Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte

Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen der Weltorganisation

für Tourismus in vier Sprachen und

deren Abkürzungen von der Registrierung nach

dem Martkenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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