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457. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 457. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

1. Das Tiertransportgesetz-Straße, BGBl. Nr. 411/1994, wird wie folgt berichtigt: In § 16 Abs. 3 Z 3 lautet es statt „§ 7 Abs. 4" richtig „§ 7 Abs. 6"

2. Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, wird wie folgt berichtigt

In § 94 Abs. 1 Z 4 lautet es statt „Seeschiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 174/1989" richtig „Seeschiffahrtsgesetz, BGBl. Nr. 174/1981"

3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen), BGBl. Nr. 484/1994, wird wie folgt berichtigt

Das Zitat lautet statt „(BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 549/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 663/1991)" richtig „(BGBl. Nr. 350/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 663/1991)"

4. Das Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (17 KFG-Novelle), BGBl. Nr. 654/1994, wird wie folgt berichtigt

In Art. I Z 15 lautet es im § 28 a Abs. 9 statt „§ 1 Z 3" richtig „Abs. 1 Z 3"

5. Das Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (16. KFG-Novelle), BGBl. Nr. 743/1994, wird wie folgt berichtigt

Im Art. II Abs. 2 lautet es statt „Art. I Z 5" richtig „Art. I Z 6"

6. Die PT-Zuordnungsverordnung 1994, BGBl. Nr. 858, wird wie folgt berichtigt: Im § 14 Abs. 2 lautet es statt „30. Juni 1993" richtig „30. Juni 1994"

7. Im 275. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1994, lautet es im Inhaltsverzeichnis im Titel der BGBl. Nr. 886 statt „über den Anerkennung" richtig „über die Anerkennung"

8. Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend schifffahrtspolizeiliche Regelungen für March und Thaya, BGBl. Nr. 1055/1994, wird wie folgt berichtigt

Auf Seite 7500 lautet es statt „§ 3." richtig „§ 5." und auf Seite 7501 statt „§ 4." richtig „§ 6."

9. Das Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (2. BDG-Novelle 1994), das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Karenzurlaubsgesetz, das Auslandseinsatzzulagengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1986, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Verwaltungsakademiegesetz, das Wehrgesetz 1990, das Richterdienstgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden, BGBl. Nr. 43/1995, wird wie folgt berichtigt

Im Titel lautet es statt „Karenzurlaubsgesetz" richtig „Karenzurlaubsgeldgesetz" und statt „Ausschreibungsgesetz 1986" richtig „Ausschreibungsgesetz 1989"

10. Im 15. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1995, lautet es im Inhaltsverzeichnis im Titel der BGBl. Nr. 43 statt „Karenzurlaubsgesetzes" richtig „Karenzurlaubsgeldgesetzes" und statt „Ausschreibungsgesetzes 1986" richtig „Ausschreibungsgesetzes 1989"

11. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Bezüge der Wehrpflichtigen, BGBl. Nr. 86/1995, wird wie folgt berichtigt

§ 1 Z 4 lautet

„4. Besoldung der Zeitsoldaten: a) Monatsprämie

Wehrdienst als Zeitsoldat von weniger als einem Jahr............................................... 5487S

Wehrdienst als Zeitsoldat von mindestens einem Jahr

Wehrmann, Gefreiter und Korporal.............................................................................. 9879S

Zugsführer......................................................................................................................... 10370S

Unteroffizier....................................

Offizier...............................................................................................................................12330 S"

12. Die Kundmachung der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können, BGBl. Nr. 90/1995, wird wie folgt berichtigt

Im französischen Text lautet es in Zl statt „3990à 3994" richtig „3390à 3394"

13. Die Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, BGBl. Nr. 166/1995, wird wie folgt berichtigt

In Z 7 lit. c lautet es statt „Bankkostenanteile" richtig „Baukostenanteile"

14. Das Strukturanpassungsgesetz, BGBl. Nr. 297/1995, wird wie folgt berichtigt

Im Inhaltsverzeichnis wird nach Art. „XVIa Änderung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 612/1983" eingefügt: „XVIb Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes"

15. Die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten geändert wird, BGBl. Nr. 334/1995, wird wie folgt berichtigt

In Z 15 lautet es im § 5 Abs. 8 statt „Abs. 6 lit. b" richtig „Abs. 7 lit. b"

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