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457_1991 AT

457. Kundmachung: Aufhebung des § 14 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 457. Kundmachung: Aufhebung des § 14 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 20. Juni 1991, G 3/91 —10, G 127/91 — 8,

G 173/91 — 8, dem Bundeskanzler zugestellt am

29. Juli 1991, § 14 der Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1992 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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