457. Verordnung: Änderung der Studienordnung Soziologie
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und
wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,
BGBl. Nr. 57/1983, in Verbindung mit dem Allgemeinen
Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/
1966, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 116/1984,
wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft-
und Forschung vom 17. April 1984 über
die Studienordnung für die Studienrichtung Soziologie
(Studienordnung Soziologie), BGBl. Nr. 170/
1984, wird wie folgt geändert
1. § 3 Abs. 1 erster Satz lautet
„Im ersten Studienabschnitt des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen
Studienzweiges sind insgesamt
80 Wochenstunden, davon nach Maßgabe
des Studienplanes 68 Wochenstunden aus den
Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 2) zu inskribieren."
2. § 3 Abs. 2 Z 7 lautet
3. § 3 Abs. 3 erster Satz lautet
„Im ersten Studienabschnitt des geisteswissenschaftlichen
Studienzweiges sind insgesamt 50
Wochenstunden, davon 40 Wochenstunden aus
den Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 4) zu inskribieren."
4. § 3 Abs. 4 Z 5 lautet