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457_1988 AT

457. Verordnung: Änderung der Studienordnung Soziologie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 457. Verordnung: Änderung der Studienordnung Soziologie

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 57/1983, in Verbindung mit dem Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/

1966, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 116/1984,

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft-

und Forschung vom 17. April 1984 über

die Studienordnung für die Studienrichtung Soziologie

(Studienordnung Soziologie), BGBl. Nr. 170/

1984, wird wie folgt geändert

1. § 3 Abs. 1 erster Satz lautet

„Im ersten Studienabschnitt des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen

Studienzweiges sind insgesamt

80 Wochenstunden, davon nach Maßgabe

des Studienplanes 68 Wochenstunden aus den

Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 2) zu inskribieren."

2. § 3 Abs. 2 Z 7 lautet

3. § 3 Abs. 3 erster Satz lautet

„Im ersten Studienabschnitt des geisteswissenschaftlichen

Studienzweiges sind insgesamt 50

Wochenstunden, davon 40 Wochenstunden aus

den Pflicht- und Wahlfächern (Abs. 4) zu inskribieren."

4. § 3 Abs. 4 Z 5 lautet

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